Kopierer kaputt
Frau Markward hatte Ende 2005 im Wiener Sportstudio Fit Inn Gasometer einen Vertrag über eine Jahresmitgliedschaft abgeschlossen. Sie wurde darauf hingewiesen, dass sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn nicht schriftlich gekündigt wird. Frau Markward könne allerdings – so ein Betreuer des Sportstudios – gleichzeitig mit dem Vertrag auch dessen Kündigung unterschreiben. Diesen Rat befolgte Frau Markward. Da das Kopiergerät im Studio nicht funktionierte, erhielt sie weder vom Vertrag noch von ihrer Kündigung eine Kopie.
Mitgliedschaft beendet
Während der folgenden Monate besuchte Frau Markward das Fitness-Studio nur unregelmäßig. Eine Verlängerung der Mitgliedschaft war für sie daher uninteressant. Gut, dass die Kündigung schon unterschrieben war. Frau Markward wies das Sportstudio noch schriftlich auf das baldige Auslaufen ihrer Mitgliedschaft hin und gab Ende 2006 ihre Karte zurück. Doch wenig später erhielt sie ein Schreiben, in dem das Ende der Mitgliedschaft erst mit Dezember 2007 bestätigt wurde, und bald darauf wurde der bis dahin anfallende Mitgliedsbeitrag eingemahnt. Frau Markward versuchte die Angelegenheit telefonisch zu klären. Die Geschäftsführung würde rückrufen, hieß es. Doch stattdessen kam eine weitere Mahnung.
Vertragsbedingungen ausschlaggebend
Nun bat Frau Markward uns um Unterstützung. In unserem Interventionsschreiben wiesen wir das Sportstudio darauf hin, dass Frau Markward laut Vertragsbedingungen drei Monate vor Ablauf ihrer Mitgliedschaft nochmals daran erinnert hätte werden müssen, dass sich der Vertrag automatisch verlängert, sofern er nicht schriftlich gekündigt wird. Das war nicht geschehen. Und ganz abgesehen davon hatte Frau Markward ja bereits bei Vertragsabschluss die Kündigung unterzeichnet. Man habe die Kündigung nicht erhalten, hieß es vorerst vonseiten Fit Inn. Schließlich lenkte das Sportstudio aber doch ein und akzeptierte das Auslaufen der Mitgliedschaft mit Ende 2006.