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Hofer Backbox
Bei der Hofer Backbox werden nun nur mehr QR-Codes statt der Zutatenliste angezeigt. Bild: Konsumentenfoto

Hofer Backbox: Weniger Transparenz aufgrund von QR-Codes

Für viele Kund:innen gehören frisch aufgebackene Backwaren aus der Backbox zum Einkauf bei Hofer dazu. Eine Konsumentin hat uns hier auf eine Änderung aufmerksam gemacht, die sie verärgert: Statt der bisherigen Zutatenlisten am Preisschild finden sich jetzt nur noch QR-Codes darauf, die zu Online-Informationen führen.  

Diesmal im Lebensmittel-Check

Das steht drauf: Hofer Backbox 

Erhältlich bei: Hofer 

Zutaten nur mehr per QR-Code abrufbar

Viele von uns kennen die Hofer Backbox: Frisch aufgebackene Gebäckstücke zum Mitnehmen beim Einkauf. Bisher waren die Zutaten direkt beim jeweiligen Preisschild zu sehen. Diese Information wurde nun durch einen QR-Code ersetzt, welcher auf die Online-Zutatenliste verlinkt. Für Konsument:innen bedeutet das: Wer wissen möchte, was im Gebäck steckt, muss den Code scannen oder aktiv bei den Mitarbeiter:innen nachfragen. Die schnelle, informierte Kaufentscheidung wird dadurch erschwert.  

Weniger Transparenz beim schnellen Einkauf

Die Umstellung reduziert die unmittelbare Transparenz am Regal. Besonders problematisch ist das für jene Personen, die kein Smartphone besitzen, es beim Einkauf nicht dabei haben oder keine Zeit haben, die zusätzlichen Informationen online abzurufen. Hinzu kommt, dass nicht alle Filialen eine stabile Internetverbindung haben. Das Einwählen in das Filial-WLAN kann zeitaufwändig sein. Das sehen wir als Nachteil, wenn man nur schnell wissen möchte, ob beispielweise im Roggenbrot auch Weizenmehl enthalten ist, ob Sauerteig verwendet wird oder ob ein Croissant Palmfett enthält. Hofer argumentiert hier mit einer besseren Lesbarkeit für eine breite Gruppe an Personen, da die Schriftgröße am Smartphone angepasst werden kann.  

Hofer Backbox: frühere Anzeige
Früher war die Zutatenliste der Produkte bei der Hofer Backbox ersichtlich. Bild: Konsumentenfoto

Erweiterte Informationen online und Kennzeichnungspflicht

Ein Vorteil der QR-Codes ist, dass online nicht nur die Zutatenlisten, sondern auch die Herstellerangaben und die Nährwerte einsehbar sind. Diese zusätzlichen Details können für interessierte Konsument:innen durchaus hilfreich sein.  

Grundsätzlich gibt es keine Verpflichtung, die Zutaten bei unverpackter Ware am Verkaufsort anzugeben, wie es zum Beispiel beim Bäcker oder bei Selbstbedienungstheken wie der Backbox der Fall ist. Die Verkäufer können dies jedoch freiwillig tun. Lediglich die enthaltenen Allergene müssen verpflichtend deklariert werden.  

Stellungnahme von Hofer

Vielen Dank für Ihre Anfrage und die Möglichkeit zur Stellungnahme. Bei HOFER kaufen unterschiedlichste Personengruppen ein. Genauso wie Menschen verschiedenen Alters, verschiedener Sprachen, Religionen und Kulturen sowie unterschiedlicher Bedürfnisse und wir sind ständig bestrebt den Einkaufsvorgang für unsere Kund:innen noch angenehmer zu gestalten. So ermöglichen die QR-Codes eine bessere Lesbarkeit der Inhaltsstoffe durch eine größere Schrift am Gerät und mehr, was viele unserer Kund:innen zu schätzen wissen. Die Allergene sind nach wie vor auf den Preistafeln unserer HOFER BACKBOX angegeben. Unsere Verkaufsmitarbeiter:innen sind zudem angehalten, auf individuelle Bedürfnisse einzugehen und aktiv zu helfen, falls erforderlich. Demensprechend informieren sie gerne auch über die vollständige Zutatenliste. Unserem Verkaufspersonal steht für diesen Zweck ein Gerät zur Verfügung, damit es auf Nachfrage von Kund:innen Auskunft erteilen kann. “  

Hofer KG   

19.02.2026  

Unser Fazit

Die digitale Bereitstellung von Zutatenlisten kann eine sinnvolle Ergänzung sein. Gerade beim schnellen Einkauf wünschen sich Konsument:innen allerdings klar ersichtliche Informationen direkt am Produkt oder am Preisschild, ohne zusätzliche Hürden.  

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