Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein Smoothie, der unter anderem groß mit Baobab wirbt, aber kaum etwas davon enthält. |
Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein Smoothie, der unter anderem groß mit Baobab wirbt, aber kaum etwas davon enthält. |
Innocent Green Smoothie; Bild: VKI
Innocent Green Smoothie Zutatenliste; Bild: VKI
Das steht drauf: Innocent Green Smoothie
Gekauft bei: in vielen Geschäften erhältlich
„Green Smoothie – Apfel, Birne, Grünkohl, Spinat & Baobab“ steht auf der Flasche des Innocent Smoothies. Die Baobab-Frucht (auch Affenbrotbaumfrucht) wird in Afrika als Lebensmittel verwendet und – wie auch weitere Bestandteile des Baumes – zur Herstellung von Heilmitteln eingesetzt. In Europa ist sie seit einigen Jahren vor allem in Form von getrocknetem Fruchtfleisch oder als Pulver erhältlich.
Interessant, dachte ein Kunde nach dem ersten flüchtigen Blick auf die Flaschenaufschrift. Doch als er die Produktinformation von Anfang bis Ende genau gelesen hatte, war er ernüchtert. Laut Zutatenliste setzt sich der Smoothie aus Apfelsaft (49 %), Birnenpüree (29 %), Pfirsichpüree, Zucchinipüree, Orangensaft, Grünkohlpüree (1,6 %), Spinatpüree (1,6 %), Zitronensaft, Saflor- & Spirulina-Extrakt (0,4 %) und aus Baobab-Fruchtfleisch-Extrakt (0,02 %) zusammen.
Kurz: Der Smoothie besteht zu 78 % aus Apfelsaft und Birnenpüree und zu mickrigen 0,02 % aus Baobab-Frucht-Extrakt. „0,02 % Baobab sind in etwa 50 Mikroliter auf 250 Milliliter“, schrieb uns der Kunde. Und: „Wenn man nicht mehr Baobab reinmischen möchte, dann sollte es auch nicht vorn groß draufstehen.“
Dem können wir uns nur anschließen. Was uns zusätzlich noch stört: Im Smoothie sind nicht nur die vorn auf der Flasche genannten, sondern noch etliche weitere Zutaten verarbeitet. Die auf der Schauseite der Flasche angeführten Zutaten spiegeln daher nicht die Zusammensetzung des Smoothies wider.
Damit Kunden gleich auf den ersten Blick erkennen können, was in der Flasche drin ist, sollten alle enthaltenen Zutaten vorn auf der Flasche genannt und ihrem Mengenverhältnis im Produkt entsprechend dargestellt sein.
Was Innocent Alps dazu sagt, dass im Green Smoothie nur Spuren von Baobab verarbeitet sind.
„Wir bei innocent arbeiten lange an unseren Rezepten und sind bemüht, nicht nur die beste Qualität, sondern auch den besten Geschmack zu erreichen. In diesem Entwicklungsprozess stimmen wir uns eng mit unseren Testtrinkern ab, um eine Mischung aus Obst und Gemüse zu finden, die unseren Trinkern nicht nur gut tut, sondern auch am besten schmeckt. Wir sind stolz auf das Rezept des ,Green Smoothie‘ und finden, es schmeckt wunderbar fruchtig mit erfrischenden Gemüsenoten.
Aus rechtlicher Sicht gibt es an einen Green Smoothie keine Anforderungen, wie hoch der Gemüseanteil sein muss. Wir setzen alle jene Zutaten auf die Vorderseite des Etiketts, die geschmacksgebend sind sowie einen besonderen Mehrwert für unsere Trinker haben. Nicht jene, die mengenmäßig am meisten enthalten sind. Zutaten wie Apfel, Orange oder Traube sind für Smoothies wichtige Basiszutaten, die für eine angenehme Konsistenz und einen ausbalancierten Geschmack sorgen. Durch diese Basis können wir auch unser Versprechen umsetzen, niemals Konzentrate, Konservierungsmittel oder zusätzliche Süßungsmittel zu verwenden.
Wir verwenden ausschließlich qualitativ hochwertige Früchte und geben alle Zutaten, die extra ausgelobt werden oder für ein Produkt bezeichnend sind, nach der sogenannten QUID-Regelung (Quantative Ingredient Declaration) zusätzlich in Prozent auf unseren Etiketten an. Somit kann jeder Konsument auf der Rückseite nachvollziehen, wie viel von welcher Zutat im Smoothie vorhanden ist. Genau wie unsere Smoothies und Säfte kontrollieren wir auch unsere Etiketten ständig auf ihre Qualität. Deshalb können wir Ihnen versichern, dass alle darauf abgedruckten Informationen den rechtlichen Vorschriften entsprechen.
Der Mehrwert des hinzu gefügten Baobab manifestiert sich im Rahmen der perfekt abgestimmten Rezeptur des Green Smoothies als auch in den positiven Effekten entlang der Wertschöpfungskette. Es ist uns ein großes Anliegen, unsere Früchte und Zutaten umweltschonend zu beziehen und die nachhaltige Herstellungsart unserer Produkte als ein wesentliches Qualitätsmerkmal hervorzuheben. Dabei kommt es uns insbesondere auf einen nachhaltigen Anbau des Baobab und auf eine faire Behandlung der Zulieferer an. Die große Sorgfalt und soziale Verantwortung, die hier zur Anwendung kommen, machen den Baobab-Fruchtfleisch-Extrakt in unserem Smoothie zu einer wertmäßig prägenden Zutat. Daher wird Baobab auch auf der Vorderseite des Produkts genannt.“
Innocent Alps GmbH
26. 2. 2018
Wir meinen: Verlassen Sie sich nicht auf die Produktbezeichnung, sondern lesen Sie die Zutatenliste. Nur dort steht, woraus das Produkt besteht.
"Energiearm", aber 59 kcal pro Milliliter im "XOXO Tropical Sparkling Drink"? Da stimmt etwas nicht! Der Hersteller hat sich bei der Kalorienangabe geirrt.
Die Erdnussbutter "Peanut Revolution Creamy" von Rapunzel gibt sich als bayrisches Produkt aus. Die Angabe zur chinesischen Herkunft der Erdnüsse fehlt.
"Ohne Zusatz- und Konservierungsstoffe" – diese Auslobung ist verwirrend und in diesem Fall nicht korrekt. Die "Vemondo Vegane Fruitballs Dattel Espresso Banane" enthalten den Zusatzstoff Lecithin.
„Lay’s Bugles“-Knabbereien sind jetzt im Beutel mit nur 75 Gramm statt 95 Gramm erhältlich, kosten aber mehr als zuvor! Ein weiterer Fall von Shrinkflation im Knabbersegment.
Bei den "Biscland Lemon Precious" gibt es keine Zutatenliste in deutscher Sprache. Bei einem Produkt im österreichischen Handel sind allerdings Kennzeichnungen auf Deutsch verpflichtend.
Das darf bei einer verpflichtenden Angabe nicht vorkommen: Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist bei der "Billa Erdnusscreme" kaum zu lesen. Wie wäre es mit einer Aktualisierung der Schrift?
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