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Lebensmittel-Checks 2018: dreiste Schmähs - Bilanz des Ärgers: unsere LeserInnen haben gewählt!

Mehr Luft als Inhalt, irreführende Verpackungsangaben, versteckte Preiserhöhungen. Wir präsentieren die größten Ärgernisse des vergangenen Jahres.

Tarnen und täuschen: Was auf einer Verpackung steht, sollte auch drin sind, finden wir. Hier die größten Ärgernisse des vergangenen Jahres. (Bild: VKI)

Wenn Sie sich über die Packungsaufmachung, die Kennzeichnung oder die Art der Bewerbung eines Lebensmittels ärgern, dann können Sie uns das Produkt über ein Formular auf www.lebensmittel-check.at melden. Vielleicht haben Sie ohnehin bereits von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht? Dank der Mithilfe unserer Leserinnen und Leser konnten wir auch im Vorjahr wieder mehr als 100 Lebensmittel-Checks veröffentlichen – zwei Mal wöchentlich online und auf Facebook sowie ein Mal im Monat in KONSUMENT.

Jede Meldung wird von unserer Fachabteilung bewertet, das betreffende Produkt wird eingekauft und der angegebene Mangel unter die Lupe genommen. Anschließend fordern wir vom Hersteller oder Vertreiber eine Stellungnahme zum Produkt und zu der bei uns eingelangten Konsumentenbeschwerde an. Erreicht uns innerhalb  einer Woche keine Antwort, fragen wir nach. Erfolgt abermals keine Reaktion, wird der Lebensmittel-Check dann eben ohne Stellungnahme veröffentlicht.

Luftpackungen: Ressourcenverschwendung

Die Nummer eins unter den Ärgernissen sind eindeutig überdimensionierte Verpackungen. Sie erwecken den Eindruck, dass mehr vom Produkt drin ist als tatsächlich vorhanden. Darüber hinaus sind sie alles andere als umweltfreundlich – Stichwort Ressourcenverschwendung. Auf unsere Kritik wegen zu groß bemessener Verpackungen kontern Hersteller immer wieder, dass es aus technischen Gründen nicht möglich sei, die Packung ganz zu befüllen.

Zusätzlich argumentieren sie oft, auf der Packung sei ohnehin der Hinweis „Füllhöhe technisch bedingt“ aufgedruckt. Dieser Hinweis ist für Kunden allerdings wenig hilfreich. Meistens wird er schlichtweg übersehen. Und selbst wenn er entdeckt wird, so wissen viele Kunden nicht, was er bedeutet. Ab wann gilt eine Packung nun als Mogelpackung?

Häufiges Händlerargument: Verpackungserfordernisse

In Deutschland ist immerhin in einer Leitlinie festgelegt, dass das Luftvolumen in Verpackungen maximal 30 Prozent des Gesamtvolumens ausmachen darf. Dann gilt die Vermutung, dass es sich um eine Mogelpackung handelt, wobei der Händler immer noch mit Verpackungserfordernissen argumentieren kann. Bei uns gibt es bisher keine vergleichbaren Vorgaben. Aber man kann nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb gegen Luftpackungen vorgehen.

Klage gegen Starbucks gewonnen

Wir brachten vor einigen Monaten die amerikanische Kette Starbucks wegen einer unserer Ansicht nach dreisten Mogelpackung vor Gericht: Starbucks hatte Tee in halb leeren Schachteln verkauft. Im Karton waren 12 Teebeutel. Erst nach dem Öffnen der Schachtel war zu erkennen, dass die 12 Beutel die Packung nicht einmal zur Hälfte ausfüllten.

Verpackungsärger: Mogelpackung Teavana-Teebeutel von Starbucks (Foto: VKI)

Wir klagten Starbucks wegen des Vertriebs irreführender Teeverpackungen und bekamen vor dem Handelsgericht Wien recht. Die Firma muss es nun in Österreich unterlassen, von ihr vertriebene Tees in Verpackungen anzubieten, die erheblich größer sind, als es die Menge des darin enthaltenen Tees erfordert.

Irreführende Produktbezeichnungen

Kuriose Zusammensetzung 

Auf Rang zwei der Negativliste folgen Produkte, deren Zusammensetzung nicht dem entspricht, was auf der Verpackung vorgegaukelt wird. Dazu zählen etwa Lebensmittel mit Zutaten, die man aufgrund der Produktbezeichnung oder -aufmachung nicht darin vermuten würde (beispielsweise Produkte mit Aroma statt mit den erwarteten Früchten). Oder solche, auf deren Packung eine Zutat zwar groß ausgelobt, aber im Produkt selbst kaum enthalten ist.

