Die deutsche Firma Dextro Energy wollte ihre Traubenzuckerprodukte mit Behauptungen wie "Glucose unterstützt die normale körperliche Betätigung" anpreisen, durfte nicht und hatte geklagt. Der europäische Gerichtshof wies die Klage ab: Die Angaben seien für Verbraucher widersprüchlich und irreführend.
Sogenannte "Werbung mit Gesundheits-Versprechungen - Schluss mit leeren Behauptungen ist weitgehend verboten. Da die EU-Kommission entsprechende Werbeaussagen von Dextro Energy nicht zuließ, zog die Firma vor Gericht. Der Europäische Gerichtshof hat die Klage abgewiesen. In einer europäischen Verordnung ist genau festgelegt, welche Art gesundheitsbezogener Angaben Unternehmen verwenden dürfen. Glucose (also Zucker) ist dort allerdings nicht aufgeführt.
Werbespruch nicht zugelassen
Der Europäische Gerichtshof bestätigte mit Urteil vom 08.06.2017, dass mehrere von Dextro Energy beantragte gesundheitsbezogene Angaben zu Glucose – darunter: "Glucose trägt zu einem normalen Energiegewinnungsstoffwechsel bei" – trotz wissenschaftlicher Absicherung nicht zugelassen wurden.
Weniger Zucker, nicht mehr
Grund für die Ablehnung der Klage: Die Werbesätze rufen zum Verzehr von Zucker auf, obwohl nationale und internationale Behörden eine Verringerung des Konsums empfehlen. Die Angaben seien für die Verbraucher daher widersprüchlich und irreführend.