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roter Schriftzug der Otto Group an einer Fassade
Bild: nitpicker/Shutterstock

Otto-Versand: Herd ausgetauscht

Der neue Induktionsherd kostet 670 Euro; viel Geld für eine Pensionistin. Leider bleibt die Suppe lau, denn die neuen Herdplatten werden nicht ausreichend mit Energie versorgt. Im Rahmen der Gewährleistung lässt Otto-Versand den Herd reparieren – zwei Mal erfolglos.

Ein Reparaturversuch reicht

Laut Rechtsprechung müssen Kunden nur einen Reparaturversuch akzeptieren, ein zweiter ist ein Entgegenkommen. Nach dem zweiten Fehlschlag möchte die Kundin ihr Geld zurück.

Ausbau auf Kosten der Firma

Das Unternehmen muss in diesem Fall den Herd entweder auf eigene Kosten am Wohnsitz der Kundin ausbauen und abholen bzw. die anfallenden Kosten übernehmen oder ihr die Versandkosten bezahlen. Das steht so in § 8 des Konsumentenschutzgesetzes. Otto-Versand willigt ein.

Betreut hat den Fall

Portrait des Juristen Lukas Eschlböck (Berater im VKI-Beratungszentrum)
Mag. Lukas Eschlböck - Jurist im VKI-Beratungszentrum Bild: U.Romsdorfer/VKI

... unser Jurist Mag. Lukas Eschlböck.

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