Wollen Sie Ihre Urlaubsreise nach dem Baukastenprinzip selbst zusammenstellen oder tendieren Sie eher zu einer Pauschalreise? Was Sie vor Ihrer Reisebuchung wissen sollten.
Wo Sie Ihren Urlaub verbringen wollen, haben Sie schon entschieden. Jetzt geht es um die Einzelheiten: Welcher Flug, welches Hotel soll es werden? Gibt es ein passendes Pauschalangebot? Soll die Buchung über ein Reisebüro oder in Eigenregie erfolgen?
Stellen Sie Ihre Reise nach dem Baukastenprinzip selbst zusammen, suchen Sie Flug und Hotel einzeln aus. Entscheiden Sie sich für eine Pauschalreise, kaufen Sie Flug und Hotel im Paket von einem Reiseveranstalter. Die Buchung können Sie entweder selbst direkt beim Reiseveranstalter, bei der Airline, beim Hotel erledigen oder von einem Reisebüro durchführen lassen.
Reisebüro ist nur Vermittler
Das Reisebüro hat dabei nur die Rolle des Vermittlers. Egal ob mit Reisebüro oder ohne – Ihr Vertragspartner ist immer derjenige, der die Leistung erbringt. Bei einer Pauschalreise haben Sie nur einen Vertragspartner: den Reiseveranstalter. Bei einer selbst zusammengestellten Reise schließen Sie mit der Airline, dem Hotel getrennte Verträge ab und haben daher mehrere Vertragspartner.
Vertragspartner: Reiseveranstalter oder Hotelier?
Wenn im Urlaub alles so klappt, wie Sie es sich vorgestellt haben, ist es belanglos, ob Sie Ihre Reise pauschal oder individuell gebucht haben. Treten Probleme auf, ist das anders. Denn Probleme sind mit dem jeweiligen Vertragspartner zu klären. Haben Sie Ihren Flug individuell gebucht, müssen Sie sich bei Schwierigkeiten an die Airline wenden. Entspricht das separat gebuchte Hotelzimmer nicht dem vereinbarten Standard, ist der Hotelier Ansprechpartner. Gut, wenn Ihre Reklamation auf Anhieb auf offene Ohren stößt. Schlecht, wenn nicht.
Vor allem, wenn Ihr Vertragspartner seinen Sitz außerhalb der EU hat, kann die Geltendmachung von Ansprüchen schwierig sein: Für die rechtliche Durchsetzung kommt das jeweilige Landesrecht zur Anwendung.
EU-Pauschalreiserichtlinie
Als Pauschalreisender haben Sie es in dieser Hinsicht aufgrund der EU-Pauschalreiserichtlinie leichter. Haben Sie eine Pauschalreise bei einem Reiseveranstalter mit Firmensitz in der EU gebucht, würde ein Gerichtsverfahren gegen den Reiseveranstalter in Österreich stattfinden. Die meisten großen Reiseveranstalter, die auch bei uns Pauschalreisen anbieten, haben Ihren Sitz in Österreich oder in Deutschland.