Zum Inhalt
Glühbirne, Stecker und Geldscheine repräsentieren die Stromrechnung
Unleistbar hohe Stromrechnungen können auch in Raten abbezahlt werden Bild: Maryia_K/Shutterstock

Stromrechnung: Recht auf Ratenzahlung

Im Mai 2022 ist die Ratenzahlungs-Verordnung in Kraft getreten.

Sie gibt Kundinnen und Kunden ein Recht auf Ratenzahlung. Bisher waren Stromkunden bei Zahlungsproblemen auf das Entgegenkommen der Energieunternehmen angewiesen. Diese konnten einer Ratenvereinbarung zustimmen, sie mussten aber nicht.

Die Verordnung wendet sich an jene, die durch explodierende Stromkosten in schwere ­finanzielle Probleme geraten. Betroffene können sich gegenüber dem Stromlieferanten oder Netzbetreiber formlos auf die Ratenzahlung berufen. Das Unternehmen muss ihnen ein Angebot unterbreiten. Außerdem haben Netzbetreiber und Lieferanten auf jeder Jahresabrechnung und jeder Mahnung deutlich auf das Recht zur Ratenzahlung hinzuweisen.

Erlagschein oder Barzahlung

Betroffenen ist für die Ratenzahlung auch das Zahlen mit Erlagschein oder Barzahlung anzubieten. Die Verordnung schließt Kleinunternehmen ein.

Vorzeitige Zahlung jederzeit möglich

Die Ratenzahlungen sind auf jeden Fall für zwölf, unter bestimmten Voraussetzungen für 18 Monate möglich. Die vorzeitige Zahlung ist jederzeit zum Teil oder zur Gänze ohne ­zusätzliche Kosten möglich. Für die Ratenzahlung dürfen Netzbetreiber bzw. Lieferanten keine zusätzlichen Kosten verrechnen.

Lesen Sie mehr

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Photovoltaikanlagen: Wie verändern Sie den Energiemarkt?

Photovoltaikanlagen: Wie verändern Sie den Energiemarkt?

In den letzten Jahren ist die Installation von privaten Photovoltaikanlagen in Österreich stark angestiegen. Gründe dafür sind Fördermaßnahmen, der Wunsch nach mehr Unabhängigkeit von Energiepreisen und geopolitischen Unsicherheiten sowie das Klimabewusstsein.

Handgepäck beim Flug: teure Gebühren

Handgepäck beim Flug: teure Gebühren

Ist der Rucksack im Tarif enthalten oder muss ich eine Extra-Gebühr zahlen? Der Aufpreis für das Handgepäck ist häufig. Nun gibt es Widerstand dagegen.

KONSUMENT in der Schule: Zwischenbericht

KONSUMENT in der Schule: Zwischenbericht

„Meine Online-Bestellung ist nie angekommen – was kann ich tun?“ Solche Situationen erleben viele junge Menschen. Doch oft wissen sie nicht genau, welche Rechte sie haben.

Kommentieren

Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.

Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.

Anmelden

0 Kommentare

Keine Kommentare verfügbar.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang