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Braune 500-ml-Flasche ‚Gewußt wie‘ Bio-Heidelbeersirup mit weißem Schraubverschluss. Das helle Etikett zeigt Heidelbeeren und Hinweise auf Vitamin C, ein Mischverhältnis von 1:5 sowie ‚Nervensystem‘.
Aus „ohne Zuckerzusatz“ wird „Süße aus Früchten“ Bild: VKI

Gewußt wie Bio Heidelbeer Sirup: Aus „ohne Zuckerzusatz“ wird „Süße aus Früchten“

„Ohne Zuckerzusatz“ klingt eindeutig. Beim Gewußt wie Bio Heidelbeer Sirup passte diese Angabe aus unserer Sicht allerdings nicht zur Zutatenliste, denn das Produkt wird mit Bio-Apfeldicksaft gesüßt. Bei unserem Re-Check zeigt sich nun: Der kritisierte Hinweis ist vom Etikett verschwunden. 

Diesmal im Lebensmittel-Check 

Das steht drauf: Gewußt wie Bio Heidelbeer Sirup 
Erhältlich bei: Prokopp 

Früher mit „ohne Zuckerzusatz“ beworben

Aus unserer Sicht widersprach die alte Auslobung “ohne Zuckerzusatz” der EU-Verordnung Nr. 1924/2006 (“Health-Claims-Verordnung").  

Die Angabe „ohne Zuckerzusatz“ ist laut EU-Verordnung nur zulässig, wenn einem Lebensmittel keine Mono- oder Disaccharide zugesetzt werden. Dazu zählen auch Fruchtzucker oder Haushaltszucker. Die Verordnung greift auch bei anderen zuckerreichen Zutaten wie Honig, Fruchtkonzentraten oder Sirup, wenn diese einem Lebensmittel aufgrund ihrer süßenden Wirkung zugesetzt werden.  

Beim “Gewußt wie Heidelbeer Sirup” war zudem auf der Glasflasche zu lesen “mit Bio Apfeldicksaft gesüßt”. Der Hersteller gab damit sogar zu, das Produkt trotz der Auslobung “ohne Zuckerzusatz” zu süßen. 

Jetzt steht „Süße aus Früchten“ auf dem Etikett

Im Re-Check sehen wir, dass an jener Stelle, an der früher „ohne Zuckerzusatz“ zu lesen war, nun „Süße aus Früchten“ steht.  

Die Zutatenliste ist gegenüber dem früheren Check unverändert, aber die von uns kritisierte Auslobung „ohne Zuckerzusatz“ ist auf dem Etikett nicht mehr zu sehen.

„Braune 500-ml-Flasche Bio-Heidelbeersirup mit weißem Schraubverschluss. Auf dem rückseitigen Etikett sind Nährwertangaben, Zutaten, Zubereitungshinweise und Heidelbeeren abgebildet.“
Die Etikettierung ist jetzt präziser. Bild: VKI

Kennzeichnung verbessert

Wir begrüßen die Änderung. Die neue Formulierung beschreibt die Süßung des Produkts für Konsument verständlicher und vermeidet die problematische frühere Auslobung, die einen geringen Zuckergehalt suggerieren konnte. Fein, dass damit wieder ein Produkt am Markt korrekter und für Konsument:innen verständlicher gekennzeichnet ist.

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