Was alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: innocent „Direktsaft Orange & Karotte“ besteht nicht nur aus Orangen- und Karottensaft, sondern überraschenderweise zu einem Gutteil aus Apfelsaft.
innocent Direktsaft Orange & Karotte: mit Apfelsaft
Beim innocent „Direktsaft Orange & Karotte“ mischt unerwartet Apfelsaft mit. Diesen Bestandteil des Getränks verrät erst die Zutatenliste auf der Rückseite. Das Etikett vorne erwähnt keinen Apfel und auch die Abbildung zeigt nur Orangen und Karotten. Eine Nennung des Apfels wäre wünschenswert.
Das ist das Problem
Das steht drauf: innocent Direktsaft Orange & Karotte
Gekauft bei: in vielen Geschäften erhältlich
Herr S. hat einen Saft der Marke innocent gekauft. Am Flaschenetikett hat er „Direktsaft Orange & Karotte“ gelesen und die Abbildung von einer Orange sowie Karotten wahrgenommen. Passt. Doch dann das: „Es stellt sich heraus, dass der ‚Orangen- & Karottensaft‘ aus folgenden Zutaten besteht: Orangensaft 74 %, Apfelsaft 16 %, Karottensaft 10 % sowie Zitronensaft und Vitamin C“, beschreibt uns Herr S. detailliert seine Enttäuschung und meint verärgert: „Was mich massiv stört, ist, dass die Präsenz von Apfelsaft nicht im Namen des Produktes steht. Apfelsaft ist in dem Fall nur Füllstoff. Frechheit!“ Der Konsument würde dem Hersteller vorschlagen, das Produkt mit „Orange, Apfel und Karotte“ zu bezeichnen.
Apfelsaft mischt heimlich mit
Wir haben uns die Säfte von innocent angeschaut. Nicht zum ersten Mal stehen Säfte dieser Marke in der Kritik. Auch bei der Sorte „Brombeere, Erdbeere & Johannisbeere“ hat Apfelsaft „heimlich“ mitgemischt, wie wir im Lebensmittel-Check (9/2016) berichtet haben. Der Produktname und die Abbildungen des beanstandeten „Direktsafts Orange & Karotte“ lassen Konsumentinnen und Konsumenten Saft aus Orangen mit Karottensaft erwarten.
Weder nennt der Hersteller des Produkts den Apfelsaft auf der Schauseite, noch findet sich ein Apfel in der Abbildung. Erst auf der Rückseite gibt die Zutatenliste 16 Prozent Apfelsaft an. Dieser hat also einen unerwarteten, aber nicht unerheblichen Anteil am Getränk. Es gibt durchaus Orangen-Karotten-Säfte anderer Marken, die genau den beworbenen Orangen- und Karottensaft enthalten und keine weiteren „versteckten“ Zutaten. Apfelsaft ist also im orangen Fruchtsaft von innocent nicht vorauszusetzen. Ob der Zusatz von Vitamin C in einem Fruchtsaft wie diesem notwendig ist, bleibt zudem fraglich.
Apfel in der Benennung wünschenswert
Wir geben Herrn S. völlig recht, der Name des Produktes sollte auch seine tatsächliche Zusammensetzung beschreiben. Warum nicht Apfel vorne dazuschreiben und zusätzlich abbilden, damit Konsumentinnen und Konsumenten gleich wissen, welche Fruchtsäfte dieses Getränk enthält?
Wir haben beim Hersteller nachgefragt. Doch dieser meint, mit genau dieser Angabe würde er die Kundschaft seines Getränks erst recht täuschen. Der Apfelsaft sei als Basis des Saftes nur zu dessen geschmacklicher Balance da, würde aber nicht zum hauptsächlichen Geschmackserlebnis Orange und Karotte beitragen – der Produktname würde also korrekt die Geschmacksrichtung wiedergeben. Das sehen wir etwas anders.
Produktbezeichnung als Info über Hauptzutaten
Auch die Beschwerde von Herrn S. und immer wieder eintreffende Zuschriften zum Thema Fruchtsäfte zeigen: Die Produktbezeichnung auf der Schauseite sollte die Hauptbestandteile eines Getränks zur Information der Kundschaft wiedergeben. Diese will wissen, was sie konsumiert, und nicht nur, wie der Saft in etwa schmecken wird.
