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Galactic Lucky Charms: roter Karton mit grüner Astronautenfigur, Rakete und regenbogenfarbenen Saturnringen
Galactic Lucky Charms: Zerealien auf Haferbasis mit Marshmallows. Bild: A. Konstantinoudi/VKI

Galactic Lucky Charms: Gentechnik und bedenkliche Farbstoffe!

Das US-Produkt Galactic Lucky Charms dürfte so gar nicht am europäischen Markt sein! Haarsträubend: Snack Shop verkauft ein Produkt, das besonders Kinder anspricht, mit gentechnisch modifizierten Zutaten. Die Zerealien beinhalten bedenkliche Azofarbstoffe und sind zudem mit einem in der EU nicht zugelassen Zusatzstoff gefärbt! Wir haben die amtliche Lebensmittelkontrolle eingeschaltet.

Zerealien auf Haferbasis mit Marshmallows in einer lustigen Verpackung – doch diese Galactic Lucky Charms sind ein Fall für die Lebensmittelaufsicht: Im Produkt stecken ein nicht zugelassener Farbstoff und drei bedenkliche Azofarbstoffe, zudem gentechnisch veränderte Zutaten. Und das alles in einem Produkt für Kinder – das geht gar nicht!

Das ist das Problem

Das steht drauf: Limited Edition Galactic Lucky Charms

Gekauft bei: Snack Shop

Einem Vater stellte es sprichwörtlich alle Haare auf beim Lesen der Zutatenliste dieses Zerealien-Produktes. Aber von Anfang an: Herr E. kaufte auf Wunsch seiner Kinder im neuen Snack Shop im Grazer Murpark eine Packung Galactic Lucky Charms. Laut englischer Beschriftung auf der Vorderseite der Verpackung handelte es sich um Zerealien auf Haferbasis mit dem Zusatz von Marshmallows. Der rote Verpackungskarton mit grüner Astronautenfigur, Rakete und regenbogenfarbenen Saturnringen kommt lustig daher. Ebenso wirken die abgebildeten Zerealienringe und Marshmallow-Stückchen in einem Goldtopf für Kinder verlockend.

Erst zu Hause stellte Herr E. fest, dass es auf der Verpackung keine deutsche Zutatenliste gab. Deshalb fragte er kurzerhand im Snack Shop nach und erhielt einen deutschsprachigen Ausdruck des Etiketts. Gleich darauf meldete uns Herr E. seine unglaubliche Erkenntnis zu den Inhaltstoffen: „Alle Hauptzutaten sind aus gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt. Es sind bedenkliche, wenn nicht sogar, glaube ich, in der EU verbotene Aromen und Farbstoffe enthalten. Wie kann es sein, dass solche Lebensmittel in Österreich überhaupt importiert und verkauft werden dürfen?“

Gentechnisch modifizierte Zutaten

Galactic Lucky Charms: teilweise schwer zu entziffernde Zutatenliste in deutscher Sprache
Galactic Lucky Charms: Deutschsprachiger Ausdruck der Zutatenliste, allerdings teilweise schwer lesbar. Wir haben die bedenklichen Zutaten hervorgehoben. Bild: A. Konstantinoudi/VKI

In Österreich gibt es einige Shops, die Süßigkeiten und Snacks aus den USA zum Verkauf anbieten. Neben Graz, wo Herr E. eingekauft hatte, gibt es u.a. auch in Wien ein Geschäft der Kette Snack Shop. Im Wiener Snack Shop fehlte ebenso auf einigen Packungen ein Etikett mit deutscher Sprache. Wir nahmen schließlich einen Karton mit deutscher Zutatenliste aus dem Regal. Diese Liste ließ sich zwar teilweise schwer entziffern, doch erkennbar war, dass folgende Bestandteile als „hergestellt aus gentechnisch modifizierten Zutaten“ ausgewiesen wurden: Zucker, Maisstärke, modifizierte Maisstärke, Maissirup und Dextrose. Die Galactic Lucky Charms enthalten also eindeutig einige Zutaten, die aus sogenannten gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gewonnen wurden.

Sind GVO in der EU erlaubt?

Derzeit ist in der EU der Anbau einer geprüften GVO-Maissorte erlaubt, sofern kein nationales Verbot besteht. In Österreich ist der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen verboten. Wir dürfen aber GVO-Produkte einführen. Hauptsächlich importieren wir Futtermittel für Tiere, beispielsweise gentechnisch veränderten Mais.

