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Ein Skifahrer in heller Jacke erklimmt den Hügel mit Skitourenausrüstung. Skitouren in den Bergen.
Bild: Taras Hipp/Shutterstock.com

Skitouren: Haftung und Risiken

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Viele Menschen sind abseits der Pisten unterwegs. Doch alpines Gelände ist kein rechtsfreier Raum. Unglücksfälle können Gerichtsverfahren zur Folge haben.

Grundsätzlich gilt in den Bergen die Eigenverantwortung. Gemäß dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) trifft „der bloße Zufall denjenigen, in dessen Vermögen oder Person er sich ereignet“. Der Geschädigte hat also den erlittenen Schaden selbst zu tragen, wenn dieser zufällig entstanden ist. Denn: „Wärst net aufigstiegen – wärst net abigfalln.“

Eine Haftung eines Skitourengehers gegenüber einem anderen Tourengeher entsteht erst dann, wenn zu den unvermeidbaren Risiken des Skitourengehens im freien Gelände noch weitere, schuldhafte Verhaltensweisen hinzutreten.

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