Wenn Firmen Konsumentenschutzvorschriften missachten, sind wir zur Stelle.
Auch große Unternehmen haben mitunter Schwierigkeiten mit dem Einhalten von Gesetzen, wie diese Auswahl von Fällen unserer Rechtsabteilung zeigt.
EVN: Preisänderung nach Belieben
Ein Verfahren mit Sprengkraft: Der Oberste Gerichtshof erklärte eine Klausel der Geschäftsbedingungen der EVN für rechtswidrig, auf deren Basis die Preiserhöhungen der letzten Jahre erfolgten. Jetzt werden die Rückforderungsansprüche der EVN-Kunden überprüft, die Verhandlungen mit der EVN waren zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht abgeschlossen. Brisant: Auch andere Energieversorger verwenden die beanstandete Klausel. Wir haben daher auch Wien-Energie, Energie-Burgenland und Grünwelt geklagt und werden über den Ausgang berichten.
Vario-Bau Fertighaus: Kein Fair-Play am Bau
Gleich mehrere Klauseln in den Vertragsbedingungen des Fertigteilhaus-Produzenten Vario-Bau Fertighaus Gmbh hat das OLG Wien rechtskräftig für unzulässig erklärt und deren weitere Verwendung somit verboten. Im Kern sah das Gericht Rechte und Pflichten zwischen Unternehmen und Kunde un- gleich verteilt. Es sind Klauseln, die mitunter auch von anderen Unternehmen der Baubranche verwendet werden. Unsere Rechtsabteilung hat somit einen richtungsweisenden Schritt ge- setzt, unseriöse Geschäftsbedingungen zu eliminieren.