Ein Reparaturversuch reicht
Laut Rechtsprechung müssen Kunden nur einen Reparaturversuch akzeptieren, ein zweiter ist ein Entgegenkommen. Nach dem zweiten Fehlschlag möchte die Kundin ihr Geld zurück.
Ausbau auf Kosten der Firma
Das Unternehmen muss in diesem Fall den Herd entweder auf eigene Kosten am Wohnsitz der Kundin ausbauen und abholen bzw. die anfallenden Kosten übernehmen oder ihr die Versandkosten bezahlen. Das steht so in § 8 des Konsumentenschutzgesetzes. Otto-Versand willigt ein.
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