Realistische Infos auf Etiketten gefordert

Bei Smoothies etwa werden häufig hochpreisige Früchte (z.B. Beeren) auf dem Flaschenetikett gut sichtbar dargestellt, obwohl das Getränk laut Zutatenliste hauptsächlich aus preiswerteren Säften wie Apfel- oder Traubensaft besteht. Gefordert wird: Auslobungen und Ankündigungen auf Etiketten und Produktpackungen sollten unbedingt realistisch sein! 

Nur 5 % tropische Früchte 

Bei Innocent Tropical Juice zum Beispiel war das nicht der Fall. Die Innocent Alps GmbH hatte einen Fruchtsaft mit der Bezeichnung „Tropical Juice“ bzw. „Tropische Früchte“ angeboten, auf dessen Etikett  Ananas, Maracuja und Mango abgebildet waren. All das ließ vermuten, der Saft werde hauptsächlich aus diesen Früchten erzeugt. Es waren aber 50 Prozent Apfel- und 35 Prozent Orangensaft – ergibt somit 85 Prozent nicht-tropische Früchte.

Innocent Tropical Juice - fast ohne Mango  (Foto: A.Thörisch/VKI)

Im Rechtsstreit für mehr Transparenz

Wir klagten Innocent wegen irreführender Produktdarstellung. Das Landesgericht Salzburg gab uns recht. Innocent Alps darf den Saft nun nicht mehr als „Tropical Juice/ Tropische Früchte“ bezeichnen und mit Abbildungen tropischer Früchte bewerben, wenn der Großteil des Saftes nicht aus tropischen Früchten besteht. Bei Kelly’s Gemüsechips „Rote Rüben-Kren“ war die Produktdarstellung unserer Ansicht nach ebenfalls irreführend.

Rote Rüben Gemüsechips von Kelly´s - zuviel Teig, zuwenig Rübe (Foto: VKI/Ulli Docekal)

Durch einen Klick vergößern Sie das Foto

Auf der Verpackung stand groß „Knuspriges Gemüse“ und „Premium Qualität – Gemüse Chips – hauchdünn gebacken“. Dahinter waren rote Gemüsechips abgebildet. Doch bei dem Produkt handelte es sich nicht um gehobelte rote Rüben, sondern um ein Teigprodukt. Die Mehlmischung enthielt nur 14 Prozent der so groß angekündigten roten Rüben, und das noch dazu nur in Form von Pulver. Wir klagten die Kelly GmbH wegen Irreführung. Das Oberlandesgericht Wien gab uns recht.  

Herkunftsangaben und Downsizing

Unklare Herkunftsangaben 

Missverständliche oder falsche Angaben zur Produktherkunft sorgen bei vielen Kunden ebenfalls für Empörung. Ist auf der Verpackung eines Produktes beispielsweise eine österreichische Fahne abgedruckt, obwohl die Rohstoffe aus anderen Ländern stammen, ist Ärger vorprogrammiert; ebenso bei unklarer Herkunftskennzeichnung oder falscher Beschilderung von Obst und Gemüse in Geschäften. 

Angabe des Ursprungslandes nicht immer Pflicht

Wie wir aus einer unserer Umfragen wissen, sind für Konsumenten die Zutatenliste und die Herkunftsangabe die wichtigsten Informationen auf Lebensmittelpackungen (die Herkunftsangabe vor allem bei Fleisch, frischem Obst und Gemüse, Eiern, Milch und Milchprodukten). Bislang ist die Angabe des Ursprungslandes aber nur bei einigen Lebensmittelgruppen Pflicht. So etwa bei frischem, unverarbeitetem Rindfleisch, bei den meisten frischen Obst- und Gemüsesorten sowie bei frischen Eiern. 

Seit April 2015 muss verpacktes, unverarbeitetes, frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch ebenfalls gekennzeichnet werden. Verarbeitete oder unverpackte Fleischerzeugnisse sind nicht kennzeichnungspflichtig. In Hinkunft – genauer: ab 1. April 2020 – muss über die Herkunft der primären Zutat(en) informiert werden, wenn diese sich von der ausgelobten Herkunft des Lebensmittels selbst unterscheidet/unterscheiden. 

