Reiseversicherungen können je nach Urlaubsziel sinnvoll sein. Manche Risiken werden durch andere private Versicherungen besser gedeckt.
Wenn einer eine Reise tut, so hat er etwas zu erzählen – speziell dann, wenn sie nicht ganz so verläuft wie geplant. Schiefgehen kann jede Menge, und das bereits vor Reiseantritt. Zum Beispiel, wenn Flug und Unterkunft schon lange gebucht oder bezahlt sind und dann wird einer der Beteiligten so krank, dass an ein Wegfahren nicht zu denken ist. Oder das Pech schlägt während des Urlaubs zu, etwa mit einem Stolperer beim Abendspaziergang, durch den man mit gebrochenen Knochen im nächstgelegenen Krankenhaus landet.
Stornos, Medizinische Hilfeleistungen
Damit wären auch schon die zwei bedeutendsten Fälle genannt, in denen private Reiseversicherer ihren großen Auftritt haben: Mengenmäßig entfallen die meisten ihrer Leistungen auf Stornos, am kostspieligsten sind hingegen die Einzelzahlungen für medizinische Hilfeleistungen. Sollten diese beiden Risiken daher in jedem Fall privat versichert sein, wenn man ins Ausland fährt?
Last-Minute, Übersee oder Städteurlaub in der EU
Nein, denn wenn Sie einen Last-Minute-Urlaub buchen, brauchen Sie kein Komplettpaket mit Stornoversicherung. Und wenn Sie einen Städteurlaub in der Schweiz oder in Deutschland planen, sind Sie wahrscheinlich mit der e-card gut aufgehoben (siehe rechts "Europäische Krankenversicherungskarte").
Andererseits gibt es Länder, in denen etwa eine Reisekrankenversicherung verpflichtend ist (z.B.Kuba), oder auch Destinationen, wo sie zwar nicht vorgeschrieben, aber höchst empfehlenswert ist – etwa in den USA, die für besonders hohe Behandlungskosten in Spitälern berüchtigt sind.
Versicherungsschutz: modulartige Angebote
Ob und welche Form der Reiseversicherung sinnvoll ist, hängt sehr stark von Art und Ziel der Reise und von den persönlichen Rahmenbedingungen ab. Vorteilhaft an Reiseversicherungen ist, dass sie meist modulartig angeboten werden. Das heißt, Sie können den Versicherungsschutz je nachdem auswählen, wo das für Sie größte Risiko besteht. Planen Sie zum Beispiel eine besonders kostspielige Reise, dann kann der Baustein "Reisestorno-, Abbruchs- und Umbuchungsversicherung" vor schlimmen Enttäuschungen schützen.
"Keine Lust mehr" ist kein Stornogrund
Aber sehen Sie sich die Bedingungen genau an: Oft kann nur unter bestimmten Voraussetzungen wie Kündigung, Unfall, (schwere) Krankheit des Versicherten oder der Angehörigen, Schwangerschaft oder Auflösung der Lebensgemeinschaft storniert werden. Bei Maturareisen, oft lange vorher gebucht, muss das Nichtbestehen der Reifeprüfung ausdrücklich als Stornogrund genannt werden!