Rechtlich besteht die Reise aus zwei Teilen – aus der Fahrt und der Unterbringung: Wenn wegen des Lockdowns in Österreich Hotels schließen, bekommt der Hotelkunde keine Leistung. Verbraucher die schon bezahlt haben, können vom Hotel die Leistung zurückverlangen. Die Bahn aber fährt trotz Lockdowns weiter, kann die Leistung erbringen und hat ein Anrecht auf die Ticket-Gebühr. Wenn der Kunde das Bahn-Ticket nicht nutzt, weil er nirgends wohnen kann, bleibt er auf den Kosten sitzen. Blöd gelaufen, Pech gehabt.
ÖBB-Gutschein
Der Kunde erhält von den ÖBB die Auskunft, er könne einen Gutschein bekommen und werde innerhalb von 24 Stunden ein Bestätigungs-E-Mail erhalten. Es kommt nicht. Wir fragen bei den ÖBB nach und erhalten folgende Antwort: „Nachdem es sich bei den Tickets um Sparschiene-Tickets handelt, ist eine tarifliche Erstattung nicht möglich“. Und weiter: „Da wir die Situation nachvollziehen können, bieten wir ihm einen ÖBB-Gutschein im Wert von € 319,60 an. Er ist 10 Jahre lang gültig und übertragbar.“
Eine faire Lösung, wie wir meinen. Merci bien und Au revoir!