Versteckte Preiserhöhung: Downsizing

Nicht zuletzt ärgern sich Konsumenten immer wieder über versteckte Preiserhöhungen: Mit sogenanntem Downsizing (darunter versteht man das gezielte Verringern der Füllmenge, während der Preis des Produktes gleich bleibt oder zumindest nicht proportional zur Füllmengenänderung verringert wird) sind Teuerungen nicht auf den ersten Blick sichtbar – die Preiserhöhung ist nicht am Endpreis abzulesen. Werden Produkte oft gekauft, sind Kunden an den Preis gewöhnt. Dass plötzlich weniger Produkt in der Packung steckt, wird leicht übersehen.  

Platzierung: die größten Frechheiten

Abstimmung: Sie haben gewählt

Welche Produkte, die wir zuletzt im Lebensmittel-Check präsentiert hatten, erbosten unsere Leserinnen und Leser am meisten? Um das herauszufinden, filterten wir jene dreizehn Beiträge heraus, die am öftesten auf unserer Homepage gelesen wurden bzw. am häufigsten auf Facebook für Aufregung gesorgt hatten. Dann ließen wir unsere Leser darüber abstimmen, welches der kritisierten Produkte für sie das ärgerlichste war. Insgesamt machten 7.080 Konsumentinnen und Konsumenten bei dieser Umfrage mit. Danke an dieser Stelle für die rege Teilnahme!

Lebensmittel-Check Ärgernisse 2018: Rama, Nescafe, Crunchies, Ovomaltine, Knabberherzen, Knorr Käse Sauce, Tiramisu, Inzersdorfer Rindsgulasch  (Bild: VKI)

1. Platz: Rama mit Butter

Platz 1: Rama mit Butter | Palmöl als Hauptzutat

Dieses Streichfett besteht hauptsächlich aus Palmöl. Liest man das Kleingedruckte nicht, so würde man nicht auf diese Idee kommen. (Bild: VKI)

Auf der Packung wird groß „mit hochwertigem Rapsöl & bester Butter“ angekündigt, und es sind blühender Raps und Butterröllchen abgebildet. Aus dem Kleingedruckten geht etwas anderes hervor. Laut Zutatenliste setzt sich Rama mit Butter aus pflanzlichen Fetten und Ölen (Palm, 30 % Raps), 22 % Butter, Trinkwasser, Buttermilch, Meersalz (0,3 %) und noch einigen weiteren Zutaten zusammen.

90 % der Stimmen

In diesem Streichfett, das so groß mit Rapsöl und Butter wirbt, steckt also vor allem Palmöl. Wie viel genau, das steht nicht auf der Packung. Wir erkundigten uns bei Unilever, dem Vertreiber des Produktes: Bezogen auf das Gesamtprodukt seien die Anteile von pflanzlichen Ölen und Fetten aus Palm und Raps ähnlich hoch (32 % Palm, 30 % Raps), wurde uns eröffnet. Dieses Streichfett, das Rapsöl und Butter groß als Zutaten ankündigt, aber in erster Linie aus Palmöl besteht, sorgte bei knapp 90 % unserer Abstimmungsteilnehmer für Unmut. 

2. Platz: Spar Premium Wasabi Chips

2. Platz: Spar Premium Wasabi Chips  |  Packung zu drei Viertel leer

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Spar bietet unter der Marke „Spar Premium“ Wasabi Chips an. Auf der Packung sind hellgrüne Chips und eine Schale mit Wasabi – scharfem japanischem Kren – abgebildet. Wer diese Kartoffelchips probieren möchte, sollte sich auf eine Enttäuschung gefasst machen. Der Beutel enthält mehr Luft als Chips. Er ist nur zu einem Viertel gefüllt, der Rest bleibt leer.

Was sagte Spar dazu?

Dasselbe, was uns das Unternehmen bereits auf unsere Kritik  an anderen Chips (Spar Chips) mitgeteilt hatte. Nämlich, dass bei empfindlichen Produkten wie Kartoffelchips der Luftraum in der Verpackung produktionstechnisch bedingt und notwendig sei, um das Produkt bei Lagerung und Transport zu schützen. Ohne diesen Luftschutz würden die Chips zerbröseln, hieß es damals. Wir wissen aber: Andere Hersteller schaffen es durchaus, mehr Chips bei geringerem Luftpolster in die Packung zu füllen und die Chips heil zum Kunden zu bringen. So viel Luft muss nicht sein. 

