"Letztes Jahr haben wir miterlebt, wie ein verletzter Skifahrer mit dem Hubschrauber abtransportiert wurde. Wer übernimmt eigentlich die Kosten für eine solche Bergung?" - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Dr. Andreas Herrmann.
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Dr. Andreas Herrmann |
ASVG-Bestimmungen
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) bestimmt hierzu, dass „ Bergungskosten und die Kosten der Beförderung bis ins Tal bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik nicht ersetzt“ werden. Das bedeutet, dass man bei Unfällen, die in der Freizeit am Berg passieren, die gesamten Bergungskosten selber bezahlen muss und die Krankenkasse davon nichts erstattet. Nur wenn es sich um eine schwere Verletzung handelt, gibt es die Möglichkeit, einen Teil der Kosten zurückzubekommen.
Private Unfallversicherung und andere Möglichkeiten
Damit man im Ernstfall nicht auch noch von einer hohen Rechnung überrascht wird, ist es empfehlenswert, vorab nachzusehen, ob man eine Versicherung hat, die derartige Bergungskosten übernimmt. Abgesehen von einer privaten Unfallversicherung gibt es noch einige andere Möglichkeiten: Viele Berg- oder Wintersportvereine bieten unterschiedliche Varianten an, auch Automobilclubs haben bei ihren Mitgliedschaften oft eine Absicherung dabei, und teilweise ist man auch durch Kreditkarten für derartige Fälle versichert.