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Glühbirne, Stecker und Geldscheine repräsentieren die Stromrechnung
Unleistbar hohe Stromrechnungen können auch in Raten abbezahlt werden Bild: Maryia_K/Shutterstock

Stromrechnung: Recht auf Ratenzahlung

Im Mai 2022 ist die Ratenzahlungs-Verordnung in Kraft getreten.

Sie gibt Kundinnen und Kunden ein Recht auf Ratenzahlung. Bisher waren Stromkunden bei Zahlungsproblemen auf das Entgegenkommen der Energieunternehmen angewiesen. Diese konnten einer Ratenvereinbarung zustimmen, sie mussten aber nicht.

Die Verordnung wendet sich an jene, die durch explodierende Stromkosten in schwere ­finanzielle Probleme geraten. Betroffene können sich gegenüber dem Stromlieferanten oder Netzbetreiber formlos auf die Ratenzahlung berufen. Das Unternehmen muss ihnen ein Angebot unterbreiten. Außerdem haben Netzbetreiber und Lieferanten auf jeder Jahresabrechnung und jeder Mahnung deutlich auf das Recht zur Ratenzahlung hinzuweisen.

Erlagschein oder Barzahlung

Betroffenen ist für die Ratenzahlung auch das Zahlen mit Erlagschein oder Barzahlung anzubieten. Die Verordnung schließt Kleinunternehmen ein.

Vorzeitige Zahlung jederzeit möglich

Die Ratenzahlungen sind auf jeden Fall für zwölf, unter bestimmten Voraussetzungen für 18 Monate möglich. Die vorzeitige Zahlung ist jederzeit zum Teil oder zur Gänze ohne ­zusätzliche Kosten möglich. Für die Ratenzahlung dürfen Netzbetreiber bzw. Lieferanten keine zusätzlichen Kosten verrechnen.

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