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Peugeot-Schriftzug und Logo an einer Wand
Peugeot muss seine Vertragspartner fairer behandeln, sagt der Oberste Gerichtshof Bild: SUDONG-KIM/Shutterstock

Peugeot vor dem Kartellgericht - Machtmissbrauch

Kartellgericht soll über Peugeot Strafe verhängen. Grund: Missbrauch der Marktmacht gegenüber Vertragswerkstätte.

 

In der Kfz-Branche herrschen raue Sitten. Immer wieder nehmen die Hersteller Vertragshändler und -werkstätten in den Schwitzkasten. Die Vorgeschichte: Ein Kfz-Betrieb, der Peugeot-Vertragswerkstätte und -händler ist, hatte den Vorwurf erhoben, Peugeot missbrauche seine marktbeherrschende Stellung.

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) leitete ein Verfahren ein, der Oberste Gerichtshof entschied überwiegend im Sinn des Händlers. Das Urteil (16 Ok 4/20d, 17.2.2021) gebot, Folgendes abzustellen:

  • Verkauf von Neuwagen: Es ist Peugeot verboten, Erfolgsprämien an Umfragen zur Kundenzufriedenheit zu koppeln. Verboten sind die Vorgabe bewusst überhöhter Verkaufszahlen und die Vorgabe missbräuchlich niedriger Endkundenpreise.
  • Im Werkstättenbetrieb: Peugeot hat der Werkstätte zu niedrige Stunden­sätze für Garantie- und Gewährleistungsarbeiten bezahlt. Das ist abzu­stellen – genauso wie nicht kosten­deckende Refundierungen bei Ersatzteilen und das Abwälzen der Kosten für Mystery Shopping (also Testkäufe) auf den Vertragshändler.

Geld bei Kund:innen holen

Hungern die Hersteller ihre Vertragswerkstätten und -händler aus, dann müssen die sich das Geld bei den Kund:innen holen. Etwa über zu hohe Rechnungen und reduzierte Leistungen.

Nichts verbessert

Nun hat die Wettbewerbsbehörde (BWB) festgestellt, dass es in der Branche trotz Peugeot-Gerichtsurteil (2021) „mehrheitlich zu keiner Verbesserung der Situation gekommen“ ist. Die zu geringe Vergütung von Gewährleistungs- und Garantiearbeiten belaste die Vertragswerkstätten diverser Marken stark.

Die Wettbewerbsbehörde fordert: Das Kartellgericht möge gegen Peugeot eine „angemessene Geldstrafe“ verhängen. Das soll – besonders in Zeiten der Teuerung – die gesamte Branche zur Vernunft bringen.

Auf Schadenersatz klagen

Selbst wenn ein Hersteller zu einer Geldstrafe verurteilt wird, hat der Betrieb, der den Stein ins Rollen gebracht hat, nichts davon. Er müsste in einem eigenen Verfahren auf Schadenersatz klagen.

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