Stimmt es, dass die Kosten für einen Hubschraubereinsatz bei einem Bergunfall nicht von der Sozialversicherung bezahlt werden?
Keine Kostenübernahme
Ja. Bergungskosten und Transporte ins Tal nach Unfällen im Gelände sind durch die gesetzliche Unfall- und Krankenversicherung nicht gedeckt. Auch nach Herzinfarkten oder anderen plötzlich auftretenden Erkrankungen im alpinen Gelände wird heutzutage oft ein Hubschrauber angefordert. Grundsätzlich muss man die Kosten solcher Einsätze (rund 2000 bis 4000 Euro) weitgehend selbst tragen.
Private Unfallversicherung
Daher sollte man vorsorgen, zum Beispiel mit einer privaten Unfallversicherung. Über Autofahrerclubs oder Alpinvereine kann man ebenfalls eine entsprechende Versicherung abschließen. Auch in manchen Kreditkartenversicherungen sind diese Bergekosten inkludiert. Der preisgünstigste Schutz ist eine jährliche Spende an die österreichische Bergrettung in Höhe von 18 Euro (Näheres unter www.bergrettung.at ).
ÖAMTC
Die meisten Helikopterbergungen führt übrigens der ÖAMTC durch. Dort gibt es auch einen Kulanzfonds, der die Einsatzkosten für Bedürftige bezahlt.