Der Hersteller argumentiert, dass bei nährwertbezogenen Angaben wie „high Protein“ und „lower Carb“ das Gesetz vorgibt, auch die Angabe der Nährwerte selbst auf das verzehrfertige Lebensmittel bezogen sein muss, stellt aber eine Änderung der Nährwert-Darstellung in Aussicht.
„Der Artikel trägt unter anderem nährwertbezogene Angaben wie „high Protein“, „lower carb“ oder „hoher Ballaststoffgehalt“ und unterscheidet sich zu gewöhnlicher Pasta durch Zutaten wie Saubohnenmehl, die zu dem hohen Proteingehalt beitragen.
Die VO (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben regelt u.a., dass sich diese nährwertbezogenen Angaben auf das verzehrfertige Lebensmittel nach der Anweisung des Herstellers beziehen müssen. Das war der Hintergrund, warum wir uns bei diesem Produkt entschieden haben, die Nährwerte für die gekochte Pasta zu deklarieren. Wir haben hier mit bestem Wissen und Gewissen und in Einstimmung zur geltenden nationalen Gesetzgebung gehandelt.
Zukünftig soll dieses Produkt jedoch, aufgrund von Kundenanfragen, die Nährwerte für beide Varianten (Pasta gekocht und ungekocht) am Produkt enthalten.“
SPAR Österreichische Warenhandels-AG
23.6.2025
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