Bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden haben Passagiere Anspruch auf eine Ausgleichsleistung von bis zu 600 Euro. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden (Rechtssachen C-581/10 und C-629/10). Wie auch bei Flugannullierungen muss die Airline jedoch nicht zahlen, wenn ein außergewöhnlicher Umstand die Verspätung verursacht hat.
Flugverspätung - Anspruch auf Ausgleichsleistung
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