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Penny Zwiebelringe - Maisgrieß mit Zwiebelpulver

Lebensmittel-Check

Versprochen und dann nicht gehalten. Diesmal im Lebensmittel-Check: Zwiebelringe, die nicht etwa aus frittierten Zwiebeln im Teigmantel bestehen. – Nein, die Penny Zwiebelringe sind aus Maisgrieß mit Zwiebelgeschmack. Außerdem: „Ohne künstliche Geschmacksverstärker“, aber mit verstecktem Glutamat!

Penny Zwiebelringe (Bild: A. Konstantinoudi/VKI)
Penny Zwiebelringe

Penny Zwiebelringe

Penny Zwiebelringe ohne Zusatz künstlicher Geschmacksverstärker (Bild: A. Konstantinoudi/VKI)
Penny Zwiebelringe ohne Zusatz künstlicher Geschmacksverstärker

Penny Zwiebelringe ohne Zusatz künstlicher Geschmacksverstärker

Penny Zwiebelringe Zutatenliste (Bild: A. Konstantinoudi/VKI)
Penny Zwiebelringe Zutatenliste

Penny Zwiebelringe Zutatenliste

Maisgrieß mit Zwiebelpulver und Glutamat

Das steht drauf: Penny Zwiebelringe

Gekauft bei: Penny

Das ist das Problem

Keine runde Sache sind diese Zwiebelringe von Penny. Denn was als Zwiebelring auf der Verpackung angepriesen wird, ist ein ringförmiger Maissnack mit Zwiebelpulver. Konsumentinnen und Konsumenten erwarten sich dabei aber echte Zwiebelringe, knusprig im Teigmantel frittiert. Eine Konsumentin brachte ihren Ärger darüber bei uns zum Ausdruck: „Die Zwiebelringe von Penny finde ich schon frech. Durch den Produktnamen hätte ich ganze frittierte Zwiebelringe erwartet und nicht nur Teig mit Zwiebelgeschmack.“

"Zwiebelig" statt Zwiebelringe

Der Produktname des runden Knabbergebäcks lässt bei vielen Konsumentinnen und Konsumenten das Bild von „echten“ Zwiebelringen entstehen. Der Hersteller nutzt mit diesem Produktnamen den Wortsinn und das Geschmacksbild für die ringförmigen Knabberstücke aus Maisgrieß mit Zwiebelaroma. Erst auf der Rückseite der Verpackung ist „Maissnack mit Zwiebelgeschmack“ zu lesen. Diese Produktbezeichnung, über der Zutatenliste, beschreibt den Inhalt korrekt.

Name nicht gleich Inhalt

Für Konsumentinnen und Konsumenten ist es wichtig, dass aus der Produktbezeichnung über der Zutatenliste eindeutig hervorgeht, worum es sich bei einem Lebensmittel handelt. Bei den Penny Zwiebelringen hat der Hersteller auf der Schauseite einen Namen für das Produkt gewählt, bei dem eine bestimmte Erwartung bei Kundinnen und Kunden entsteht. Der aufgedruckte Produktname „Zwiebelringe“ kann für den Kauf entscheidend sein. Im Sinne einer guten Verständlichkeit sollte auf den ersten Blick klar sein, dass es sich nicht um Ringe von Zwiebeln handelt, sondern um Maisgebäck.

Ohne künstliche Geschmacksverstärker?

Nicht nur rund um den Namen und die enttäuschten Erwartungen gab es Kritik zu den Penny Zwiebelringen, auch zu den Inhaltstoffen kamen Fragen auf. Auf der Schauseite findet sich die Auslobung „Ohne Zusatz von künstlichen Geschmacksverstärkern“. Mit diesem Versprechen richtet man sich an Konsumentinnen und Konsumenten, die auf Geschmacksverstärker verzichten wollen, insbesondere auf Glutamat. Zahlreiche Produkte, die laut Werbung frei von Geschmacksverstärkern sind, enthalten dennoch Glutamat: Es versteckt sich in anderen Zutaten!