Verpflichtende GVO-Kennzeichnung

In Österreich dürfen also sehr wohl Lebensmittel, die GVO enthalten oder aus GVO hergestellt wurden, zum Verkauf gelangen. Solche Lebensmittel müssen jedoch gekennzeichnet sein. Diese Kennzeichnungspflicht gilt ab einem GVO-Anteil von 0,9 Prozent. Auf der Verpackung muss die Kennzeichnung gut sichtbar sein. Bei Waren ohne Verpackung weist eine Kennzeichnung am Regal oder am Verkaufsstand auf den GVO-Anteil hin. Ausnahmen bilden Produkte von Tieren, die mit GVO gefüttert werden. Bei deren Fleisch, Milch oder Eiern entfällt der Hinweis.

Deutlichere GVO-Kennzeichnung wünschenswert

Die gentechnisch modifizierten Zutaten in den Galactic Lucky Charms widersprechen dem Gesetz somit nicht. Im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher wäre eine besser lesbare Kennzeichnung jedoch wünschenswert.

Im regulären Supermarkt sind uns übrigens noch keine Lebensmittel untergekommen, deren Etiketten auf gentechnisch modifizierte Zutaten schließen ließen. Eine höhere Wahrscheinlichkeit, auf solche Produkte zu stoßen, besteht in speziellen Shops wie eben der Kette Snack Shop. Viele Konsumentinnen und Konsumenten lehnen GVO-Produkte ab, nicht nur bei Lebensmitteln für Kinder.

Farbstoff E 127 nicht für Süßigkeiten und Zerealien zugelassen

Auch unerfreulich: In der Zutatenliste der Galactic Lucky Charms taucht als Farbstoff E 127 auf. Es handelt sich dabei um Erythrosin. In der EU dürfen neben Arzneimitteln und Kosmetika nur bestimmte eingelegte Kirschen mit dem Farbstoff gefärbt werden, nicht aber Süßigkeiten oder Zerealien. Mit diesem rot färbenden Zusatzstoff dürften die Galactic Charms also gar nicht am europäischen Markt erhältlich sein! Wir haben die amtliche Lebensmittelkontrolle verständigt. Vom Hersteller erhielten wir bis dato keine Stellungnahme zu unserer Beanstandung.

Bedenkliche Azofarbstoffe

Was uns noch in dieser Zutatenliste aufgefallen ist: Sie enthält mehrere bedenkliche Azofarbstoffe – E 129 (Allurarot), E 102 (Tartrazin), E 110 (Gelborange S). Kommen Azofarbstoffe in Lebensmitteln zum Einsatz, muss das Produkt mit einem gesonderten Warnhinweis gekennzeichnet werden: „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen.“ Denn aufgrund der chemischen Struktur dieser Farben besteht der Verdacht, dass sie Pseudoallergien hervorrufen und ADHS-Symptome (Aufmerksamkeitsdefizit/Hyperaktivität) verschlimmern können.

In Lebensmitteln für Kinder haben solche Zusatzstoffe nichts verloren, finden wir und würden ein Verbot der bedenklichen Farbstoffe begrüßen.

Aromen, Vitaminzusatz

Außerdem in den Lucky Charms enthalten: Aromen. Die außerdem zugesetzten Vitamine und Mineralstoffe sollen den Zerealien wohl einen gesunden Anstrich verpassen. Vielleicht in einem anderen Universum? Galaktisch ist jedenfalls der Preis. Stolze 9,99 Euro zahlt man für die 297 g Haferzerealien mit vielen entbehrlichen Zusätzen. Das entspricht einem Kilopreis von stolzen 33,64 Euro.

Wir empfehlen

Importierte Lebensmittel, zum Beispiel aus den USA, können GVO beinhalten. Lesen Sie daher am Etikett nach – vor allem, wenn Sie in „Spezialgeschäften“ weit gereiste Ware einkaufen.

Wie vermeiden Sie Produkte, die aus oder mithilfe von GVO hergestellt wurden? In der EU dürfen Bio-Produkte grundsätzlich keine synthetischen Farbstoffe sowie GVO enthalten. Im Unterschied zur konventionellen Landwirtschaft dürfen auch tierische Bio-Produkte wie Fleisch und Eier nicht mithilfe von GVO-Futtermitteln hergestellt werden.

Auch Lebensmittel, die das grüne Logo (also „ohne Gentechnik hergestellt“) tragen, werden ohne Gentechnik produziert. Futtermittel dürfen ebenfalls keine GVO beinhalten.

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