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Reiseversicherungen - Von sinnvoll bis entbehrlich

Reiseversicherungen können je nach Urlaubsziel sinnvoll sein. Manche Risiken werden durch andere private Versicherungen besser gedeckt.

Wenn einer eine Reise tut, so hat er etwas zu erzählen – speziell dann, wenn sie nicht ganz so verläuft wie geplant. Schiefgehen kann jede Menge, und das bereits vor Reiseantritt. Zum Beispiel, wenn Flug und Unterkunft schon lange gebucht oder bezahlt sind und dann wird einer der Beteiligten so krank, dass an ein Wegfahren nicht zu denken ist. Oder das Pech schlägt während des Urlaubs zu, etwa mit einem Stolperer beim Abend­spaziergang, durch den man mit gebrochenen Knochen im nächstgelegenen Krankenhaus landet.

Stornos, Medizinische Hilfeleistungen

Damit wären auch schon die zwei bedeu­tendsten Fälle genannt, in denen private Reiseversicherer ihren großen Auftritt haben: Mengenmäßig entfallen die meisten ihrer ­Leistungen auf Stornos, am kostspieligsten sind hingegen die Einzelzahlungen für medi­zinische Hilfeleistungen. Sollten diese beiden Risiken daher in jedem Fall privat versichert sein, wenn man ins Ausland fährt?

Last-Minute, Übersee oder Städteurlaub in der EU

Nein, denn wenn Sie einen Last-Minute-­Urlaub buchen, brauchen Sie kein Komplettpaket mit Stornoversicherung. Und wenn Sie einen Städteurlaub in der Schweiz oder in Deutschland planen, sind Sie wahrscheinlich mit der e-card gut aufgehoben (siehe rechts "Europäische Krankenversicherungskarte").

Andererseits gibt es Länder, in denen etwa eine Reisekrankenversicherung verpflichtend ist (z.B.Kuba), oder auch Destinationen, wo sie zwar nicht vorgeschrieben, aber höchst empfehlenswert ist – etwa in den USA, die für besonders hohe Behandlungs­kosten in Spitälern berüchtigt sind.

Versicherungsschutz: modulartige Angebote

Ob und welche Form der Reiseversicherung sinnvoll ist, hängt sehr stark von Art und Ziel der Reise und von den persönlichen Rahmenbedingungen ab. Vorteilhaft an Reisever­sicherungen ist, dass sie meist modulartig angeboten werden. Das heißt, Sie können den Versicherungsschutz je nachdem auswählen, wo das für Sie größte Risiko besteht. Planen Sie zum Beispiel eine besonders ­kostspielige Reise, dann kann der Baustein "Reisestorno-, Abbruchs- und Umbuchungsversicherung" vor schlimmen Enttäuschungen schützen.

"Keine Lust mehr" ist kein Stornogrund

Aber sehen Sie sich die Be­dingungen genau an: Oft kann nur unter ­bestimmten Voraus­setzungen wie Kündigung, Unfall, (schwere) Krankheit des Ver­sicherten oder der Ange­hörigen, Schwangerschaft oder Auflösung der Lebens­gemeinschaft storniert werden. Bei Maturareisen, oft lange vorher gebucht, muss das Nichtbestehen der Reifeprüfung ausdrücklich als Stornogrund genannt ­werden!


 

 

Reisekrankenversicherung, Reiseunfallversicherung

Kostenersatz bei Krankheit und Unfall

Für viele zweifelsohne der wichtigste Schutz im Urlaub ist die Reisekrankenversicherung. Denn auch wenn wohl niemand so schnell ­wegen einer fehlenden Krankenversicherung im Ausland um sein Leben fürchten muss, ­können die durch einen Krankenhausaufenthalt entstehenden Kosten doch existenz­bedrohend werden. Vorsicht ist hier angesagt für chronisch Kranke, die nur teilweise oder eingeschränkt versichert werden.

Medizinisch notwendig oder nur sinnvoll?

Die Sorge, im Ausland in einem Krankenhaus aufzuwachen und Wochen dort verbringen zu müssen, wo einen niemand versteht, kann durch den Baustein "Reiserücktransport" gemildert werden. Aber lesen Sie in den Ange­boten genau nach, ob auch in die Heimat überführt wird, wenn es nur medizinisch sinnvoll, aber nicht notwendig ist. Achtung auch bei längeren Auslandsaufenthalten, etwa als Au-pair, bei einem Auslandssemester oder beim Jobben im Ausland: Hier ist eine spezielle Absicherung notwendig. Auslandsreisekrankenversicherungen gelten üblicherweise nur für eine begrenzte Reisedauer.

