Eine im Internet bei Gulet (jetzt TUI Österreich) angekündigte Last-Minute-Reise war genauso teuer wie das reguläre Katalogangebot. Die Arbeiterkammer klagte wegen unlauteren Wettbewerbs und bekam recht: Das Oberlandesgericht Wien erklärte diese Konsumententäuschung für unzulässig.
Last Minute muss billiger sein - Arbeiterkammer klagte
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