3. Platz: Natur aktiv Bio Laibchen

3. Platz: Natur aktiv Bio Laibchen  |  Übergroße Packung

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Bei Hofer gibt es tiefgekühlte Bio-Kürbislaibchen von Natur aktiv. Die Packung enthält acht kleine Laibchen, die den Karton nicht einmal zur Hälfte ausfüllen. Das erkennt man erst bei geöffneter Schachtel. Die Nährwerte der Laibchen sind pro 100 g Produkt und pro Portion angegeben. Als Portion gilt ein einziges Laibchen. Und das reicht kaum als Beilage, geschweige denn als ganze Portion.  Auf der Packung ist zudem ein Teller mit drei zubereiteten Kürbislaibchen abgebildet.

Verpackung verspricht mehr Produkt

„Angesichts der Größe der Laibchen dürfte es sich weder um einen Hauptspeisen- noch um einen Dessert-, sondern um einen noch kleineren Teller handeln“, schrieb uns ein Kunde. Kurz: Die Packung verspricht viel mehr Produkt, als tatsächlich enthalten ist. Hofer kündigte auf Nachfrage an, gemeinsam mit dem Lieferanten das Verbesserungspotenzial zu prüfen. 

Kür der faulsten Tricks: unter falscher Flagge

Unter falscher Flagge

Die folgenden Produkte machen Werbung mir Österreich-Bezug, es sind allerdings nicht nur österreichische Rohwaren enthalten.

  • Inzersdorfer Rindsgulasch

Auf Nachfrage erfuhren wir, das Rindfleisch werde vorrangig in Österreich, bei Engpässen in der EU eingekauft. (Bild: VKI)

Ein Rindsgulasch bei dem auf dem Etikett vor rot-weiß-rotem Hintergrund "in Österreich hergestellt" aufgedruckt ist. Es kann aber auch Fleisch aus anderen EU-Ländern enthalten sein.

  • Danone Obstgarten Waldfrucht

"Seit 1975 Qualität für Österreich"- durch diese Aufschrift entsteht für Konsumenten der Eindruck, dass die Hauptzutaten aus Österreich stammen. (Bild: VKI)

Eine Topfencreme mit Früchten aus Deutschland bzw. anderen EU-Ländern mit österreichischer Fahne auf der Verpackung.

  • Snack Fun Knabberherzen

In Wahrheit kommen die Rohstoffe für den Snack aber aus der ganzen Welt. Der Kartoffelteig stammt aus Italien, die verwendeten Öle aus Frankreich, der Ukraine, aus Brasilien und Argentinien. (Bild: VKI)


Eine Knabberei, die mit der Auslobung „hergestellt in Österreich“ wirbt, aber keine österreichischen Rohwaren enthält.

Versteckte Preiserhöhungen

Versteckte Preiserhöhung

Lebensmittel werden immer teurer. Damit den Kunden die Preissteigerungen nicht gleich auffallen, nutzen die Produzenten inzwischen jeden Verpackungsschmäh.

  • Nestlé Nescafé Frappé

Der Eiscafé wurde bis vor Kurzem in einem Karton mit 10 Beuteln zu je 20 g Getränkepulver verkauft. Jetzt enthält ein Karton 10 Beutel zu nur mehr 14 g - der Preis ist allerdings gleich geblieben. (Bild: VKI)


Bei dem Frappé wurde die Füllmenge pro Packung wesentlich verringert, der Preis eher nicht. Die Packung ist so um mindestens 21 Prozent teurer geworden.

  • Lorenz Crunchips Salted

Weniger Inhalt, gleicher Preis. (Bild: VKI)

Ein Beutel Chips, bei dem zwar der Inhalt von 175 g auf 150 g verringert, aber der Preis nicht reduziert wurde. Das Produkt ist somit um 17 % teurer geworden.

 

Irreführende Produktbezeichnungen

Irreführende Produktbezeichnungen

Produkte, deren Zusammensetzung nicht dem entspricht, was auf der Verpackung oder der Produktbeschreibung vorgegaukelt wird.

  • Barilla i Pesti alla Genovese

Laut Zutatenliste sind auch Cashews, Aromen, Zucker, Molke- und Buttermilchpulver sowie Säureregulatoren enthalten. (Bild: VKI)
Ein Pesto alla Genovese, das in seiner Zusammensetzung deutlich von klassischem Pesto abweicht.

  • Billa Tiramisu, Merkur Immer Gut Tiramisu

 

Bei klassischem Tiramisu gehört Mascarpone zu den Hauptzutaten. Doch in den Zutatenlisten des Tiramisus von Billa und von Merkur Immer gut rangiert der italienische Frischkäse nur unter ferner liefen. (Bild: VKI)

Tiramisus, deren Hauptzutaten Wasser, Glukosesirup, Zucker und Kokosöl sind. Die Zusammensetzung unterscheidet sich also deutlich von klassischem Tiramisu.

