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Lebensmittel-Füllmengen - Was heißt da voll?

Immer wieder erreichen uns Beschwerden von Konsumenten, dass besonders in Mehl-, Nuss- oder Nudelpackungen weniger Ware steckt, als ­außen draufsteht. Wir haben nachgewogen und uns außerdem von den Experten des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen (BEV) erklären lassen, wie Füllmengen professionell ­kontrolliert werden.

„Ich möchte meinen Unmut über die Unverfrorenheit von Lebensmittelfirmen zum Ausdruck bringen“, schrieb uns erbost eine ­Leserin. Sie hatte zwei verschiedene Mehlpackungen auf ihrer Küchenwaage abge­wogen und festgestellt, dass sie für ihr Geld zwischen 15 und 20 Gramm weniger Ware bekommen hatte, als auf der Verpackung versprochen wurde.

Weniger drin als angegeben - warum?

Dieser Brief ist kein ­Einzelfall. Immer wieder bekommen wir Beschwerden von Konsumenten zu unterfüllten Packungen. Auch wenn es bei den uns übermittelten Abweichungen meist nur um wenige Gramm geht: Viele Menschen ärgern sich darüber, fühlen sich nicht selten betrogen und fragen sich zu Recht, warum die Hersteller es nicht schaffen, die angebotenen Waren exakt einzuwiegen.

Nenn- statt Mindestfüllmenge

Wofür steht eigentlich die Zahl in Gramm oder Litern, die auf jeder Fertigpackung aufgedruckt wird? Ob Schachtel, Karton oder Flasche: In der EU geht es nie um eine Mindestfüllmenge, sondern um eine sogenannte Nennfüllmenge. Sie bezeichnet jene Menge (z.B. von Lebensmitteln), die in einer Fertigpackung enthalten sein soll. Diese Pflichtkennzeichnung garantiert nicht, dass eine Verpackung genau die angegebene Menge enthält. Abweichungen sind sowohl nach oben wie auch nach unten möglich.

Grenzen für Unterfüllungen

Damit die Käufer nicht über den Tisch gezogen ­werden, gibt es aber für Minusabweichungen, also Unterfüllungen, genau definierte Grenzen. So dürfen bei einer Nennfüllmenge von 50 bis 100 Gramm 4,5 Gramm fehlen. Bei einer Nettofüllmenge von 200 bis 300 Gramm sind 9 Gramm weniger erlaubt, um nur zwei Beispiele zu nennen. Neben dieser sogenannten einfachen Minusabweichung gibt es auch eine doppelte Minusabweichung, die innerhalb einer Charge bzw. eines Loses vorkommen darf.

Unterfüllung beschränkt zulässig

Unterfüllung beschränkt zulässig

Das alles heißt selbstverständlich nicht, dass die Hersteller sämtliche Packungen ­routinemäßig unterfüllen dürfen. Bei gleicher Nennfüllmenge gilt nämlich immer das ­Mittelwertprinzip. Es besagt, dass die Nennfüllmenge einer Charge im Durchschnitt nicht unterschritten werden darf. Über alle Packungen gerechnet muss also immer drin sein, was außen draufsteht.

Zeitpunkt der Abfüllung zählt

Was die Sache für Normalverbraucher weiter verkompliziert: Entscheidend ist, wie viel die Packungen zum Zeitpunkt der Abfüllung bzw. kurz danach auf die Waage bringen und nicht etwa nach langer Lagerung bzw. am Ende der Mindesthaltbarkeit (MHD). Das bedeutet für die tägliche Praxis: Eine Packung kann durchaus um einiges weniger enthalten, als außen draufsteht.

Wiegeprotokolle von acht Produkten

Da uns Leser immer wieder von Unterfüllungen berichten, sind auch wir einkaufen gegangen. Ausgewählt wurden jene Lebensmittel, bei denen sich Kunden am öftesten ärgern: Mehl, geriebene Nüsse, Mozzarella und Nudeln. Wir suchten aus jeder Kategorie zwei Marken aus und kauften jeweils 10 Packungen ein. Für unsere Gewichtsüberprüfung verwendeten wir eine geeichte Waage – keine herkömmliche Haushaltswaage – und erstellten genaue Wiegeprotokolle.