Hohles Versprechen

Die Zutatenliste auf der Rückseite gibt uns Einblick in das hohle Versprechen der unechten Zwiebelringe. Denn Hefeextrakt, Würze sowie „natürliches Zwiebelaroma“ sind hier angegeben. Hefeextrakt enthält von Natur aus Glutamat, gilt aber rechtlich nicht als Geschmacksverstärker und hat deshalb keine E-Nummer in der Zutatenliste. Das Gleiche gilt für Würze. Diese hat mit Gewürzen wenig zu tun. Würze ist ein flüssiges, pastenförmiges oder trockenes Erzeugnis aus pflanzlichem oder tierischem Eiweiß, das den Geschmack und den Geruch von Lebensmitteln beeinflussen soll. Der typische Geschmack von Würze entsteht aus den verschiedenen Spaltprodukten der Eiweiße, darunter geschmacksverstärkendes Glutamat.

Zutatenliste genau lesen

Es empfiehlt sich, die Zutatenliste genau zu lesen, um verstecktes Glutamat zu enttarnen. Auch wenn keine laut Gesetz deklarationspflichtigen Geschmacksverstärker zugesetzt werden, gibt es dennoch viele (mehr oder weniger) natürliche Zutaten, die eine geschmacksverstärkende Wirkung haben. Gerade bei Knabbergebäck sind diese Zutaten oft zu finden. Wer auch solche natürlichen geschmacksverstärkenden Inhaltstoffe vermeiden möchte, studiert unbedingt die Zutatenliste.

Zwiebelringe sind keine Zwiebelringe

Wir haben den Hersteller mit der Kritik konfrontiert, doch dieser sieht keine Verwechslungsmöglichkeit der Penny Zwiebelringe mit „echten“ Zwiebelringen. Die Produktbezeichnung „Maissnack mit Zwiebelgeschmack“ sei eindeutig und dem Gesetz entsprechend. Die Abbildung sei zudem als Maissnack und nicht als frittierte Zwiebelringe im Teigmantel zu interpretieren. Wir finden, dass in diesem Fall Konsumentinnen und Konsumenten durch einen klaren Produktnamen schnell erkennen würden, was sie in den Einkaufswagen legen. Verwechslungen mit ähnlichen Produkten ließen sich ausschließen.

Reaktion von Penny

So steht Penny zu den Zwiebelringen:

"Bei den Penny Zwiebelringen handelt es sich wie deklariert um einen Maissnack mit Zwiebelgeschmack. Die Art der Bezeichnung entspricht den Vorgaben der Lebensmittelinformationsverordnung, welche vorschreibt, dass die verkehrsübliche Bezeichnung‘ auf der Lebensmittelverpackung aufgebracht ist. Sollte die verkehrsübliche Bezeichnung nicht ausreichend sein, so ist ein Lebensmittel nach Art. 17 (1) VO (EU) Nr. 1169/2011 mit seiner ,beschreibenden Bezeichnung‘ zu versehen, ,die das Lebensmittel und erforderlichenfalls seine Verwendung beschreibt und die hinreichend genau ist, um es den Verbrauchern zu ermöglichen, die tatsächliche Art des Lebensmittels zu erkennen und es von Erzeugnissen zu unterscheiden, mit denen es verwechselt werden könnte".

Die beschreibende Bezeichnung trifft in diesem Fall auf das Produkt zu, welches als Maissnack mit Zwiebelgeschmack ausgezeichnet wird. Zusätzlich ist auf der Verpackungsfront ein Serviervorschlag des Produktes aufgebracht, welcher gelbrunde Maisringe mit Sichtkräuterauftrag abbildet. Eine Verwechselung mit frittierten Zwiebelringen ist nach unserer Auffassung nicht gegeben, da die Kennzeichnung der gültigen Rechtsgrundlage entspricht.“

Penny GmbH

1.6. 2012

Wir meinen: Schon auf der Vorderseite eines Produktes sollte klar ersichtlich sein, um welches Produkt es sich handelt. Auch der Produktname sollte dementsprechend gewählt werden.

Wir empfehlen: Lesen Sie die Liste der Zutaten genau. So können Sie die Zusammensetzung des Produkts nachvollziehen und Geschmacksverstärker meiden.

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