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Logo und Schriftzug der Volksbank an einer Wiener Hausfassade
Von 2024 auf 2025 stiegen die Einnahmen aller Volksbanken aus Provisonen um 5 Prozent auf insgesamt 293,5 Mio. Euro Bild: mino21/stock.adobe

Sammelaktion zu Volksbanken: Provisionen zurück

Sie haben bei der Volksbank vor etlichen Jahren Investmentfonds gekauft? Ein Teil der Kund:innen kann sich verbotene Provisionen zurückholen. Machen Sie mit bei unserer Sammelaktion.

Kick-Back. Für die Vermittlung solcher Fonds erhalten Banken von den Kapitalanlagegesellschaften oft Provisionen. Der Fachausdruck dafür lautet Bestandsprovisionen oder - etwas anrüchiger - Kick-Back. Solche Provisionen erhöhen die Erträge der Bank und verringern mittelfristig jene der Kund:innen. Sie sind erlaubt. 

Das Wertpapieraufsichtsgesetz bestimmt allerdings, dass Banken Kund:innen über Provisionen und sonstige Zuwendungen informieren müssen. Tun sie das nicht, sind sie unzulässig (siehe ganz unten). Sie müssen an Kund:innen herausgegeben werden. Die Volksbanken sehen das anders. Wie auch immer: Wir haben uns nun mit den Banken des Volksbanken-Verbunds auf eine Rückzahlung geeinigt.

Bis 23.6.2026 anmelden

Angesprochen sind Konsument:innen, denen bis einschließlich 31.12.2017 eine Volksbank ein Fondsprodukt vermittelt hat. Sie können sich bis zum 23.6.2026 unter www.vki.at/kick-back-2026 an unserer Sammelaktion anmelden. Die Teilnahme ist kostenlos.

Geld zurück

Portraitbild von Stefan Schreiner
Bild: Martin Moravek/VKI

„Wer über mehrere Jahre in Fonds investiert hat, kann – abhängig von der Investitionssumme – mit einer Rückerstattung von mehreren hundert Euro rechnen“, so Mag. Stefan Schreiner, zuständiger Jurist. Bei Volksbank-Kund:innen, die hohe Beträge über einen längeren Zeitraum in solche Fonds investiert haben, kann die Rückzahlung auch höher ausfallen.

Fast alle haben Provisionen genommen

Gesamte Bankenbranche. Die unzureichende Offenlegung erhaltener Bestandsprovisionen betrifft die gesamte Bankenbranche, sofern sie Kund:innen Fonds vermittelt haben. Daher laufen unsere Geld-zurück-Aktionen schon länger und betreffen auch andere Institute. Folgende Banken waren zuletzt bzw. sind von laufenden Sammelaktionen für unzulässige Kick‑Backs betroffen. Die folgende Liste enthält – Stand Mitte März 2026 - abgeschlossene und laufende Sammelaktionen:

  • Bank Austria (abgeschlossen)
  • Erste Bank (abgeschlossen)
  • Sparkassen (abgeschlossen)
  • Oberbank AG (abgeschlossen)
  • Raiffeisen NÖ‑Wien (abgeschlossen)
  • Raiffeisen Burgenland (abgeschlossen)
  • Raiffeisen Kärnten (am 8.4.2026 geschlossen)
  • Raiffeisen Tirol (abgeschlossen)
  • Raiffeisen Steiermark (abgeschlossen)
  • Raiffeisen Salzburg (abgeschlossen)
  • Raiffeisen Vorarlberg (abgeschlossen)
  • Raiffeisen Oberösterreich (am 8.4.2026 geschlossen)
  • Volksbanken ab 23.3.2026

Was sind Bestandsprovisionen?

Jährliche Gebühr. Bestandsprovisionen sind wiederkehrende Provisionen. Die Bank, bei der das Depot liegt, oder Wertpapierdienstleister erhalten sie zusätzlich zum einmaligen Ausgabeaufschlag. Sie werden Kund:innen vor allem bei Investmentfonds berechnet - vom gesamten vermittelten und verwalteten Anlagevolumen. Die Fondsgesellschaft bezahlt dieses Dankeschön an die Bank – und zwar aus den Gebühren, die sie für den Fonds verrechnet. Diese Provision beträgt typischerweise zwischen 0,3 und 1,5 Prozent pro Jahr. Das verringert mittelbar die Erträge der Fondsbesitzer:innen. In der Regel verrechnen die Fondsgesellschaften für Fonds mit höherem Risiko höhere Gebühren, aus denen sie wiederum höhere Bestandsprovisionen an die Bank bezahlen.

Provisionen sind wichtige Einnahmequellen

Für die Banken sind solche Provisionen sehr wichtig. So stiegen z.B. von 2024 auf 2025 die Einnahmen des Volksbanken-Verbunds aus Provisonen um 5 Prozent auf auf 293,5 Mio. Euro. 

Das sagt das Gesetz

Nach § 52 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2018gilt allerdings eine wichtige Einschränkung: Solche Provisionen dürfen Banken nur dann nehmen, wenn sie

  1. der Qualitätsverbesserung der Dienstleistung dienen und 
  2. Banken sie vollständig offenlegen.

Diese mangelnde Offenlegung in der Vergangenheit ist die Grundlage unserer Rückforderungen.

Auf EU-Ebene werden zukünftig die Anforderungen an Anlageprodukte von Versicherungen und Fonds weiter verschärft werden. Die Fachbezeichnung dafür lautet Retail Investment Strategy (RIS, am 18.12.2025 beschlossen).

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