Mehrfach wird Dr. Lavant in Mails von seiner Bank, der BAWAG P.S.K., aufgefordert, er möge auf das neue Onlinebanking-System mittels Handy umsteigen. Als er von der BAWAG eine SMS bekommt, er soll die P.S.K.-Security-App installieren („sonst können Sie das Onlinebanking nicht mehr verwenden“), klickt er sie an. Die App installiert sich. Daten gibt er keine ein.
Digitaler Einbruch ins Konto
Am nächsten Tag fehlen 10.000 Euro am Konto – ein Hack (digitaler Einbruch). Dr. Lavant lässt sofort das Konto sperren und erstattet Anzeige. Die BAWAG überprüft die Kontosperre. Bald danach fehlen weitere 2.853 Euro. Die Bank lehnt die Übernahme des Schadens ab und fordert ihrerseits 2.853 Euro.
Gesetz vergessen
Wir rufen der BAWAG die entsprechenden Gesetze in Erinnerung (z.B. § 66 des Zahlungsdienste-Gesetzes). Der Kunde bekommt daraufhin seine 12.853 Euro zurück.