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Stromanbieter: Bonus oder Geld zurück! - Erfolg unserer Rechtsabteilung

Für mehr als 450.000 EVN-Kunden läuft eine Entschädigungsaktion wegen Verwendung einer unzulässigen Preisänderungsklausel. Das Urteil ist richtungsweisend und hat auch Folgen für Kunden anderer Anbieter.

Lange hat es gedauert, jetzt ist es in allen Instanzen entschieden: Eine vom Energie­versorger EVN - Energie- und Umweltdienstleistungsunternehmen verwendete Bestimmung war gesetzwidrig und daher keine ausreichende Basis für vorgenommene Preiserhöhungen.

Stein des Anstoßes

Eine Klausel in den EVN-Geschäftsbedingungen hatte dem Unternehmen im Endeffekt eingeräumt, den Kunden eine Preiserhöhung einfach nur mitzuteilen. Ein Widerspruch wäre gleichbedeutend mit dem Vertragsende; würde der Kunde nicht reagieren, sei die Preiserhöhung akzeptiert. Eine solche „Entweder-oder-Methode“ führt denn doch zu weit, befand zunächst das Landes­gericht Wiener Neustadt in einem vom VKI angestrengten EVN: Preiserhöhungsklausel unzulässig - Zu undurchsichtig

OGH-Urteil: Unzulässiges Vorgehen

Die Klausel sei branchenüblich und von der Aufsichtsbehörde genehmigt, wandte die EVN sinngemäß ein und ging in die Beru­fung – und blitzte damit auch vor der nächsten Instanz ab. Die Vorgangsweise sei „unzulässig“ und „intransparent“, urteilte das OLG Wien. Der Energieversorger gab immer noch nicht auf und ging letztlich vor den Obersten Gerichtshof (OGH). Dort war dann mit der Rechtsansicht Endstation. Denn auch der OGH bestätigte, dass eine völlig schrankenlose Preisänderung auf diese Weise nicht möglich sei. Konsequenz aus unserer Sicht: Alle auf dieser Basis vor­genommenen Preiserhöhungen waren so­mit unzulässig, eine Rückzahlung der ent­sprechenden Differenzbeträge fällig. Wir berichteten EVN: Energie-Preisanpassung - Konsumenten erhalten Gutschrift oder Geldersatz darüber.

Vergleichslösung für Strom- und Gas-Kunden

Betroffene erhalten nun für Preiserhöhun­gen seit Herbst 2016 automatisch eine Gut­schrift im Bonusprogramm der EVN. Diese liegt im Ausmaß des Differenzbetrages, der sich aus der letzten Preiserhöhung ergibt. Pro Jahr geht es dabei für einen durchschnitt­lichen Haushalt mit 3.500 kWh Jahresstrom­verbrauch um rund 35 Euro. Bei Gas-Kunden ergibt sich bei einem Jahresgasverbrauch von 15.000 kWh ein Betrag von ca. 28 Euro. Wer mit den Bonuspunkten nichts anzufangen weiß, lässt sich den Betrag besser per Banküberweisung erstatten, dafür gibt es allerdings eine Frist (siehe nächste Seite).

Folgen für andere Anbieter

Urteil mit Sprengkraft

Das OGH-Urteil in Sachen EVN birgt also Sprengkraft, verwenden doch andere An­bieter die ominöse Klausel ebenso. Jetzt setzt sich unsere Rechtsabteilung auch für deren Kundinnen und Kunden ein. Einen ers­ten Erfolg gibt es bereits zu vermelden: ENA­MO (Markenname „stromdiskont.at“) bie­tet betroffenen Kunden ebenfalls eine Rück­erstattung an. Sie erhalten für das Jahr 2019 – abhängig vom Verbrauch – eine pauschale Refundierung zwischen 15 und 110 Euro mittels Gutschein oder Banküberweisung. Mehr dazu lesen Sie hier.

Verhandlungen mit anderen Anbietern

Noch ist unser Einsatz für die Konsumentin­nen und Konsumenten nicht zu Ende: Mit weiteren großen Anbietern laufen Verfahren oder Verhandlungen. Dabei handelt es sich u.a. um:

  • Wien Energie
  • Energie-Burgenland
  • Grün­welt Mag. Thomas Hirmke, Leiter der VKI-Rechtsabteilung (Foto: Thörisch)  

 

„Nicht alles, was branchenüblich ist, entspricht auch dem Gesetz. Wir sind froh, eine Klarstellung erreicht zu haben, von der viele Kunden von Energieversorgern profitieren.“

-Mag. Thomas Hirmke, Leiter der VKI-Rechtabteilung

 

Wir werden weiter berichten...

Betroffene Verträge im Überblick

EVN

Optima-Tarife (Preiserhöhung vom 01.10.2018):

  • Optima (Strom-Tarif)
  • Optima Eco
  • Optima Natur
  • Optima Eco Natur
  • Optima (Gas-Tarif)
  • Optima Biogas


Eco Float-Tarife (Preiserhöhung vom 01.12.2016)

  • Optima Eco Float
  • Optima Eco Float Natur
  • Optima Eco Float Cap
  • Optima Eco Float Cap Natur
 
Ultimo für Rücküberweisung: 31.05.2020 über www.verbraucherrecht.at/evn 
 


stromdiskont.at

 

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