Kick-Back. Für die Vermittlung solcher Fonds erhalten Banken von den Kapitalanlagegesellschaften oft Provisionen. Der Fachausdruck dafür lautet Bestandsprovisionen oder - etwas anrüchiger - Kick-Back. Solche Provisionen erhöhen die Erträge der Bank und verringern mittelfristig jene der Kund:innen. Sie sind erlaubt.
Das Wertpapieraufsichtsgesetz bestimmt allerdings, dass Banken Kund:innen über Provisionen und sonstige Zuwendungen informieren müssen. Tun sie das nicht, sind sie unzulässig (siehe ganz unten). Sie müssen an Kund:innen herausgegeben werden. Die Volksbanken sehen das anders. Wie auch immer: Wir haben uns nun mit den Banken des Volksbanken-Verbunds auf eine Rückzahlung geeinigt.

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