Handywertkarten - Verfall ist unzulässig
Bemerkenswertes OGH-Urteil für Konsumenten.
Bemerkenswertes OGH-Urteil für Konsumenten.
Warnung der österreichischen Finanzmarktaufsicht.
Studie der Cornell University (Ithaca/New York).
"Zurück zum Ursprung" will die traditionelle Landwirtschaft fördern, Bio-Produkte sind etwas anderes.
Verwirrung und Ärger bei Kunden.
Junghennen müssen in Zukunft geimpft werden.
Studie des Sozialministeriums.
Die heutige Abrechnung nach Taktungen verärgert Konsumenten. Früher gab es sekundengenaue Abrechnungen.
Bopla-Teller der Serie Magic (blau, Bildmitte) sollten nicht als Essgeschirr genutzt werden.
"Konsument international" berichtet, was andere Konsumentenmagazine schreiben - hier: Großbritannien. Auch Stadtverwaltungen sollten auf eine kundenfreundliche Vorgangsweise bedacht sein.
Wer nicht verheiratet ist, kann seinen Lebenspartner seit August 2006 nicht mehr in der Krankenversicherung mitversichern.
Die Post will Werbeverweigerer bekehren.
Wer einen herrenlosen Gegenstand – zum Beispiel eine Uhr – auf der Straße entdeckt und aufhebt, muss ihn beim Fundamt (bei der jeweiligen Gemeinde) abgeben, sonst macht er sich strafbar.
"Konsument international" berichtet, was andere Konsumentenmagazine schreiben - hier: Großbritannien. An den Selbstscan-Kassen der Tesco-Supermärkte kam es zu Betrugsfällen mit gestohlenen Karten.
Richtiges Messen ist unerlässlich.
Oft bleibt es nur beim Traum von der großen Karriere.
"Konsument international" berichtet, was andere Konsumentenmagazine schreiben - hier: Frankreich. Champagnerhersteller kaufen fremde Ware und verkaufen sie unter eigenem Namen.
"Konsument international" berichtet, was andere Konsumentenmagazine schreiben - hier: Neuseeland. Kunden sind mit Internet-Providern unzufrieden.
In unserer Rubrik "Vor den Vorhang" berichten Leser über Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben - über die gesetzlichen Ansprüche (Gewährleistung) oder vertragliche Zusagen (Garantie) hinaus.
Vor den Vorhang bitten wir Unternehmen, die über gesetzliche Ansprüche (Gewährleistung) oder vertragliche Zusagen (Garantie) hinaus besonderes Entgegenkommen gezeigt haben.
In unserer Rubrik "Vor den Vorhang" berichten Leser über Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben - über die gesetzlichen Ansprüche (Gewährleistung) oder vertragliche Zusagen (Garantie) hinaus.
Vor den Vorhang bitten wir Unternehmen, die über gesetzliche Ansprüche (Gewährleistung) oder vertragliche Zusagen (Garantie) hinaus besonderes Entgegenkommen gezeigt haben.
"Konsument international" berichtet, was andere Konsumentenmagazine schreiben - hier: Frankreich. Vor lauter Angst, enttäuschte Kunden könnten einen zugesagten „Gewinn“ gerichtlich einklagen, kommen die Gewinnspielanbieter auf immer ausgefeiltere Formulierungen.
"Konsument international" berichtet, was andere Konsumentenmagazine schreiben - hier: Frankreich. Die Treue zum Handyprovider lohnt sich in Maßen, schreibt das Magazin „60 millions de consommateurs“.
Vor den Vorhang bitten wir Unternehmen, die über gesetzliche Ansprüche (Gewährleistung) oder vertragliche Zusagen (Garantie) hinaus besonderes Entgegenkommen gezeigt haben.
In unserer Rubrik "Vor den Vorhang" berichten Leser über Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben - über die gesetzlichen Ansprüche (Gewährleistung) oder vertragliche Zusagen (Garantie) hinaus.
Vor den Vorhang bitten wir Unternehmen, die über gesetzliche Ansprüche (Gewährleistung) oder vertragliche Zusagen (Garantie) hinaus besonderes Entgegenkommen gezeigt haben.
Vor den Vorhang bitten wir Unternehmen, die über gesetzliche Ansprüche (Gewährleistung) oder vertragliche Zusagen (Garantie) hinaus besonderes Entgegenkommen gezeigt haben.
"Konsument international" berichtet, was andere Konsumentenmagazine schreiben - hier: Belgien. Bei einer „3-zum-Preis-von-2“-Aktion greift man als Kunde gerne zu. Aber Danone hat Hürden eingebaut
Nur mehr vorne!
Ein Fall für "Konsument": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigen konnten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. Diesmal: Gewinnspiel bei Heitzmann Internet Media.
Ein Fall für "Konsument": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigen konnten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. Diesmal: Wankelmütige Wiener Städtische Versicherung.
EU-Verordnung ohne Biss.
Ein Fall für "Konsument": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigen konnten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. Diesmal: Paillettenkleid mit losen Pailletten.
"Hinter den Vorhang" schicken wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten - in diesem Fall geht es um Ersatzteile für einen Elektrabregenz-Gefrierschrank.
Supermärkte reagieren auf Fischsterben.
Warnung der Schweizer Notenbank.
Ein Fall für "Konsument": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigen konnten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. Diesmal: Defektes Handy von tele.ring.
"Konsument"-Quizfrage: Wie viele Kalorien hat eine Topfengolatsche im Durchschnitt?
Die Verzinsung ist niedrig.
Vorsicht bei gemahlenen Gewürzen oder Nüssen.
Wohin mit dem Hauferl?
Deutsche Studie zeigt Probleme auf.
Ein Fall für "Konsument": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigen konnten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. Diesmal: Canon - Falsche Patrone gekauft.
"Hinter den Vorhang" schicken wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten - in diesem Fall geht es um Zuschläge bei Übergepäck.
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
Bild: