Frankreich |
Vorschnelle Kreditversprechen
„Bis zu 100.000 Schilling Kredit in nur 30 Minuten“, verkündet eine französische Bank lauthals auf vier mal drei Meter großen Plakaten. Die neue Stereoanlage muß trotz dieser Versprechun-gen noch eine Woche im Geschäft ausharren. So lang dauert nämlich die in Frankreich gesetzlich vorgeschriebene Wartefrist zwischen Kreditzusage und -auszahlung, die keine Bank umgehen darf. Tatsächlich findet sich auf den Plakaten der Hinweis, daß sich die beworbenen 30 Minuten auf die Abwicklung der Formalitäten beziehen. Bei sehr genauem Hinsehen – und mit etwas Gymnastik – kann man diesen auch entdecken: vertikal und mit ein Zentimeter hohen Lettern.
Grossbritannien |
Ärger mit Telefonnummern
Selbständige haben es mitunter doppelt schwer, vor allem, wenn einem großen Unternehmen das Wort Kulanz nicht geläufig ist: Ein Ehepaar, das von zu Hause aus ein kleines Elektronikunternehmen betreibt, erhielt von der britischen Telefongesellschaft BT zwei neue Nummern zugeteilt. In der Folge mußten alle Geschäftspapiere und Prospekte neu gedruckt werden. Kaum waren diese fertig, kam ein Brief von BT mit zwei weiteren Telefonnummern. Die ursprünglich zugeteilten seien leider falsch gewesen. Die Forderung des Ehepaars nach Bezahlung der neuerlich anfallenden Druckkosten wies BT mit der Begründung zurück, daß es sich um einen Privatanschluß handle – selbst wenn er für geschäftliche Zwecke genutzt werde. Nach sechsmonatigem Hin und Her landete der Fall vor Gericht – und BT mußte zahlen. Kommentar dazu wollte BT keinen abgeben, meinte aber immerhin, man werde die Vertragsbedingungen neu überdenken.
USA |
Aufgebauschte Aussagen
Wer ist nicht beeindruckt von den begeisterten Kundenzuschriften, die manche Firmen aufbieten, um die Qualität ihrer Produkte zu unterstreichen? Und wer fragt sich nicht, ob die Leute, die die Briefe abgefaßt haben, überhaupt existieren? In einer amerikanischen Zeitschrift findet sich unter einer Anzeige eine Fußnote, die eine Antwort darauf geben könnte: Die zitierten Aussagen seien „dramatized“. Das bedeutet in diesem Zusammenhang, daß zwar der Grundtenor dem entspricht, was die Leute der Firma schreiben, daß aber zu Werbezwecken eine „theatralische“ Bearbeitung stattgefunden hat. Eine andere Übersetzungsmöglichkeit ist übrigens: aufgebauscht.
Japan |
Verwirrende Fernbedienung
Einen Weltrekord der eher zweifelhaften Art hat ein japanischer Elektronikproduzent aufgestellt: Die Fernbedienung seines neuesten Video-HiFi-Gerätes verfügt über sage und schreibe 68 Bedienungsknöpfe! Für den Hausgebrauch ist die Anschaffung wohl nicht zu empfehlen.
Neuseeland |
Kinoverbot für fremde Naschsachen
Mit Vorfreude und einer Handvoll Erdbeerschlekkern wollte ein Elfjähriger ins Kino gehen, als man ihm beim Eingang seine Lollies abnahm und erst nach dem Ende der Vorstellung wieder aushändigte. Wie sich nach Anfrage des Verbrauchermagazins „Consumer“ herausstellte, ist der Grund dafür nicht etwa ein generelles Naschverbot in diesem Kino, sondern dessen Besitzer hat einfach keine Lust dazu, die Überreste „fremder“ Naschsachen wegzuräumen. Er akzeptiert nur solche, die beim hauseigenen Buffet gekauft wurden. Nach Meinung von „Consumer“ ist dies nicht gerade die „feine neuseeländische Art“, mit zahlenden Kunden umzugehen.
Frankreich |
Eintägiger Dreitagesaufenthalt
Lissabon ist ein reizvolles Ziel, auch für einen dreitägigen Kurzaufenthalt. Dies dachte sich ein reiselustiger Franzose, den ein besonders günstiger Preis ins Reisebüro gelockt hatte. Das Angebot entpuppte sich allerdings als reichlich faul: Landung am Donnerstag um 17.30 Uhr mit zweistündiger Verspätung. Ganztägiger Lissabon-Aufenthalt am Freitag. Am Samstag um 6 Uhr früh einchecken am Flughafen. Landung in Paris-Orly, von wo man allerdings nicht abgeflogen war, weshalb das Auto des Reisenden ganz woanders geparkt war. Und die Moral von der Geschichte? Wenn einer eine günstige Reise tut, dann sollte er vorher möglichst alle Details abklären.