Handtasche in Neapel geraubt
Frau Kontriner aus Wien hatte beruflich eine Abendveranstaltung im Zentrum Neapels besucht. Danach wollte sie mit dem Taxi zurück zum Hotel. Da aber der Taxistandplatz verwaist und das Hotel ohnehin nahe war, machte sie sich zu Fuß auf den Weg. Plötzlich spürte sie, dass jemand von hinten an ihrer Handtasche zog. Sie versuchte, die Tasche festzuhalten, drehte sich um und sah sich mit zwei Angreifern konfrontiert. Die beiden Männer entrissen ihr die Tasche und liefen davon.
Raub polizeilich gemeldet
Tags darauf meldete sich das österreichische Honorarkonsulat bei Frau Kontriner: Ihre Tasche war gefunden worden. Zwei Handys, die Bankomatkarte und rund 700 Euro in bar fehlten. Mittlerweile hatte Frau Kontriner Handys und Bankomatkarte bereits sperren lassen und den Raub der Polizei angezeigt. Dann meldete sie den Schaden der Wiener Städtischen, bei der sie im Rahmen der Haushaltsversicherung für ihre Wiener Wohnung auch im Fall von Raub versichert war. Die polizeiliche Anzeige samt Übersetzung und Rechnungsbelegen (unter anderem für ein neues Handy) legte sie bei.
Raub oder doch Diebstahl?
Doch die Wiener Städtische verweigerte die Zahlung: Der gemeldete Schaden – so die Argumentation – wäre über Frau Kontriners Versicherungsvertrag nicht gedeckt, weil es sich in diesem Fall nicht um Raub, sondern um einfachen Diebstahl ohne Anwendung oder Androhung von Gewalt gehandelt hätte. Und einfacher Diebstahl wäre nur innerhalb der in den Vertragsbedingungen angeführten Räumlichkeiten (vor allem der Wohnung) gedeckt. Wir wiesen die Wiener Städtische darauf hin, dass Frau Kontriner nicht „nur“ bestohlen, sondern sehr wohl beraubt worden war. Schließlich war ihr die Tasche mit Gewalt entrissen und sie von zwei Männern bedroht worden. Der Sachverhalt wäre nicht ganz eindeutig und die Unterscheidung zwischen Raub und einfachem Diebstahl obendrein nicht einfach, räumte die Wiener Städtische ein und ersetzte schlussendlich doch den Schaden. In Kulanz, wie betont wurde.