Reiseunfallversicherung oder private Freizeit-Unfallversicherung

Reiseunfallversicherungen leisten bei Invali­dität nach einem Unfall oder auch für Berge- und Rückholkosten. Allerdings enthalten reine Reiseunfallversicherungen oft umfassende Ausschlüsse und bieten viel zu geringe Deckungssummen. Die bei Kreditkarten üb­liche Verkehrsmittel-Unfallversicherung leistet wiederum nur bei Unfallschäden, die bei der Nutzung eines Verkehrsmittels eintreten. Empfehlenswerter ist der Abschluss einer privaten Freizeit-Unfallversicherung, die nicht nur ­höhere Deckungssummen vorsieht, sondern noch dazu weltweit das ganze Jahr über für alle Arten von Unfällen rund um die Uhr gilt.

­Reisehaftpflichtversicherung, Reisegepäckversicherung

­Reisehaftpflichtversicherung

Überflüssig ist möglicherweise auch eine ­Reisehaftpflichtversicherung, wenn Sie bereits eine Haushaltsversicherung mit inkludierter Haftpflicht haben. Überprüfen Sie ­jedoch vor einer Überseereise, ob Ihre Haftpflichtversicherung weltweit gilt, und beantragen Sie beim Haushalts-/Haftpflichtver­sicherer gegebenenfalls eine Erweiterung.

Reisegepäckversicherung

Bei Reisenden beliebt, aber aus unserer Sicht oft hinausgeworfenes Geld ist der Abschluss des Bausteins Reisegepäckversicherung: Die wirklich wertvollen Dinge sind meist nicht versichert. Damit der Versicherer für Diebstahl oder Beschädigung des Gepäcks Ersatz leistet, müssen Sie schon fast darauf gesessen sein.

Falls Sie technische Geräte, Uhren, Sportgeräte oder andere für Sie wertvolle Gegenstände versichern möchten, sehen Sie sich Ihre Sorgfaltspflichten genau an oder fragen Sie nach, was der Versicherer unter "sicherer Verwahrung" versteht. Für die ­Aufbewahrung im Auto gelten besonders strenge Kriterien – das Abstellen auf einem bewachten öffentlichen Parkplatz reicht zum Beispiel nicht aus!

Teilweise durch Haushaltsversicherung gedeckt

Der eigene Hausrat, zu dem alle Ihre beweg­lichen Güter zählen, ist übrigens zum Teil auch über die Haushaltsversicherung gedeckt. Auch hier gilt: Konditionen überprüfen!

Angebote im Reisebüro, Versicherungsberater, Mitgliedschaften

Autofahrerclubs, Kreditkarten, Alpin- und Freizeitclubs

Sehen Sie sich auch einmal genauer an, ob und welchen Versicherungsschutz Ihre ­Kreditkarte bzw. deren Vertragspartner bietet. Denn meist ist dort ebenfalls ein Ersatz bei gestohlenem oder beschädigtem Gepäck, aber auch für andere Reisemalheurs vorgesehen. Dasselbe gilt für Ihre Mitgliedschaften bei Autofahrerclubs, Alpinvereinen oder Sport- und Freizeitclubs. Achten Sie vor allem auf (zu niedrige) Deckungssummen und (regionale) Einschränkungen.

Versicherungsberater

Reiseversicherungsschutz bieten außerdem nicht nur die darauf spezialisierten Anbieter Europäische Reiseversicherung und Allianz Global Assistance, sondern auch viele andere Versicherungen. Fragen Sie bei Ihrem Versicherungsberater oder Makler nach, vielleicht gibt es ein Treueangebot für Stammkunden.

Angebote im Reisebüro

Seit sich herumgesprochen hat, dass online gebuchte Reisen nicht immer die günstigste Variante sind, suchen viele auch gern wieder die Beratung im Reisebüro – und erhalten dort gleich eine Reiseversicherung mit angeboten. Hier ist es hilfreich, zuvor einen Blick ins ­Internet zu werfen, denn zumindest bei den großen Anbietern kann man sich unter Ein­gabe der eigenen Reisebedingungen (Zielort, Zahl und Alter der Reisenden usw.) konkrete Angebote errechnen lassen und die einzelnen Leistungen in aller Ruhe vergleichen.

