Zum Inhalt

Proteinshake
Bild: VKI/Konstantinoudi

Power System 5K Proteinshake: Außen Power, innen luftig leere Versprechungen

Immer wieder ein Problem bei Proteinpulver ist die luftige Befüllung der Dosen, in denen es eingefüllt wird. Auch die Dose des „Power System 5K Proteinshake Schoko Nougat“ ist nur etwa zu zwei Drittel befüllt. Leider kein Einzelfall, deshalb aber nicht weniger ärgerlich für Konsument:innen. Wir haben in diesem Zusammenhang zum Beispiel auch schon über das Multinorm Vegan Protein Powder berichtet 

Was alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: 

Proteinpulver genießt den Ruf eines vermeintlich essenziellen und gesunden Produkts, das vor allem beim Sport und Training als Ergänzung zur Ernährung eingesetzt wird. Tatsache ist jedoch, Proteinpulver ist oft hochverarbeitet, auch der Power System 5K Proteinshake Schoko Nougat enthält unter anderem Süßstoffe, Aromen und Emulgatoren. Nicht gerade das, was man unter einem gesunden Lebensmittel versteht. Es gibt aber auch vergleichbare Produkte, die ohne solche Zusätze auskommen. Alternativ kann man auf Lebensmittel zurückgreifen, die von Natur aus einen hohen Proteingehalt aufweisen, wie beispielsweise Milchprodukte wie Topfen, Buttermilch oder Skyr, oder auch Produkte auf Basis von Hülsenfrüchten wie Tofu und Tempeh. Damit spart man auch, im Vergleich zu speziellen Protgeinprodukten wie Pulver und Riegel, eine Menge Geld.  

Wir haben im vergangenen Jahr fertige Proteindrinks begutachtet und bewertet – hier geht’s zum Artikel 

Das steht drauf: Power System 5K Proteinshake Schoko Nougat

Gekauft in: vielen Geschäften 

Problem mit der Auslobung

Neben geringer Füllmenge und vielen Zusatzstoffen fällt uns das Produkt auch im Bezug auf die Auslobungen auf der Dose auf. Die isolierte Angabe des Proteingehalts auf der Verpackungsvorderseite ist laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg nicht zulässig. Dass es auf der Verpackung heißt „24g High Protein pro Portion“ sollte demnach nicht in Ordnung sein, dies haben wir auch der zuständigen Behörde gemeldet.  

Mit „wertvollem“ Kollagen 

Auf der Produktrückseite heißt es außerdem: „mit wertvollem Kollagen“. Was daran wertvoll ist, oder welchen positiven Effekt es bewirken soll, wird aber nicht weiter ausgeführt. Tatsächlich dürfen für Kollagen keine gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln gemacht werden, denn große und unabhängige Studien zur Wirkung von Kollagen und damit fundierte, anerkannte wissenschaftliche Belege gibt es (noch) nicht.  

Wir sind dem Trend nachgegangen und haben Beautydrinks mit Kollagen getestet. 

Geringe Füllmenge
Bild: VKI/Konstantinoudi

Reaktion von Well Plus Trade

Der Hersteller bezieht sich auf technische Gründe für die geringe Befüllung und versichert, Mengenangaben stets einzuhalten.  

„Aus Verbrauchersicht können wir nachvollziehen, dass eine nicht komplett befüllte Dose Unbehagen oder Unverständnis verursachen kann. Allerdings gibt es hierfür technisch bedingte Gründe. Werden Pulver bei der Abfüllung im Produktionsbetrieb in die entsprechenden Dosen gefüllt, baut sich ein Kegel auf. Beim Verschließen der Dosen darf die Kegelspitze nicht über den Dosenrand hinausragen, damit keine Pulverteilchen an der Siegelstelle haften bleiben und Siegelmembran und Deckel sauber verschlossen werden. Durch das Rütteln, vor allem während des Transportes des Produkts, fällt das Pulver in sich zusammen, da bestehende Pulverbrücken gebrochen werden. Der Füllkegel wird dadurch eingeebnet und das Pulver verdichtet sich. Rezepturbestandteile, wie in diesem Fall das Kakaopulver, können das Verdichten des Pulvers zudem begünstigen. 

Ein weiteres Kriterium speziell bei Produkten in Pulverform ist die Tatsache, dass bereits Rohstoffe volumenmäßig von Lieferung zu Lieferung schwanken können. Damit die Füllmenge auch tatsächlich immer in die Dose passt, muss die gewählte Verpackung ein ausreichendes Volumen bieten. 

Im Rahmen der Entwicklung unserer Produkte werden Schüttgewicht, Schüttvolumen und Füllgrad entsprechend berücksichtigt. Während der Produktion / Abfüllung finden Gewichtskontrollen statt um zu gewährleisten, dass die deklarierte Menge in der Dose enthalten ist. Wir haben nach dem Erhalt Ihrer Nachricht einige Dosen des betroffenen Produktes stichprobenartig überprüft und konnten hierbei keine Abweichungen feststellen. Im Schnitt waren in den Dosen 370g enthalten (deklarierte Menge 360g). Somit liegt aus unserer Sicht keine Verbrauchertäuschung vor.” 

Well Plus Trade GmbH 

23.9.2025 

Wir empfehlen 

Gerade bei Pulverprodukten ist oft ein großer Luftraum enthalten. Wir empfehlen deshalb, Füllmengen unterschiedlicher Produkte zu vergleichen. Im besten Fall entdecken Sie Produkte im Supermarktregal, die ressourcenschonender abgepackt sind.  

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Kommentieren

Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.

Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.

Anmelden

0 Kommentare

Keine Kommentare verfügbar.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang