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Flug verschoben - Fluggastrechteverordnung

"Wir hatten einen Flug in den Urlaub schon vor längerer Zeit bei der Airline gebucht. Jetzt wurden die Flugzeiten so geändert, dass wir fünf Stunden später ankommen. Auch der Rückflug wurde um fast sechs Stunden vorverlegt. Ist das zulässig?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Reinhold Schranz.

Reinhold Schranz (Bild: E.Würth/VKI)
Mag. Reinhold
Schranz

Wir gehen davon aus, dass Sie nur einen Linienflug und keine Pauschalreise gebucht haben. Nach österreichischem Recht ist eine Flugzeitenänderung nur zulässig, wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Diese Änderungen sind wohl nicht zumutbar.

Änderungen nicht akzeptieren

Wir raten Ihnen, der Fluglinie mitzuteilen, dass Sie die Änderungen nicht akzeptieren und entsprechend der Fluggastrechteverordnung (Annullierung der ursprünglich gebuchten Flüge) entweder die Rückerstattung der Flugkosten binnen sieben Tagen oder alternative Beförderungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt fordern, also Flüge, die den gebuchten Flugzeiten ungefähr entsprechen.

Mehrkosten von der Fluglinie einfordern

Sollten Sie sich für eine alternative Beförderung entscheiden und sollte Ihnen die Fluglinie keine akzeptablen Ersatzflüge anbieten, können Sie selbst einen Flug mit den entsprechenden Flugzeiten buchen und die Mehrkosten von der Fluglinie einfordern. Nach unserer Erfahrung bezahlen viele Fluglinien diese Mehrkosten allerdings nur nach einem rechtskräftigen Gerichtsurteil.

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