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Travelgenio: Irreführendes "flexibles Ticket" - VKI-Erfolg

„Alle Arten von Änderungen inkludiert“: Das versprach die Flug- und Hotelbuchungsplattform Travelgenio beim Kauf eines „Flexiblen Tickets“. In der Praxis sah das anders aus - trotz 99 Euro Aufpreis.

"Wie schön wäre es, wenn ich spontan meinen Urlaub verlängern könnte?" Diese Frage haben sich wohl viele Konsumenten schon einmal gestellt. Für 99 Euro Aufpreis versprach die Onlinebuchungsplattform Travelgenio ihren Kunden genau diese Flexibilität. Das Versprechen, „alle Arten von Änderungen“ seien inkludiert, hielt das in Österreich tätige spanische Unternehmen aber nicht. Deshalb klagten wir vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) die Buchungsplattform Travelgenio.

„Flexibles Ticket“ nicht flexibel

Der konkrete Anlassfall für unsere Klage: Eine Konsumentin absolvierte ein Praktikum in Bangkok und wollte ihr Rückflugticket mithilfe des „Flexiblen Tickets“ umbuchen. Travelgenio verwehrte ihr das und wies sie auf den bereits konsumierten Hinflug hin. Das „Flexible Ticket“ erwies sich in der Praxis als überhaupt nicht flexibel.

OLG-Urteil gegen Travelgenio

Das sah auch das Oberlandesgericht (OLG) Wien so. Das Gericht gab unserer VKI-Klage in allen Punkten Recht und verurteilte Travelgenio unter anderem wegen irreführender Geschäftspraktiken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Kritikpunkte im Detail

Auf die erheblichen Einschränkungen bei möglichen Buchungsänderungen wies das Unternehmen nur unzureichend hin. Flüge mussten spätestens 48 Stunden vor dem Abflugtermin umgebucht werden. Hatten Konsumenten bei Tickets bereits eine Teilleistung (wie z.B. den Hinflug) beansprucht, waren Änderungen vollständig ausgeschlossen.

Die teuer erkaufte „Flexibilität“ hatte aber noch einen weiteren Haken. Hatten Konsumenten bei der Buchung eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, wurde sie durch die Verwendung des „Flexiblen Tickets“ automatisch annulliert. In einigen Fällen hatte das für die Konsumenten problematische Konsequenzen: Wollten sie z.B. wegen einer Erkrankung von der Reise zurücktreten, war das nicht mehr möglich.    

VKI-Juristin Dr. Barbara Bauer (Bild: VKI)

 

„Das Urteil ist erfreulich für die Konsumentinnen und Konsumenten. Wer um den stolzen Aufpreis von 99 Euro ein „Flexibles Ticket“ erwirbt, das mit ‚alle Arten von Änderungen inkludiert‘ beworben wird, darf auch eine entsprechende Flexibilität bei Umbuchungen erwarten“

-Dr. Barbara Bauer, zuständige Juristin im VKI

 


Lesen Sie mehr dazu auf www.verbraucherrecht.at

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