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Flying Power Sugarfree - Kennzeichnungsfehler

Lebensmittel-Check

Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein widersprüchlich deklarierter Energydrink.  

Flying Power Sugarfree: widersprüchlich deklarierter Energiedrink. (Bild: VKI)
Flying Power Sugarfree: widersprüchlich deklarierter Energiedrink. (Bild: VKI)

Flying Power Sugarfree: widersprüchlich deklarierter Energiedrink. (Bild: VKI)

Flying Power Sugarfree: Zutaten, (Bild: VKI)
Flying Power Sugarfree: Zutaten, (Bild: VKI)

Flying Power Sugarfree: Zutaten, (Bild: VKI)

Produkte mit und ohne Zucker gleich deklariert

Das steht drauf:  Flying Power Sugarfree

Gekauft bei: Hofer

Das war das Problem

Hofer bietet die Energydrinks Flying Power und Flying Power Sugarfree an. Als „zuckerfrei/sugarfree“ beworbene Produkte dürfen laut Health-Claims-Verordnung nicht mehr als 0,5 g Zucker/100 ml enthalten (die Health-Claims-Verordnung regelt EU-weit Angaben zu Nährwert und Gesundheit bei Lebensmitteln). Doch laut Nährwerttabelle enthalten 100 ml Flying Power Sugarfree 11 g Zucker.

Pflichtangaben in der Nährwerttabelle

Die Angabe des Gehalts an „Kohlenhydraten“ und „davon Zucker“ ist in Nährwerttabellen Pflicht. Der Begriff „Kohlenhydrate“ umfasst alle Kohlenhydrate, die der Körper zur Energiegewinnung verwenden kann. Einfach-, Zweifach- und Mehrfachzucker sowie Zuckeralkohole gehören hier dazu. Zusätzlich sind Einfach- und Zweifachzucker wie Milchzucker (Laktose), Fruchtzucker (Fruktose), Haushaltszucker (Saccharose, Zucker) oder Glukose unter dem Punkt „davon Zucker“ anzugeben.

Fehler beim Druck 

In der Zutatenliste von Flying Power Sugarfree war keine dieser Zuckerarten angeführt. „Ist das Produkt nun zuckerfrei oder nicht?“, fragten uns Konsumenten.
Wir fragten bei Hofer nach. Dem Produzenten sei beim Druck der Aufschrift auf den Sugarfree-Dosen leider ein Fehler passiert, erklärte das Unternehmen. Der Lieferant habe die Dosen Flying Power und Flying Power Sugarfree gleich deklariert. Bei Flying Power Sugarfree seien daher in der Nährwerttabelle bei „Zucker“ 11 g angegeben, obwohl es tatsächlich 0 g sind.

Es handle sich lediglich um einen Druckfehler bei der Detailangabe, der Inhalt sei zu 100 % zuckerfrei. Da somit keine Gesundheitsgefährdung für Konsumenten bestehe und auch aus Nachhaltigkeitsgründen habe man sich dazu entschieden, die Charge dennoch in den Verkauf zu bringen.

Richtige Deklaration des Zuckergehalts ein Muss

Wir sehen das anders: Korrekte Nährwertangaben sind ein Muss, Nachhaltigkeit in diesem Fall zweitrangig. Für den Großteil der Bevölkerung würde eine falsche Nährwertdeklaration wie diese vermutlich keine Gesundheitsgefährdung nach sich ziehen. Doch für Diabetiker (vor allem, wenn sie eine Insulintherapie durchführen) kann eine falsche Deklaration des Zuckergehalts drastische Folgen haben. Fehlerhaft deklarierte Chargen sollten nicht verkauft werden. 

Reaktion der Firma Hofer

Was Hofer zur fehlerhaften Nährwertdeklaration von Flying Power Sugarfree sagt.   

„Bei den beanstandeten Energy Drinks ist dem Produzenten beim Druck der Aufschrift auf den Sugarfree Dosen leider ein Fehler passiert. Unser Lieferant hat bei beiden Artikeln (Flying Power und Flying Power Sugarfree) die gleiche Deklaration auf den jeweiligen Dosen vorgenommen. Konkret bedeutet das, dass bei Flying Power Sugarfree in der Nährwerttabelle bei Zucker 11 g angegeben sind, obwohl es tatsächlich 0 g sind.

Laut dem ebenfalls auf der Dose abgedruckten Zutatenverzeichnis ist aber kein Zucker enthalten. Wir garantieren, dass der Energy Drink Sugarfree auch tatsächlich zuckerfrei produziert ist. Das heißt, der Fehler bezieht sich lediglich auf einen offensichtlichen Druckfehler bei der Detailangabe, der Inhalt ist aber zu 100 % zuckerfrei. Es bestand somit zu keiner Zeit eine Gesundheitsgefährdung für unsere Konsumenten. Daher, und nicht zuletzt auch aus Nachhaltigkeitsgründen, haben wir uns dazu entschieden haben, die Charge dennoch in den Verkauf zu bringen.“

HOFER KG
24. 4. 2019

Wir meinen: Wir bleiben dran und warten auf die Dosen mit korrigierter Produktkennzeichnung.

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