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„Candy Pop Popcorn" in der Sorte „Snickers", brauner Beutel mit Popcornstücken und einem aufgeschnittenen Snickers-Riegel. Aufschriften „Made with Snickers candy pieces", „150 Calories" und „low sodium". Nettofüllmenge 149 Gramm.
Candy Popcorn Snickers Verpackung Bild: VKI/A.Konstantinoudi

Candy Pop Popcorn Snickers: Gentechnik und Kennzeichnungsmängel

Lebensmittel mit gentechnisch veränderten Zutaten sind in heimischen Supermärkten eher die Ausnahme. Umso überraschter war ein Konsument, als er beim Candy Pop Popcorn Snickers erst zu Hause den Hinweis auf der Rückseite entdeckte: „Dieses Produkt enthält gentechnisch veränderte Organismen (GVO)." Gekauft hatte er das Popcorn ganz regulär im Supermarkt. Wir haben uns das Produkt und seine Kennzeichnung näher angesehen. 

Diesmal im Lebensmittel-Check  

Das steht drauf: Candy Pop Popcorn Snickers 

Erhältlich bei: Spar Gourmet (gesehen in Wien) 

Gentechnik im süßen Popcorn

Das Produkt wird aus den USA importiert und enthält gentechnisch veränderte Zutaten. Das ist auf der deutschsprachigen Rückseite auch deklariert. Auf der Verpackung findet sich außerdem die Auslobung „Hergestellt in den Vereinigten Staaten". Das ist insofern bedeutsam, als die USA wichtige Exportpflanzen wie Mais und Soja fast vollständig gentechnisch verändert anbauen. Gerade weil Gentechnik für viele Konsument:innen ein sensibles Thema ist und häufig auf Kritik stößt, lohnt sich bei einem unbekannten US-Produkt ein zweiter Blick aufs Etikett. 

„Gesüßtes Popcorn", 149 Gramm: deutsche Zutatenliste mit Zuckerwaren-Überzug, gehackten „Snickers"-Riegeln und gerösteten Erdnüssen. Hinweise: enthält gentechnisch veränderte Organismen, kann Spuren von Nüssen und Weizen enthalten. Importiert durch Crevel Europe GmbH, hergestellt in den USA. Mindestens haltbar bis 17.04.2026.
Der Import gentechnisch veränderter Produkte ist erlaubt, sie müssen aber gekennzeichnet sein. Bild: VKI/A.Konstantinoudi

Erlaubt, aber kennzeichnungspflichtig

Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ist in Österreich aktuell verboten. Der Import solcher Produkte ist hingegen zulässig, etwa bei Futtermitteln wie gentechnisch verändertem Mais. Lebensmittel, die GVO enthalten oder daraus hergestellt wurden, dürfen verkauft werden, müssen aber gekennzeichnet sein. Verpflichtend ist die Kennzeichnung ab einem Anteil von mehr als 0,9 Prozent einer einzelnen Zutat, und sie muss gut sichtbar angebracht sein und sich auf die betroffene Zutat beziehen. Eine Ausnahme gibt es für tierische Produkte und Zutaten wie Fleisch, Milch und Eier von Tieren, die mit GVO gefüttert wurden. Hier muss keine Kennzeichnung erfolgen.  

Geänderte Regeln für “neue genomische Techniken”

Für neue gentechnische Verfahren wie CRISPR könnten die EU-Regelungen demnächst gelockert werden. Auf diese Weise veränderte Pflanzen durchlaufen ein vereinfachtes Zulassungsverfahren und daraus hergestellte Produkte müssen, das Saatgut selbst ausgenommen, auch nicht mehr speziell gekennzeichnet werden. Für Konsument:innen würde das weniger Transparenz beim Einkauf und eine eingeschränkte Wahlfreiheit bedeuten. 

Nährwerttabelle je 100 Gramm: Energie 2.092 Kilojoule beziehungsweise 500 Kilokalorien, Fett 30 Gramm, davon gesättigte Fettsäuren 11,7 Gramm, Kohlenhydrate 60 Gramm, davon Zucker 40 Gramm, Eiweiß 6,7 Gramm, Salz 0,2 Gramm.
Bild: KI/A.Konstantinoudi

Mängel in der Zutatenliste

Neben der Gentechnik sind uns mehrere Kennzeichnungsmängel aufgefallen: 

  • Portionsgröße fehlt: Auf der Vorderseite steht der Kaloriengehalt nur auf Englisch („150 calories per serving"). Eine Portionsangabe in Gramm fehlt auf der deutschsprachigen Rückseite. So bleibt unklar, worauf sich der Wert bezieht. 
  • „Popcorn" statt Mais: In der Zutatenliste wird „Popcorn" angeführt. Das entspricht nicht der gebräuchlichen Benennung für die Zutat Mais. 
  • Schokolade nicht aufgeschlüsselt: Bei den Snickers-Bestandteilen steht „Schokolade", ohne diese zusammengesetzte Zutat wie vorgeschrieben in ihre Bestandteile (Kakaomasse, Kakaobutter und Zucker) aufzuschlüsseln. 
  • Widersprüchliche Ölangaben: Die deutsche Liste nennt „Sonnenblumenöl, Maisöl, Rapsöl und Distelöl", die englische „sunflower oil and/or corn oil and/or canola oil and/or safflower oil". Das „und" gegenüber dem „and/or" lässt offen, welche Öle tatsächlich enthalten sind. 

Abgelaufen und trotzdem im Regal

Auf der Packung findet sich der Hinweis „zu verbrauchen bis". Formal gesehen handelt es sich dabei um ein Verbrauchsdatum, wie man es von leicht verderblichen Lebensmitteln wie Fleisch oder Fisch kennt. Nach Ablauf darf ein solches Produkt nicht mehr verkauft werden. Im Gegensatz zu der Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums, mit welchem Popcorn normalerweise gekennzeichnet wird. Zum Kaufzeitpunkt war das angegebene Verbrauchsdatum bereits überschritten. Diese und die übrigen Kennzeichnungsmängel haben wir auch der amtlichen Lebensmittelkontrolle gemeldet. 

Kein Einzelfall

Importierte US-Produkte mit gentechnisch veränderten Zutaten sind uns nicht zum ersten Mal untergekommen. Zuletzt haben wir etwa über die Cerealien Galactic Lucky Charms: Gentechnik und bedenkliche Farbstoffe berichtet. GVO-haltige Lebensmittel finden sich häufiger in spezialisierten Geschäften wie Snack-Shops. Dieser Fall zeigt aber, dass sie auch im regulären Supermarkt auftauchen können. 

Stellungnahme des Herstellers

Wir haben dem Hersteller Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, diese wurde jedoch nicht genutzt.  

Unser Fazit

Die Gentechnik-Kennzeichnung dieses Produkts überrascht und lässt Fragen offen, etwa welche konkreten Zutaten gentechnisch verändert wurden. Im Sinne der Konsument:innen wäre auch ein deutlicherer Hinweis auf den Zusatz von GVO wünschenswert, etwa direkt auf der Vorderseite der Verpackung. Auch bei den übrigen Mängeln gibt es Nachbesserungsbedarf. Unser Tipp: Gerade bei unbekannten Produkten lohnt sich vor dem Kauf ein zweiter Blick auf das Etikett. 

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