Ticket aufs Handy geschickt oder selbst ausgedruckt: Wir haben Ö-Ticket wegen einiger Gebühren geklagt und vom Oberlandesgericht Wien Recht bekommen.
Ö-Ticket verlangt – neben seinen Aufschlägen – immer etwas zusätzlich, damit die Käufer überhaupt zu den Tickets kommen. Es sind sogar dann Gebühren fällig, wenn Konsumentinnen und Konsumenten ihre gekauften Tickets selbst zu Hause ausdrucken oder sich aufs Handy schicken lassen. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) verbietet nun diese Gebühren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
CTS Eventim Austria GmbH geklagt
Wir führen im Auftrag des Sozialministeriums ein Verfahren gegen die CTS Eventim Austria GmbH. Sie betreibt das Ticketservice von Ö-Ticket. Es geht um Gebühren, die Ö-Ticket für verschiedene Möglichkeiten verrechnet, damit der Kunde zu den Tickets kommt.
Als Vermittler von Eintrittskarten verrechnet Ö-Ticket Aufschläge auf den Kartenpreis des Veranstalters – wie die meisten Ticketanbieter. Dabei bleibt es aber nicht. Ö-Ticket schlägt zusätzlich noch ein paar Euro dafür drauf, dass die Kunden überhaupt zu ihren Karten kommen.
Extra-Gebühr für print@home
Sogar wenn sie die Tickets selbst ausdrucken (print@home) oder wenn der Code für eine Eintrittskarte auf ihr Mobiltelefon zugestellt wird (Mobile Ticket), verrechnet Ö-Ticket 2,50 Euro. Soll das Ticket in einer Libro-Filiale oder bei Ö-Ticket selbst abgeholt werden, fallen 1,90 Euro an, bei Hinterlegung an der Abendkassa 2,90 Euro.
Immer Zusatzkosten
Laut OLG Wien sind diese Gebühren "gröblich benachteiligend“ für die Käufer der Karten. Ö-Ticket biete keine Zustellmöglichkeit ohne Zusatzentgelt, betont das OLG Wien. Das Zusatzentgelt werde als Regelfall und nicht nur als Ausnahme verrechnet; dem Verbraucher werde es nicht ermöglicht, sein Ticket ohne Zusatzkosten zu erlangen, so das OLG Wien in seiner Begründung.
"Wir hoffen im Interesse der Verbraucher, dass das Urteil in dieser Form rechtskräftig wird und Konsumenten Tickets ohne diese Zusatzkosten erhalten“, sagt Joachim Kogelmann, zuständiger Jurist im VKI.
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