  • Knorr Käse Sauce

„Guter Geschmack ist unsere Natur; natürlich ohne Zusatz von Geschmacksverstärkern, Konservierungsstoffe, Farbstoffe“, steht optisch hervorgehoben auf der Packung Knorr Feinschmecker Käse Sauce. (Bild: VKI)

Eine Fertigsauce, die laut Packungsaufschrift ohne Geschmacksverstärker auskommt, aber mit geschmacksverstärkenden Zutaten wie Hefeextrakt, Aromen und Würze hergestellt ist.

  • Alnatura Traube-Himbeere Früchteriegel

 Ein Produkt, das sich "Traube-Himbeere Früchteriegel" nennt, wird wohl ausschließlich oder zumindest großteils aus diesen Früchten bestehen. Oder? (Bild: VKI)


Ein Früchteriegel, der mit Trauben und Himbeeren wirbt, aber in erster Linie aus Bananenflocken besteht. Die Trauben sind nur in Form von Saftkonzentrat enthalten.

  • Ovomaltine

Schon 1 Tasse Ovomaltine enthält insgesamt 20 g Zucker. Das entspricht laut WHO fast der Hälfte der täglichen Zuckermenge für einen Erwachsenen. (Bild: VKI)
Ein Instant-Kakao, der mit zugesetzten Vitaminen und Mineralstoffen wirbt, aber vor allem zuckersüß ist. 

VKI-Tipps

  • Mogelpackungen auf die Schliche kommen. Grundpreise vergleichen. Auf Gewicht und Nettofüllmenge achten. Packung schütteln oder ab tasten, um abzuschätzen, wie viel Produkt sie enthält. Undurchsichtige, luftgefüllte  Beutel gegen das Licht halten (manchmal scheint durch, wie viel tatsächlich drin ist).
  • Produktzusammensetzung erkennen. Zutatenliste genau lesen. Nach der sogenannten QUID-Regelung (QUID = quantitative ingredients declaration) müssen extra ausgelobte Zutaten bzw. Zutaten, nach denen das Produkt benannt ist, zusätzlich in Prozent ausgewiesen sein. Nicht blenden lassen: Auf vollmundige Anpreisungen und schöne Bilder auf der Packung ist nicht immer Verlass.
  • Nährwertangaben lesen. Orientieren Sie sich in der Nährwerttabelle an den Nährwertangaben pro 100 g bzw. pro 100 ml. Die Portionsgrößen der Hersteller sind oft unrealistisch klein und täuschen auf diese Weise einen geringeren Fett-, Zucker- und Kaloriengehalt von Produkten vor.
  • Herkunftsland nicht immer deklariert. Die Angabe des Ursprungslands ist derzeit nur bei bestimmten Lebensmittelgruppen Pflicht, z.B. bei frischem, unverarbeitetem Rindfleisch, bei den meisten frischen Obst- und Gemüsesorten, bei frischen Eiern. Bei verpacktem, unverarbeitetem, frischem, gekühltem oder gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch sind die Angaben „Aufgezogen in ...“ und „Geschlachtet in ...“ verpflichtend.
  • Aus Österreich? Hinweise wie „hergestellt in Österreich“ oder die Abbildung einer rot-weiß-roten Fahne auf der Packung sagen nichts über die tatsächliche Herkunft eines Produktes oder seiner Rohstoffe aus. Bei Produkten mit dem rotweiß-roten AMA-Gütesiegel stammen die wertbestimmenden Rohstoffe aus Österreich. Mit dem ovalen Genusstauglichkeits- oder Identitätskennzeichen wird nur die Einhaltung der Hygienevorschriften bestätigt. Länderkürzel (z.B. „AT“ für Österreich) und Betriebsnummer geben das Unternehmen an, in dem die Ware zuletzt bearbeitet oder verpackt wurde.
  • Versteckte Preiserhöhungen erkennen. Produktpreise anhand der Grundpreise vergleichen. Die Angabe des Grundpreises ist gesetzlich vor geschrieben (es gibt aber auch Ausnahmen). Er ist auf den Regalschildern der Geschäfte zu finden. Vor allem bei Produkten, die Sie öfter kaufen, auf die Nettofüllmenge achten – so erkennen Sie eher, ob diese plötzlich geringer ist. 

 

 

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