Basisschutz kostet nicht die Welt

Basisschutz kostet nicht die Welt

Wer für eine zweiwöchige Reise nach Kuba nur einen Basisschutz für die Familie braucht, weil eine extra Reisehaftpflicht wegen der bestehenden Haushaltspolizze nicht erforderlich ist und die restlichen Leistungen, z.B. bei Verlust des Gepäcks oder bei Verspätungen, zwar nett wären, aber nicht die Welt bedeuten, der ist etwa bei der Allianz Global ­Assistance ab 71 Euro für Eltern und bis zu fünf Minderjährige dabei.

Reiseschutz-Standardpolizze

Oder bei der etwas umfangreicher und komplizierter gehaltenen Reiseschutz-Standardpolizze der Europäischen Reiseversicherung, die zudem eine ­Reisegepäckversicherung, aber auch Sinn­volles wie "Hilfe bei Haft und Haftandrohung" vorsieht, immerhin noch um leistbare 95 Euro. So schafft man sich für die wirklich grimmigen Urlaubsabenteuer eine einigermaßen tragfähige Absicherung.

Rasch Kontakt zum Versicherer aufnehmen

Damit Ihre Versicherung im Ernstfall hält, was sie verspricht, müssen Sie auf jeden Fall selbst mitwirken: sobald etwas Versicherungsrelevantes passiert, möglichst rasch Kontakt mit dem Versicherer aufnehmen. Daher nicht vergessen, wichtige Unterlagen in den Urlaub mitzunehmen (siehe Kasten "Das kommt mit ins Gepäck") – aber besser nicht in den Gepäckstücken, die eingecheckt werden. Fast 2,5 Prozent aller so beförderten Taschen und Koffer gingen etwa 2011 nach Angaben des Luftfahrtdienstleisters SITA auf Nimmerwiedersehen verloren – weltweit immerhin rund 640.000 Gepäckstücke.

Europäische Kranken-versicherungskarte

E-Card Rückseite Österreichische Sozialversicherung 

Die e-card im Ausland: Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) auf der Rückseite der e-card gilt auf Urlaubsreisen in EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten und in die Schweiz. Für Reisen nach Bosnien-Herze­gowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und in die Türkei muss man sich beim Dienstgeber oder beim Versicherungsträger einen Auslandsbetreuungsschein besorgen, der vor Ort gegen einen gültigen Behandlungsschein eingetauscht werden kann.

Das ist versichert: Die EKVK kann – so wie in Österreich die e-card – für Behandlungen in öffentlichen Spitälern und bei Vertragsärzten der dortigen Krankenversicherungsträger eingesetzt werden. Für Behandlungen bei Wahl- und Privatärzten oder in Privatspitälern gibt es nur 80 Prozent der Kosten, die in Österreich für eine derartige Behandlung erstattet werden.

Das ist nicht versichert: Die EKVK ist keine Fullservice-Versicherung, sie deckt nur medizinisch notwendige Eingriffe und Behandlungen! Bergekosten oder Rücktransporte vom Urlaubsort in die Heimat etwa sind nicht gedeckt.

Akzeptanz der EKVK: Vor allem in den Urlaubsdestinationen rund ums Mittelmeer sind öffentliche Spitäler oft im Landesinneren gelegen, Urlauber landen daher häufig bei ­privaten Ärzten oder bei medizinischen Einrichtungen, wo die e-card nicht akzeptiert wird. Entweder bestehen Sie darauf, zu Vertragspartnern der öffentlichen Krankenversicherungsträger gebracht zu werden (entsprechenden Satz in der Landessprache auswendig lernen!), oder Sie gehen so vor wie in Ländern außerhalb des EKVK-Übereinkommens.

Länder außerhalb des EKVK-Raums: Arzt- und Spitalskosten müssen zunächst selbst bezahlt werden. Heben Sie die Rechnungen gut auf! In Österreich werden die Kosten für eine vergleichbare Behandlung ersetzt. Der Ersatz kann – je nach Reiseland – deutlich unter den tatsächlichen Ausgaben liegen. In diesem Fall ist eine private Auslandsreisekrankenversicherung dringend zu empfehlen!

