Zum Inhalt
Eine Person gibt einer anderen ein Schriftstück, die andere gibt im Gegenzug Geld
Provision für eine Leistung ist ok. Kund:innen müssen aber davon wissen Bild: Amnaj Khetsamtip/Shutterstock

Sammelaktion Fondskauf: Kick-back-Zahlung bei Bank Austria und Erste Bank

Sie haben bei der Bank Austria und der Ersten einen Investmentfonds gekauft? Gut möglich, dass Ihnen illegal Provisionen abgeknöpft wurden. Machen Sie mit bei unserer Sammelaktion.

Für die Vermittlung von Geldanlage-Produkten (z.B. Investmentfonds) erhalten Banken von den Anlagegesellschaften oft Provisionen – sogenannte Kick-backs. Diese Zahlungen gehen letztlich zu Lasten der Kund:innen, da sie vom veranlagten Geld abgezogen werden.

Provisionen offenlegen

Legen Banken solche Kick-backs den Kund:innen gegenüber nicht offen, sind sie unzulässig und unserer Meinung nach zurückzuzahlen. Die Höhe beträgt ca. 0,8 Prozent des eingezahlten Geldes pro Veranlagungsjahr.

Kostenlose Sammelaktion

Wir starten eine kostenlose Sammelaktion für Betroffene der Erste Bank und der Unicredit Bank Austria. Angesprochen sind Konsument:innen, denen diese Banken bis 31. Dezember 2017 ein Fondsprodukt vermittelt haben. Die bis zu diesem Datum unzulässig vereinnahmten Provisionen sind von den Banken an ihre Kund:innen zurückzuzahlen. Der zurückzuzahlende Betrag kann ein paar Hundert bis ein paar Tausend Euro ausmachen.

ANRISSBILD_Rueckforderung_Kick-Back-Zahlungen.png
Bild: Bild: MEE KO DONG/ Shutterstock.com

Information und Anmeldung

Die Anmeldung läuft unter www.verbraucherrecht.at/kick-back.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Cirque du Soleil: Rückerstattung von Gebühren

Cirque du Soleil: Rückerstattung von Gebühren

Wer bei der Vorstellung von Cirque du Soleils "Luzia" Snacks und Getränke mit Karte bezahlt hat, dem sind eventuell Zusatzgebühren verrechnet worden. Diese zahlt der Zirkus nun zurück. 

Kommentieren

Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.

Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.

Anmelden

0 Kommentare

Keine Kommentare verfügbar.
Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums

Sozialministerium
Zum Seitenanfang