"Nach einem Skiunfall wurde ich in eine Privatordination gebracht und musste die Behandlung teilweise selbst bezahlen. Kann ich mich dagegen wehren?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Bärbel Klepp.
Dr. Bärbel Klepp |
Leider ist das oft nur theoretisch möglich. Die Erstversorgung (Verbinden, Stabilisieren eines Bruchs, Schmerzmittel) hat durch den nächstgelegenen Arzt zu erfolgen. Das Einverständnis zur Kostenübernahme durch den Verunglückten muss dafür nicht eingeholt werden. Einen Teil der Kosten dieser Erste-Hilfe-Leistungen ersetzt aber die Krankenkasse.
Wahlärzte müssen vor Behandlungsbeginn die Patienten über die anfallenden Kosten und die voraussichtliche Höhe der Rückerstattung durch die Krankenkasse informieren. Das heißt, nach der Erstversorgung müsste gefragt werden, ob die eigentliche Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus bzw. bei einem Arzt mit Kassenvertrag oder beim Wahlarzt erfolgen soll.
Das nächste öffentliche Spital ist jedoch oft weiter weg oder nur mühsam zu erreichen. In dieser misslichen Lage werden oft gleich Unterlagen zum Unterschreiben vorgelegt (es kommt ein sogenannter Behandlungsvertrag zustande), in denen sich der Patient zur Kostenübernahme bereit erklärt.