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Laudamotion: Kunden knebeln, Rechte beschneiden - Gericht beendet Benachteiligung

Passagierrechte beschneiden, Flüge verschieben, Haftung beschränken oder unklare Gebühren für nicht abgeholte Gepäckstücke: Wir klagten wieder einmal Laudamotion - wieder mit Erfolg.

Wie behandelt ein Unternehmen seine Kunden? Das steht im Kleingedruckten und das hatte es bei Laudamotion in sich. Es ging um Klauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Sie sollten es den Reisenden erschweren, ihre Rechte gegen Laudamotion durchzusetzen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien erklärte nun 19 Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.

Ansprüche abtreten

Eine der ungesetzlichen Klauseln sah vor, dass Reisende ihre Ansprüche auf Ausgleichszahlung – beispielsweise VKI-Juristin Dr. Beate Gelbmann (Bild: A.Thörisch/VKI)bei verspäteten Flügen – selber geltend machen müssen. Sie sollten ihre Ansprüche nicht an beauftragte Einrichtungen abtreten dürfen – uns vom VKI zum Beispiel. Für das OLG Wien werden Reisende dadurch grob benachteiligt. Das Gericht konnte keine sachliche Rechtfertigung für diese Klausel erkennen. „Ein solches Verbot, eine Konsumentenschutzeinrichtung – wie etwa den VKI – mit der Durchsetzung von Rechten zu beauftragen, behindert Verbraucherinnen und Verbraucher auf ihrem Weg zur Erlangung ihrer Entschädigung. Die Rechte der Fluggäste werden dadurch massiv eingeschränkt“, so Dr. Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.

Beschwerden einbringen

Das Gericht bemängelte ebenfalls, dass Beanstandungen in einer gewissen Form, nämlich per Mail, Fax oder über ein Online-Beschwerdeformular einzubringen sind. „Die Verwendung bestimmter Formulare kann zwar empfohlen werden, jedoch darf das nicht dazu führen, dass ein Unternehmer Verbraucherbeschwerden in Form eines Briefes ablehnen darf“, so Beate Gelbmann weiter.

Flugzeiten ändern

Eine weitere beanstandete Klausel sah vor, dass Laudamotion Flugzeiten ohne irgendwelche Einschränkungen beliebig ändern konnte. Für Verbraucherinnen und Verbraucher war nicht abschätzbar, unter welchen Umständen und in welchem Ausmaß sich die Abflugzeiten ändern konnten. Laut Gericht ist dies eine unzulässige Leistungsänderung durch Laudamotion. Weitere unzulässige Klauseln betreffen - unter anderem - Haftungsbeschränkungen von Laudamotion oder unbestimmte Lagergebühren für nicht abgeholte Gepäckstücke.

Ausführliche Informationen und das Urteil finden Sie auf Laudamotion: 19 unzulässige Klauseln.


Es ist nicht der einzige Prozess, den wir gegen Laudamotion geführt haben. Folgen Sie den Links.

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