Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde hat das Kartellgericht entschieden, dass technische Systeme nicht zur Abstimmung von Preisen mit Franchisenehmern (in diesem Fall für Backwaren, Imbisse, Getränke und Kaffee) verwendet werden dürfen. Anker hat den Sachverhalt übrigens gar nicht bestritten.
Der Hintergrund: Franchisenehmer sind freie Unternehmer und können Preise frei kalkulieren. Anker darf ihnen nicht mit einem Kassensystem die Preise vorschreiben.
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