Wer ist abgesichert?
Das Offensichtliche zuerst: Abgesichert ist die Person, die die Ticketversicherung abgeschlossen hat. Allerdings werden auch Ereignisse, die mitversicherten Personen zustoßen, in die Versicherung mit aufgenommen. Wer ist mitversichert? Ihre Angehörigen und die Angehörigen Ihrer/Ihres Lebensgefährten bzw. Lebensgefährtin, Betreuungspersonen, die sich um Ihre minderjährigen Kinder kümmern, Ihre Begleitperson für die Veranstaltung.
Wann greift die Zusatzversicherung?
Absage der Veranstaltung
Der wohl größte Irrglaube ist, dass Ticketversicherungen auch dann greifen, wenn die Veranstaltung abgesagt oder verschoben wird. Tut sie aber nicht. In so einem Fall muss nämlich ohnedies der Veranstalter für die Kosten geradestehen. Auch Reise- oder Hotelkosten sind in den Bedingungen nicht inkludiert, dazu bräuchte man zusätzlich eine umfassende Reisestornoversicherung.
Erkrankung
Sie sind kurz vor der Veranstaltung krank geworden und können diese nicht wahrnehmen? Laut Oeticket sind schwere Erkrankungen bei einer abgeschlossenen Ticketversicherung abgesichert. Allerdings werden hierfür ein ärztliches Attest für die Versicherungsanstalt und eine Portion Geduld bei der Bearbeitung der Anfrage benötigt. Die Bearbeitungsdauer kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Verspätete Anreise
Kaum bekannt ist, dass auch eine verspätete Anreise per Ticketversicherung versichert ist. Allerdings beschränkt sich das auf die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Ähnlich wie bei Flugreisen muss nachweisbar sein, dass das Verkehrsmittel mindestens zwei Stunden Verspätung hat und Sie dadurch mehr als die Hälfte der Veranstaltung verpasst haben.
Umzug aufgrund neuer Arbeitsstelle
Kaum zu glauben, aber auch ein berufsbezogener Umzug ist bei der Zusatzversicherung mit dabei. Aber Achtung: Die Zusage für die neue Stelle bzw. der neue Vertragsabschluss darf erst nach dem Kauf der Tickets stattfinden. Auch die Entfernung spielt eine Rolle: Diese muss mindestens 100 km zwischen Veranstaltungsort und Ihrem neuen Wohnsitz betragen.
Kann ich vom Vertrag zurücktreten?
Innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Versicherung kann – ohne Angabe von Gründen – vom Kauf zurückgetreten werden. Dazu muss der Rücktritt in Textform, z. B. E-Mail oder Brief an die zuständige Versicherungsanstalt geschickt werden. Bei Oeticket handelt es sich um die ERGO Reiseversicherung AG.
Mehr Informationen zum Thema Ticketversicherung bei Oeticket finden Sie hier.
Welche Zusatzkosten kommen auf Sie zu?
Die Prämie richtet sich zumeist nach dem Ticketpreis. Bei wien-ticket.at, die mit der Europäischen Reiseversicherung kooperieren, sind es beispielsweise 7,5 Prozent vom Ticketpreis. Bei Oeticket sind es 5,5 Prozent. Für Top-Eventtickets im Premiumsegment legt man schnell nochmal ein paar Zehner auf den Ticketpreis drauf. Damit sind die Kosten für eine Veranstaltung vergleichsweise hoch.
Ist eine Ticketversicherung notwendig?
Aus unserer Sicht: nicht wirklich. Es gibt weitaus wichtigere Dinge, die versichert werden sollten. Welche Risiken das sind, und zwar abgestimmt auf Ihre persönliche Lebenssituation, können Sie mit dem interaktiven VKI-Risiko-Check mühelos identifizieren.
Mehr zum Thema
Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich hat alle Informationen rund um Konsumenten-Rechte beim Thema Konzerte zusammengetragen, abrufbar auf europakonsument.at/konzerttickets.
Falls Sie keine Versicherung abgeschlossen haben, finden Sie in unserem Artikel Ticketkauf: Mein Recht bei Veranstaltungen alle relevanten Informationen zu dem Thema und Ihren Rechten.
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