24-Stunden-Pflege: gesetzwidrige Klauseln - Knebelvertrag einer Vermittlungsagentur
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat einen Verein, der Personal für die 24-Stunden-Pflege vermittelt geklagt. Das Gericht betrachtete die Vertragsklauseln als gesetzwidrig.