Der Verbund erzeugt viel Strom aus Wasserkraft. In einer Klausel seiner Geschäftsbedingungen (also im Kleingedruckten) hatte er seine Preise an das Auf und Ab des Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) gekoppelt. Das ist ein Börsenindex, der nichts mit den Erzeugungskosten zu tun hat, sondern Großhandelspreise abbildet. Mit dieser Preisänderungsklausel hatte der Verbund die Tarife zahlreicher Stromverträge erhöht.
Verbund-Sammelaktion: Machen Sie mit!
Geld zurück: Die Preisklausel des Verbunds war nachteilig und unzulässig, sagt das Gericht. Mit unserer Sammelaktion können Sie zuviel bezahlte Gebühren zurückholen.
Verbund erfolgreich geklagt
Wir haben den Verbund geklagt - erfolgreich. Das Oberlandesgericht Wien entschied 2023, dass diese Preisanpassungsklausel nachteilig und unzulässig ist. Denn dadurch sei das Verhältnis, so das Gericht wörtlich „zwischen Leistung und Gegenleistung zum Nachteil des Verbrauchers merklich gestört“ (Urteil 33 R 57/23d, S 27). Konsument:innen rechnen, wenn sie „Wertsicherung“ lesen nicht mit so einer Klausel. Konsument:innen fragten sich eher: Billige Erzeugung, aber Spitzenpreise im Verkauf?
Preiserhöhung 2022 nicht rechtens
Da also die Preiserhöhung vom 1.5.2022 nicht rechtens war, haben wir mit dem Verbund verhandelt und eine Sammelaktion organisiert.
Geld zurück
Das bedeutet: Geld zurück. Bei einem durchschnittlichen Strom-Jahresverbrauch von 3.300 kWh ist ― je nach Tarif ― mit einer pauschalen Rückzahlung von rund 90 Euro zu rechnen. Die Sammelaktion läuft seit 2.9. und endet am 11.11.2024. Die Teilnahme ist kostenlos.
Geld zurück: drei Tarife betroffen
Der Verbund hat bestehende Haushaltskund:innen über die Ausgleichszahlung informiert. Teilnehmen können alle Haushaltskund:innen, deren Strompreis mit 1.5.2022 erhöht wurde und die einen dieser Tarife hatten:
- Verbund-Strom-Haushalt 5/22
- Verbund-Strom-Haushalt Sonne 5/22
- Verbund-Strom-Haushalt-Direkt 5/22
Rechnung, Liefervertrag, Kundenkonto
Geld zurück erhalten auch ehemalige Kund:innen, die von der Preiserhöhung betroffen waren. Den Antrag für die Rückzahlung muss man für jede Kunden- und jede Anlagennummer extra stellen. Sie finden sich auf der Rechnung, dem Liefervertrag oder im Kundenkonto.
Details zur Sammelaktion gibt es auf verbraucherrecht.at/verbund-aktion2024.
Höchste Gewinne in der Geschichte
Vor diesem Hintergrund lohnt ein Blick in den Geschäftsbericht des Verbunds: „2023 hat der Konzern", so heißt es da, "mehr als 2,6 Milliarden Euro verdient. Das ist das höchste Ergebnis in der Geschichte des Unternehmens.“
"Hohe realisierte Strom-Großhandelspreise"
Der Bericht des Verbund-Managements für Investoren (S 14) nennt zehn Faktoren, die dieses aus Sicht der Eigentümer hervorragende Ergebnis beeinflusst haben; einer lautet: „Stark gestiegener durchschnittlicher Absatzpreis für die Eigenerzeugung aus Wasserkraft und neuen erneuerbaren Erzeugungsanlagen durch hohe realisierte Strom-Großhandelspreise.“
Hohe Dividende
Die Auszahlung von Dividenden an Aktionäre soll 2024 zwischen 1,3 und 1,75 Milliarden Euro betragen.
Bildergalerie: Verbund Geschäftsbericht
Download: Verbund-Urteil des Oberlandesgerichtes Wien
LINKS
Zur VERBUND-SAMMELAKTION
https://verbraucherrecht.at/verbund-aktion2024
Strompreis-Urteil des Verbunds: Erklärung des Hintergrunds
https://konsument.at/strompreis-urteil-verbund-preiserhoehung-2022-unzulaessig/66322
Über das Urteil des Oberlandesgerichts Wien
https://verbraucherrecht.at/preisklausel-verbund
Geschäftsbericht 2023 des Verbunds
https://www.verbund.com/de-at/ueber-verbund/investor-relations/finanzergebnis/jahresergebnis-2023
Investorenpräsentation des Verbunds (S 14)
https://www.verbund.com/-/media/verbund/ueber-verbund/investor-relations/jahresergebnis/ergebnis_fy_23_final.ashx?ori=1
Standard: Streit der Verbraucherschützer um geschröpfte Verbund-Stromkunden
https://www.derstandard.at/story/3000000234829/streit-der-verbraucherschuetzer-um-geschroepfte-verbund-stromkunden
VKI-Sammelaktionen
https://verbraucherrecht.at/sammelaktionen
Kommentieren
Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.
Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.
Anmelden0 Kommentare