Diesmal im Lebensmittel-Check
Das steht drauf: Billa Langsemmeln (Dreierpack)
Erhältlich bei: Billa
Wer zu einem als pflanzlich ausgelobten Produkt greift, verlässt sich darauf, dass keine tierischen Zutaten enthalten sind. Manche Menschen entscheiden sich bewusst dagegen, andere müssen aus gesundheitlichen Gründen darauf achten. Bei den Langsemmeln von Billa klafften Auslobung und Zutatenliste im Mai 2026 jedoch auseinander.
Das steht drauf: Billa Langsemmeln (Dreierpack)
Erhältlich bei: Billa
In der Filiale Billa Opernring (1010 Wien) wurden die Langsemmeln im Mai 2026 sowohl am Preisschild als auch am Etikett mit „100 Prozent pflanzlich" beworben. Laut Zutatenliste auf dem Produkt enthielten die Semmeln aber Milchzucker und Molkenpulver, was tierische Zutaten sind. Die Auslobung stand also im direkten Widerspruch zum tatsächlichen Inhalt.
Eine falsche Auslobung ist nicht nur ein Schönheitsfehler. Sie kann konkrete Folgen haben:
Weil es sich um einen Kennzeichnungsfehler mit Täuschungspotenzial handelt, haben wir den Sachverhalt zusätzlich an die amtliche Lebensmittelkontrolle gemeldet.
Einige Wochen später haben wir das Produkt erneut überprüft. Im Handel war der Dreierpack nun in einer braunen Papierverpackung mit Sichtfenster erhältlich. Die Zutatenliste wurde angepasst und wies keine tierischen Zutaten mehr auf. Die Angabe „100 Prozent pflanzlich" ist weiterhin aufgedruckt und entspricht damit nun den tatsächlichen Inhaltsstoffen.
„Die Auslobung ‚100 Prozent pflanzlich' ist korrekt. Bei den Zutatenangaben auf dem Waagenetikett handelt es sich um einen Fehler. Die Zutaten sind seit 20.05.2026 richtiggestellt."
REWE International AG 26.05.2026
Solche Fehler sollten nicht passieren: Was auf der Verpackung steht, muss stimmen, gerade bei einer Auslobung wie „pflanzlich", auf die sich Konsument:innen aus Überzeugung oder aus gesundheitlichen Gründen verlassen. Erfreulich ist, dass die Zutatenliste bei unserer Nachkontrolle bereits korrigiert war und die Auslobung nun zum Inhalt passt. Wir empfehlen dennoch, nicht nur bei vermeintlich pflanzlichen Produkten weiterhin einen Blick auf die Zutatenliste zu werfen.
Gentechnik im Popcorn aus dem Supermarktregal? Eine Konsumentenbeschwerde hat uns zu einem süßen Snack aus den USA geführt. Wir haben das Etikett genauer angesehen.
Das Saftpackerl von Rauch wirbt mit „Durstlöscher“ und „Multivitamin“. Wir haben uns angeschaut, was wirklich drin ist, und kommen zu einem klaren Ergebnis.
Eiswürfel sind nicht viel mehr als gefrorenes Wasser. Trotzdem reisen die Pure Ice Eiswürfel von Billa aus Polen quer durch Europa, bevor sie im Tiefkühlregal landen. Wir haben uns den Fall angesehen.
Bei der Rama Original wurde die Füllmenge erneut verringert, statt ursprünglich 500 Gramm, dann 450 Gramm, sind nun nur noch 400 Gramm im gleich großen Becher. Eine fast identisch aussehende zweite Variante sorgt für Verwirrung. Wir haben nachgerechnet.
Auf TikTok ist das Friends of Asia Frozen Dessert ein viraler Hit, bei Spar und Billa liegt es seit Kurzem im Tiefkühlfach. Doch in mehreren Sorten stecken Azofarbstoffe mit einem klar geregelten Warnhinweis. Wir haben nachgeschaut.
Eine Konsumentin entdeckte bei gekochten und gefärbten Eiern zwei widersprüchlich wirkende Herkunftsangaben: „AT" auf der Verpackung, „PL" auf der Eierschale. Wir klären auf, was die Codes wirklich bedeuten.
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
Bild:
Kommentieren
Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.
Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.
Anmelden0 Kommentare