Diesmal im Lebensmittel-Check
Das steht drauf: Candy Pop Popcorn Snickers
Erhältlich bei: Spar Gourmet (gesehen in Wien)
Lebensmittel mit gentechnisch veränderten Zutaten sind in heimischen Supermärkten eher die Ausnahme. Umso überraschter war ein Konsument, als er beim Candy Pop Popcorn Snickers erst zu Hause den Hinweis auf der Rückseite entdeckte: „Dieses Produkt enthält gentechnisch veränderte Organismen (GVO)." Gekauft hatte er das Popcorn ganz regulär im Supermarkt. Wir haben uns das Produkt und seine Kennzeichnung näher angesehen.
Das steht drauf: Candy Pop Popcorn Snickers
Erhältlich bei: Spar Gourmet (gesehen in Wien)
Das Produkt wird aus den USA importiert und enthält gentechnisch veränderte Zutaten. Das ist auf der deutschsprachigen Rückseite auch deklariert. Auf der Verpackung findet sich außerdem die Auslobung „Hergestellt in den Vereinigten Staaten". Das ist insofern bedeutsam, als die USA wichtige Exportpflanzen wie Mais und Soja fast vollständig gentechnisch verändert anbauen. Gerade weil Gentechnik für viele Konsument:innen ein sensibles Thema ist und häufig auf Kritik stößt, lohnt sich bei einem unbekannten US-Produkt ein zweiter Blick aufs Etikett.
Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ist in Österreich aktuell verboten. Der Import solcher Produkte ist hingegen zulässig, etwa bei Futtermitteln wie gentechnisch verändertem Mais. Lebensmittel, die GVO enthalten oder daraus hergestellt wurden, dürfen verkauft werden, müssen aber gekennzeichnet sein. Verpflichtend ist die Kennzeichnung ab einem Anteil von mehr als 0,9 Prozent einer einzelnen Zutat, und sie muss gut sichtbar angebracht sein und sich auf die betroffene Zutat beziehen. Eine Ausnahme gibt es für tierische Produkte und Zutaten wie Fleisch, Milch und Eier von Tieren, die mit GVO gefüttert wurden. Hier muss keine Kennzeichnung erfolgen.
Für neue gentechnische Verfahren wie CRISPR könnten die EU-Regelungen demnächst gelockert werden. Auf diese Weise veränderte Pflanzen durchlaufen ein vereinfachtes Zulassungsverfahren und daraus hergestellte Produkte müssen, das Saatgut selbst ausgenommen, auch nicht mehr speziell gekennzeichnet werden. Für Konsument:innen würde das weniger Transparenz beim Einkauf und eine eingeschränkte Wahlfreiheit bedeuten.
Neben der Gentechnik sind uns mehrere Kennzeichnungsmängel aufgefallen:
Auf der Packung findet sich der Hinweis „zu verbrauchen bis". Formal gesehen handelt es sich dabei um ein Verbrauchsdatum, wie man es von leicht verderblichen Lebensmitteln wie Fleisch oder Fisch kennt. Nach Ablauf darf ein solches Produkt nicht mehr verkauft werden. Im Gegensatz zu der Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums, mit welchem Popcorn normalerweise gekennzeichnet wird. Zum Kaufzeitpunkt war das angegebene Verbrauchsdatum bereits überschritten. Diese und die übrigen Kennzeichnungsmängel haben wir auch der amtlichen Lebensmittelkontrolle gemeldet.
Importierte US-Produkte mit gentechnisch veränderten Zutaten sind uns nicht zum ersten Mal untergekommen. Zuletzt haben wir etwa über die Cerealien Galactic Lucky Charms: Gentechnik und bedenkliche Farbstoffe berichtet. GVO-haltige Lebensmittel finden sich häufiger in spezialisierten Geschäften wie Snack-Shops. Dieser Fall zeigt aber, dass sie auch im regulären Supermarkt auftauchen können.
Wir haben dem Hersteller Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, diese wurde jedoch nicht genutzt.
Die Gentechnik-Kennzeichnung dieses Produkts überrascht und lässt Fragen offen, etwa welche konkreten Zutaten gentechnisch verändert wurden. Im Sinne der Konsument:innen wäre auch ein deutlicherer Hinweis auf den Zusatz von GVO wünschenswert, etwa direkt auf der Vorderseite der Verpackung. Auch bei den übrigen Mängeln gibt es Nachbesserungsbedarf. Unser Tipp: Gerade bei unbekannten Produkten lohnt sich vor dem Kauf ein zweiter Blick auf das Etikett.
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