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Preisabsprachen bei Rauch - 1,7 Millionen Euro Strafe

, aktualisiert am

Der Vorarlberger Fruchtsafthersteller Rauch wurde im März durch das Kartellgericht auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde zu einer Strafe von 1,7 Millionen Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Rauch musste für verbotene Preisabsprachen zu Lasten der Kunden eine Kartellstrafe von 1,7 Millionen Euro bezahlen (Foto: VKI)
Rauch musste für verbotene
Preisabsprachen eine Kartell-
Strafe von 1,7 Mio € bezahlen
(Foto: VKI)

Rauch ist vor allem für die Marken Happy Day, Bravo, Eistee, Nativa und Willi Dungl bekannt. Schon seit längerem gab es Gerüchte, dass die Bundeswettbewerbsbehörde eine Hausdurchsuchung bei der Firma in Rankweil durchgeführt habe. Nun liegt wegen Preisabsprachen ein rechtskräftiges Urteil gegen Rauch vor.

Kunde zahlt höhere Preise

Die Geldbuße wurde über Rauch wegen sogenannter vertikaler Preisabsprachen mit Einzelhändlern verhängt. Bei vertikalen Abstimmungen nutzt ein Unternehmen seine Marktmacht, um den Handel zu vereinbarten Preisen zu verpflichten. Händler und Hersteller sprechen Preise ab und der Kunde zahlt mehr als bei freiem Wettbewerb. Das ist ein schwerer Verstoß gegen das Kartellrecht. Erleichternd hat das Gericht angemerkt, dass auch den Handel Schuld treffe ("dass angesichts der bestehenden Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel das Verschulden der Abnehmer schwerer zu werten sei als jenes der Lieferanten"). Zudem habe Rauch bestimmte Verhaltensweisen schon vor Einleitung der Ermittlungen abgestellt.

Mitschuld des Handels

Dass das Gericht die Mitschuld des Handels anspricht ist kein Zufall: Billa und vor allem Spar hatten in den letzten Jahren sehr hohe Geldstrafen wegen verbotener Preisabsprachen zahlen müssen. Lesen Sie mehr: Kartelle: Preisabsprachen - Räuber und Gendarm

Urteil nicht zugänglich

Wir baten sowohl Bundeswettbewerbsbehörde als auch Kartellgericht um das Urteil, um unseren Usern einen Einblick in die Geschäftspraktiken geben zu können. Beide lehnten ab ("rechtliche Gründe"). Unternehmen befürchten, so die offiziellen Argumente, dass mit dem Veröffentlichen des Urteils Geschäftsgeheimnisse der Konkurrenz zugänglich wären. Praktischerweise verhindert dies, dass durch Preisabsprachen geschädigte Kunden das Unternehmen auf Schadenersatz klagen können. Das Gesetz unterstützt also Firmen die das Gesetz brechen und behindert Konsumenten, die zuviel gezahltes Geld zurück haben wollen.

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