  • Mehl: Beim Ja! Natürlich Dinkelvollkornmehl waren gleich 8 von 10 Produkten unterfüllt. Und beim Farina Universal brachten überhaupt sämtliche Packungen weniger Gewicht auf die Waage als angegeben.
  • Geriebene Nüsse: 6 von 10 Packungen mit geriebenen Mandeln von Spar waren untergewichtig. Bei den geriebenen und gerösteten Haselnüssen von Farmer’s Country waren es dagegen nur 3.
  • Mozzarella: Beim S-Budget Mozzarella war nur eine Packung unterfüllt. Möglicherweise waren die Käse beim Abwiegen aber auch noch nicht ganz abgetropft. Bei Konkurrent Galbani fanden wir dagegen 6 unterfüllte Packungen. Möglicherweise verzerrt aber auch hier das Abtropfgewicht die Ergebnisse – wenn auch in die andere Richtung.
  • Nudeln: Ein ganz anderes Bild bot sich ­dagegen bei den Spaghetti von De Cecco. In allen Packungen steckte nicht nur die aufgedruckte Füllmenge, sondern meist um ­einiges mehr. Und bei Recheis waren lediglich 3 Packungen unterfüllt, wobei hier nur wenige Gramm fehlten.

Wir haben alle Gewichte der Produkte ermittelt, die durchschnittlichen Füllmengen daraus berechnet und schließlich die Hersteller dazu befragt (siehe Reaktionen der Hersteller).

Lebensmittel verändern sich

In Bewegung

Wir leben längst im Zeitalter der vollauto­matischen Abfüllanlagen.

Woher kommen die Gewichtsunterschiede? Antwort: Lebensmittel verändern sich.

  • Mehl z.B. hat bei seiner Abfüllung einen Feuchtigkeitsgehalt von bis zu 15 Prozent. Mit der Zeit trocknet es nach und verliert damit an Gewicht. Es liegt also etwa beim Backen nicht nur an der Größe der Eier, wenn man mehr Flüssigkeit zugeben muss, damit der Teig schön geschmeidig wird, sondern oft auch an der Trockenheit des Mehls.
  • Auch Nüsse ent­halten Wasser, das mit der Zeit verdunstet, ebenso Nudeln.

Ist die Packung leichter als angegeben, heißt das also nicht auto­matisch, dass es nicht mit rechten Dingen zugeht. Ob und in welchem Ausmaß tatsächlich eine Unterfüllung vorliegt, können nur die Profis vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen feststellen. Wie sie arbeiten, lesen Sie in unserem Interview.

Mehl, Nüsse, Mozzarella, Nudeln: 8 Produkte genau gewogen

Genauere Details zu den einzelnen Produkt-Wiegungen entnehmen Sie bitte der Tabelle.

MEHL

      Ja! Natürlich Dinkel Vollkornmehl (Bild: U. Romstorfer/VKI)

Ja! Natürlich Dinkel Vollkornmehl, 1000 g

  • Gewicht pro Packung: 973,1 g bis 1003,2 g
  • Durchschnittliche Füllmenge: 988,99 g
Farina universal feinstes Weizenmehl (Bild: U. Romstorfer/VKI)

Farina universal feinstes Weizenmehl, 1000 g

  • Gewicht pro Packung: 948,1 g bis 989,9 g
  • Durchschnittliche Füllmenge: 970,03 g


NÜSSE

 Spar geriebene Mandeln (Bild: U. Romstorfer/VKI)    

Spar geriebene Mandeln, 200 g

  • Gewicht pro Packung: 195,6 g bis 205,2 g
  • Durchschnittliche Füllmenge: 199,4 g
   Farmer´s Country Haselnüsse gerieben (Bild: U. Romstorfer/VKI)

Farmer´s Country Haselnüsse gerieben, geröstet, 200 g

  • Gewicht pro Packung: 196,0 g bis 204,5 g
  • Durchschnittliche Füllmenge: 201,03 g


MOZZARELLA

S-Budget Mozzarella (Bild: U. Romstorfer/VKI)

S-Budget Mozzarella, 125 g

  • Gewicht pro Packung: 107,7 g bis 133,0 g
  • Durchschnittliche Füllmenge: 128,02 g
Galbani Mozzarella (Bild: U. Romstorfer/VKI)

Galbani Mozzarella, 125 g

  • Gewicht pro Packung: 117,6 g bis 132,6 g
  • Durchschnittliche Füllmenge: 123,6 g


NUDELN

               De Cecco Spaghetti Nr. 10 (Bild: U. Romstorfer/VKI)              

De Cecco Spaghetti Nr. 12, 500 g

  • Gewicht pro Packung: 508,6 g bis 512,7 g
  • Durchschnittliche Füllmenge: 509,09 g
              Recheis bunte Dralli (Bild: U. Romstorfer/VKI)

Recheis bunte Dralli, 330 g

  • Gewicht pro Packung: 324,7 g bis 336,8 g
  • Durchschnittliche Füllmenge: 330,6 g

 

Tabelle: Lebensmittel-Füllmengen

Interview: Jürgen Krenn und Gerhard Flicker vom BEV

„Kein Betrieb spekuliert mit Unterfüllung“
 

KONSUMENT im Gespräch mit Ing. Jürgen Krenn und Ing. Gerhard Flicker, die im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) in der Fertigpackungskontrolle tätig sind.