Das kommt mit ins Gepäck

Egal ob Sie eine umfassende Reiseversicherung abschließen oder nur einzelne Bausteine, weil Sie bereits privat unfall-, kranken- und haftpflichtversichert sind: Sie müssen sich im Schadensfall umgehend, also noch vor Ort, mit dem Versicherer in Verbindung setzen und das weitere Vor­gehen absprechen. Legen Sie sich daher neben Reisepass und e-card auch folgende Unterlagen zur Abreise bereit:

  • Notfallnummer des Reiseversicherers
  • Notfallnummer des Haushaltsversicherers für Haftpflichtfälle, bei Diebstahl/Beschädigungen
  • Notfallnummer des privaten Unfall- oder Krankenversicherers
  • Polizzennummern (auf einem Zettel notieren)

Die Angaben im Handgepäck verstauen, wenn möglich getrennt von Brieftasche und Pass, auf die es Langfinger zuallererst abgesehen haben.

Beweise im Handgepäck transportieren

Bei der Rückreise wiederum sollten sämtliche Beweise wie Fotos, Belege, Arztrechnungen, ­Anzeigebestätigungen oder schriftliche Zeugenaussagen im Handgepäck nach Hause mit­genommen und in Kopie an den Versicherer weitergegeben werden.

Checkliste Reiseversicherung

Haben Sie im Urlaubsland Versicherungsschutz mit Ihrer e-card? Wie ist es generell um die medizinische Versorgung und Infrastruktur bestellt (Stichwort "Rücktransport")?

Haben Sie bereits Versicherungen, die im Reisefall Schutz bieten, zum Beispiel

  • eine Haushaltsversicherung,
  • eine private Unfallversicherung,
  • eine private Krankenversicherung,
  • Versicherungsschutz über eine Kreditkarte,
  • Versicherungsschutz über Mitgliedschaften bei Autofahrerclubs, Vereinen etc.?

Unter welchen Voraussetzungen werden diese Versicherungen wirksam: bei Kreditkarten z.B. nur, wenn die Reise/das Mietauto usw. vollständig damit bezahlt wurde; bei Vereinsversicherungen nur bei Schadensfällen im Rahmen von Vereinsaktivitäten. Oder gibt es geografische/personelle Beschränkungen, z.B. gültig nur in Österreich und nur für den Karteninhaber?

Für welche Risiken hätten Sie gern/brauchen Sie unbedingt Versicherungsschutz? Meist werden einzelne Module (Storno, Unfall & Krankheit, medizinisch notwendiger/sinnvoller Rücktransport, Gepäck usw.) oder Pakete mit mehr oder weniger Umfang angeboten – nehmen Sie nur, was Sie brauchen!

Wer soll (mit-)versichert sein? Lebensgefährten sind Ehepartnern mittlerweile meist gleichgestellt, auch ein gemeinsamer Wohnsitz ist oft nicht erforderlich, aber sehen Sie sich die genaue Formulierung in der Polizze/in den Geschäftsbedingungen/Kreditunterlagen usw. an. In Familienpaketen sind oft auch mitreisende Freunde der eigenen Kinder versichert.

Wann muss die Versicherung abgeschlossen werden: sofort bei der Buchung, innerhalb einer bestimmten Frist, ...?

Gibt es einen Selbstbehalt? Wenn ja, wie hoch, und lohnen sich dann einzelne Bausteine überhaupt (z.B. Gepäckversicherung) oder kann man sie weglassen?

Fahren Sie öfter ins Ausland? Dann könnte sich eine Jahres-Reiseversicherung lohnen. In der Familienvariante (zwei Erwachsene, bis zu fünf Kinder) kostet die absolute Basisvariante (Unfall & Krankenversicherung) etwa bei der Europäischen Reiseversicherung 88 Euro.

Zusammenfassung

  • Die wichtigsten Risiken. Am häu­figsten leisten Reiseversicherer wegen Stornierungen, am kostspieligsten fallen die medizinischen Hilfeleistungen aus.
  • Individuell versichern. Es werden unterschiedliche Module und Pakete angeboten. Wählen Sie je nach Urlaubsland und Ihrem Bedarf nur das, was Sie brauchen. Bauen Sie bei Ihrem Reiseschutz auf bestehende Polizzen – etwa eine private Unfallversicherung –, statt auf einen oft unzureichenden Reiseunfallversicherungs-Schutz.
  • Deckungen und Ausschlüsse. Sehen Sie sich die Leistungen und Deckungssummen genau an. Was nach viel klingt, ist im Schadensfall oft ein Pappenstiel. In fast jedem Baustein gibt es außerdem umfangreiche Ausschlüsse und Einschränkungen.

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