Dass die Zutatenliste die genaue Zusammensetzung des Getränks angibt, ist ohnehin verpflichtend und keine besondere Serviceleistung des Produzenten. Diese Kennzeichnung befindet sich meist auf der Rückseite und in kleinerer Schrift. Eine schnelle Produkteinschätzung ist leichter möglich, wenn sich die wichtigsten Zutaten auf den ersten Blick auf die Vorderseite erkennen lassen.
Die Reaktion der Firma innocent
Der Hersteller sieht in der Produktbezeichnung eine Angabe der Geschmacksrichtung und nicht der Zusammensetzung.
„Es ist nicht unsere Absicht irrezuführen und wir möchten deshalb gerne näher erklären, wie wir unsere Säfte und deren Etiketten gestalten.
Wir bei innocent beziehen uns bei der Namensgebung unserer Produkte auf die Hauptgeschmacksrichtung, also jene Früchte, die beim Trinken geschmacklich dominieren. Auch bei der betroffenen Sorte ‚Orange & Karotte‘ stehen die auf dem Schaubild genannten Zutaten geschmacklich klar im Vordergrund. Direktsäfte aus Früchten wie beispielsweise Johannisbeere, Cranberry oder wie in diesem Fall Karotte sind geschmacklichen und farblichen sehr intensiv. Wir bei innocent wollen unseren Trinkerinnen und Trinkern ein harmonisches Geschmackserlebnis bei Mehrfruchtsäften bieten. In hochkonzentrierter Form wären Direktsäfte dieser Früchte nicht ausgewogen. Aus diesem Grund verwenden wir Apfel- beziehungsweise Traubensaft als Basiszutat in unseren Produkten. Diese sorgen für das natürliche balancierte Süß-Sauer-Verhältnis und die trinkbare Konsistenz eines Mehrfruchtsaftes. Die Kombination der geschmacksintensiven Sorten wie beispielsweise Johannisbeere oder auch Karotte mit milderen und süßeren Sorten wie Apfel und Traube ermöglicht es, dass dem Verbraucher ein reiner Direktsaft ohne Wasserzusatz und Zucker geboten werden kann, der trotzdem ohne Verdünnung wohlschmeckend ist.
Wir arbeiten lange an unseren Rezepten und sind darum bemüht, nicht nur die beste Qualität, sondern auch den besten ausgewogenen Geschmack zu erreichen, der unsere Konsumentinnen und Konsumenten besonders anspricht. Natürlich könnten wir den Saft nach jenen Früchten benennen, die mengenmäßig den größten Anteil am Saft ausmachen. Doch genau damit würden wir die Trinkerinnen und Trinker täuschen, denn der mengenmäßige Anteil einer Frucht lässt sich nicht immer in ein gleiches Verhältnis zu der Geschmacksintensität setzen. Im aktuellen Fall wäre das ein ‚Orange & Apfel‘-Saft, der stark nach Karotte schmeckt.
Unsere Etiketten werden strengen Kontrollen unterzogen, um deren Richtigkeit und rechtliche Konformität hinsichtlich der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) sicherzustellen. Zur genaueren Einsicht gibt die Rückseite des Etiketts sämtliche Zutaten des Saftes in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils wieder. Ebenso werden auf der Vorder- sowie der Rückseite des Etikettes alle Zutaten klar bildlich abgebildet.
Uns liegt sehr viel am Dialog mit unseren Konsumentinnen und Konsumenten und wir hoffen, mit diesen Zeilen für etwas mehr Klarheit gesorgt zu haben. Wir möchten unsere Trinkerinnen und Trinker auf keinen Fall irritieren, daher führen wir auch alle enthaltenen Zutaten vollständig an der Rückseite auf.“
innocent Alps GmbH
23.9.2022
Wir empfehlen
Verlassen Sie sich bei Mehrfruchtgetränken nicht allein auf die Produktbezeichnung und Abbildungen auf dem Flaschenetikett oder der Schauseite der Verpackungen. Diese streichen gern den beabsichtigten Geschmack hervor, lassen aber die genaue Zusammensetzung nicht immer erkennen. Lesen Sie die Zutatenliste!
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