Ing. Jürgen Krenn (Bild: Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen)

Ing. Jürgen Krenn

Ing. Gerhard Flicker (Bild: Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen)

Ing. Gerhard Flicker

 

Neben vielen anderen Aufgaben führt das BEV auch die Kontrolle von Füllmengen in Fertigpackungen durch. Wie viele Beamte sind dafür zuständig?
In ganz Österreich sind 10 Fertigpackungskontrollore unterwegs. Sie arbeiten den in der EU verbindlichen Prüfplan ab.

Wo werden diese Prüfungen durchgeführt?
Man muss vorausschicken: Füllmengenkontrollen beziehen sich immer auf die Nettofüllmenge, d.h. ohne Verpackungsmaterial (Folien, Etiketten, Zwischenlagen, Dosierlöffel etc.). Im Fertigpackungsrecht ist außerdem festgelegt, dass die Prüfungen möglichst nahe zum Herstellungszeitpunkt erfolgen sollen. Wir kontrollieren meist direkt beim Erzeuger, wobei wir zwischen einer Linien- und einer Lagerprüfung unterscheiden. Bei einer Linienprüfung wird während einer Stunde ein Produkt aus derselben Charge durchgehend geprüft. Dieses Verfahren kommt dort zur Anwendung, wo keine Manipulation möglich ist, also z.B. direkt an der Abfüllanlage. Bei einer Lagerprüfung werden Stichproben einer Charge bzw. eines Loses kontrolliert, die aus dem Lager geholt werden. Bei einem Losumfang von 501 bis 3.200 Packungen beträgt die Größe der Stichprobe 50 Packungen, um nur ein Beispiel zu nennen. Hauptsächlich führen wir Lagerprüfungen durch.

Wie kann man sich die Gewichtsprüfung vorstellen, z.B. bei verpacktem Mehl?
Entscheidend für uns ist, welche Nennfüllmenge auf der Packung draufsteht und wie viel tatsächlich drinsteckt. Daher werden zuerst einige Packungen entleert und das durchschnittliche Gewicht des Verpackungsmaterials wird bestimmt. Nach dem Ermitteln der Tara, die anschließend vom Bruttowert abgezogen wird, kommt ein Mehlpackerl nach dem anderen auf die Waage. In die Betriebe gehen wir selbstverständlich mit unserer eigenen Waage, die vor Ort nochmals mit unseren mitgebrachten Gewichten überprüft wird. Unsere Geräte wiegen auf 10 Milligramm genau.

Muss in allen Packungen gleich viel drin sein?
Nein, es darf sowohl über- als auch unterfüllt werden. Entscheidend ist, dass der Mittelwert aller gewogenen Packungen der angegebenen Nennfüllmenge entspricht oder größer als diese ist, was man als Mittelwertprinzip bezeichnet. Bei der Unterfüllung gibt es gemäß der geltenden Fertigpackungsverordnung natürlich Grenzen. Ist die Nennfüllmenge z.B. ein Kilogramm, dürfen nicht weniger als 985 Gramm (einfache Minusabweichung) bzw. 970 Gramm (doppelteMinusabweichung) im Sackerl sein. Zwischen der einfachen und der zweifachen Minusabweichung sind außerdem nur zwei Prozent aller überprüften Packungen zulässig. Unter der doppelten Minusabweichung – in unserem Beispiel die 970 Gramm netto – darf zum Zeitpunkt der Herstellung gar keine Packung liegen.

Wie wird bei Flüssigkeiten oder Spraydosen die Füllmenge überprüft?
Kommt darauf an: Bei Flüssigkeiten kann die Füllmenge mittels Waage und Dichtemessgerät ermittelt werden. Bei Spraydosen messen wir die Dichte der Aerosole. Das erfolgt unter Druck und ist derzeit nur in unserem Labor in Wien möglich.

