Zum Inhalt
Eingang einer Anker-Filiale
Bild: MTacha/VKI

Anker zu Geldstrafe verurteilt - Franchisenehmer unfair behandelt

210.000 Euro muss die Anker Snack & Coffee GmbH an Strafe berappen.

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde hat das Kartellgericht entschieden, dass technische Systeme nicht zur Abstimmung von Preisen mit Franchisenehmern (in diesem Fall für Backwaren, Imbisse, Getränke und Kaffee) verwendet werden dürfen. Anker hat den Sachverhalt übrigens gar nicht bestritten.

Der Hintergrund: Franchisenehmer sind freie Unternehmer und können Preise frei kalkulieren. Anker darf ihnen nicht mit einem Kassensystem die Preise vorschreiben.

Lesen Sie auch Kartelle: Preisabsprachen - Räuber und Gendarm

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang