Sie gibt Kundinnen und Kunden ein Recht auf Ratenzahlung. Bisher waren Stromkunden bei Zahlungsproblemen auf das Entgegenkommen der Energieunternehmen angewiesen. Diese konnten einer Ratenvereinbarung zustimmen, sie mussten aber nicht.
Stromrechnung: Recht auf Ratenzahlung
Im Mai 2022 ist die Ratenzahlungs-Verordnung in Kraft getreten.
Die Verordnung wendet sich an jene, die durch explodierende Stromkosten in schwere finanzielle Probleme geraten. Betroffene können sich gegenüber dem Stromlieferanten oder Netzbetreiber formlos auf die Ratenzahlung berufen. Das Unternehmen muss ihnen ein Angebot unterbreiten. Außerdem haben Netzbetreiber und Lieferanten auf jeder Jahresabrechnung und jeder Mahnung deutlich auf das Recht zur Ratenzahlung hinzuweisen.
Erlagschein oder Barzahlung
Betroffenen ist für die Ratenzahlung auch das Zahlen mit Erlagschein oder Barzahlung anzubieten. Die Verordnung schließt Kleinunternehmen ein.
Vorzeitige Zahlung jederzeit möglich
Die Ratenzahlungen sind auf jeden Fall für zwölf, unter bestimmten Voraussetzungen für 18 Monate möglich. Die vorzeitige Zahlung ist jederzeit zum Teil oder zur Gänze ohne zusätzliche Kosten möglich. Für die Ratenzahlung dürfen Netzbetreiber bzw. Lieferanten keine zusätzlichen Kosten verrechnen.
Lesen Sie mehr
Verordnung im RIS: § 82 ELWOG - Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011895&FassungVom=2022-05-12
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