Für mehr als 450.000 EVN-Kunden läuft eine Entschädigungsaktion wegen Verwendung einer unzulässigen Preisänderungsklausel. Das Urteil ist richtungsweisend und hat auch Folgen für Kunden anderer Anbieter.
Lange hat es gedauert, jetzt ist es in allen Instanzen entschieden: Eine vom Energieversorger EVN - Energie- und Umweltdienstleistungsunternehmen verwendete Bestimmung war gesetzwidrig und daher keine ausreichende Basis für vorgenommene Preiserhöhungen.
Stein des Anstoßes
Eine Klausel in den EVN-Geschäftsbedingungen hatte dem Unternehmen im Endeffekt eingeräumt, den Kunden eine Preiserhöhung einfach nur mitzuteilen. Ein Widerspruch wäre gleichbedeutend mit dem Vertragsende; würde der Kunde nicht reagieren, sei die Preiserhöhung akzeptiert. Eine solche „Entweder-oder-Methode“ führt denn doch zu weit, befand zunächst das Landesgericht Wiener Neustadt in einem vom VKI angestrengten EVN: Preiserhöhungsklausel unzulässig - Zu undurchsichtig.
OGH-Urteil: Unzulässiges Vorgehen
Die Klausel sei branchenüblich und von der Aufsichtsbehörde genehmigt, wandte die EVN sinngemäß ein und ging in die Berufung – und blitzte damit auch vor der nächsten Instanz ab. Die Vorgangsweise sei „unzulässig“ und „intransparent“, urteilte das OLG Wien. Der Energieversorger gab immer noch nicht auf und ging letztlich vor den Obersten Gerichtshof (OGH). Dort war dann mit der Rechtsansicht Endstation. Denn auch der OGH bestätigte, dass eine völlig schrankenlose Preisänderung auf diese Weise nicht möglich sei. Konsequenz aus unserer Sicht: Alle auf dieser Basis vorgenommenen Preiserhöhungen waren somit unzulässig, eine Rückzahlung der entsprechenden Differenzbeträge fällig. Wir berichteten EVN: Energie-Preisanpassung - Konsumenten erhalten Gutschrift oder Geldersatz darüber.
Vergleichslösung für Strom- und Gas-Kunden
Betroffene erhalten nun für Preiserhöhungen seit Herbst 2016 automatisch eine Gutschrift im Bonusprogramm der EVN. Diese liegt im Ausmaß des Differenzbetrages, der sich aus der letzten Preiserhöhung ergibt. Pro Jahr geht es dabei für einen durchschnittlichen Haushalt mit 3.500 kWh Jahresstromverbrauch um rund 35 Euro. Bei Gas-Kunden ergibt sich bei einem Jahresgasverbrauch von 15.000 kWh ein Betrag von ca. 28 Euro. Wer mit den Bonuspunkten nichts anzufangen weiß, lässt sich den Betrag besser per Banküberweisung erstatten, dafür gibt es allerdings eine Frist (siehe nächste Seite).
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