Augenarzt unumgänglich
Das Team der Zeitschrift „ Choice “ hat Online-Brillenanbieter unter die Lupe genommen, die entsprechend preisgünstiger sind als niedergelassene Optiker.
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, eine Brille im Internet zu bestellen, sofern man zuvor einen Augenarzt aufgesucht hat. Auch schadet es nicht, die Verordnung zu faxen oder eingescannt zu mailen, damit Irrtümer bei der Datenübermittlung (und der Entzifferung der Ärztehandschrift) ausgeschlossen sind.
Die größte Schwierigkeit ist allerdings, dass man die Brillen nicht anprobieren kann, denn eine Rückgabe ist in der Regel ausgeschlossen.