Kann bei den heute üblichen vollautomatischen Abfüllanlagen überhaupt noch etwas schiefgehen?
Erstaunlicherweise ist es nach wie vor nicht so leicht, ein Produkt hunderprozentig genau in eine Packung zu füllen. Trotz aller Technik kommt es noch immer zu unterschiedlichen Füllgewichten. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir allerdings: Kein Betrieb unterfüllt absichtlich. Meist wird eher überfüllt, damit die Füllmenge z.B. bei austrocknenden Produkten wie etwa Mehl auch Tage bzw. Wochen später noch passt.

Wie oft wird eigentlich kontrolliert?
Wir führen rund 3.000 Produktkontrollen pro Jahr durch. Dabei überprüfen wir nicht nur die jeweiligen Füllmengen, sondern auch die korrekte Nennfüllmengenkennzeichnung sowie die bei der Produktion im Betrieb hinterlegten Daten. Jedes Unternehmen ist zu genauen Aufzeichnungen verpflichtet. Und natürlich müssen auch die dort verwendeten Kontrollmessgeräte, wie etwa Waagen und Messzylinder, geeicht sein. Ob eine Ware verkehrsfähig ist, überprüfen wir daher auch anhand der innerbetrieblichen Wiegeprotokolle.
Jeder Großbetrieb wird routinemäßig einmal im Jahr geprüft.

Was passiert, wenn etwas nicht stimmt?
Dann wird das gesamte Los amtlich gesperrt. Die Ware darf in diesem Fall auch nicht billiger verkauft werden. Für die Firmen ist das natürlich ein schwerer Schlag, wenn sie nicht ausliefern können. Außerdem: Verläuft eine Kontrolle ohne Beanstandungen, fallen für den Betrieb keine Kosten an. Gibt es aber Probleme, werden Gebühren fällig. Rechtlich sind Überschreitungen der zulässigen Toleranzen eine Verwaltungsübertretung.

Wie viele Beanstandungen gab es in den letzten Jahren?
Im Jahr 2014 wurden 2.490 Lose von Fertigpackungen geprüft. Das entspricht etwa 120.000 geprüften Einzelpackungen. Die messtechnische Beanstandungsquote lag in den letzten drei Jahren zwischen 8 und 11 Prozent (2014: 8,8 Prozent; 2013: 9,4 Prozent; 2012: 11,1 Prozent). Die Ergebnisse werden auch auf unserer Website www.bev.gv.at veröffentlicht.

Gibt es neben dem Mittelwertprinzip auch noch andere Möglichkeiten?
Ja, man könnte die Füllmenge auch über das Minimumprinzip definieren. Also dass mindestens das in der Packung drin sein muss, was außen draufsteht.Vor einiger Zeit gab es EU-weit eine Umfrage, ob das derzeit geltende Mittelwertprinzip noch passend ist. Die Befragung fiel zugunsten der derzeitigen Regelung aus. Im Moment überprüft die EU-Kommission erneut die Fertigpackungsverordnung. Die zentrale Fragestellung ist, ob die derzeitigen Richtlinien ausreichend wirksam und effizient sind.

Was tun Konsumenten, denen eine zu geringe Füllmenge auffällt?
Beschwerden können auch an uns weitergeleitet werden. Wir gehen jedem Hinweis nach. Für unsere Nachforschungen brauchen wir allerdings die genaue Produktbezeichnung, die angegebene Nennfüllmenge und die Chargennummer. Immer hilfreich sind natürlich auch Fotos. Ein Schnappschuss mit dem Smartphone reicht.

Erfahren die Verbraucher, ob ihre Beschwerde berechtigt war?
Nein. Das Messergebnis wird aus Datenschutzgründen nicht weitergegeben.

Reaktionen der Hersteller

Was die Hersteller zu den unterschiedlichen Füllmengen ihrer Produkte sagen.

Ja! Natürlich Dinkel Vollkornmehl

An allen Ja! Natürlich Produkten werden laufend Qualitätskontrollen durchgeführt. So wird auch beim Mehl laufend kontrolliert und die Füllmenge geprüft. Ja! Natürlich verwendet moderne Abpackmaschinen, welche Pakete, die zu viel oder zu wenig Gewicht aufweisen, automatisch ausscheiden. Die Waagen werden regelmäßig geeicht und zusätzlich, wie es nach unserem Qualitätsmanagementsystem vorgeschrieben ist, täglich überprüft.
Aus produktionstechnischen Gründen wird Mehl mit 14-15 % Feuchtigkeitsgehalt abgepackt. Bis zum Verkauf werden die Mehle gelagert. Während der Lagerzeit verlieren alle Mehle (egal, von welchem Hersteller) an Feuchtigkeit – sogar, wenn sie in Folie verpackt sind. Wenn das Mehl einen Feuchtegehalt von ca. 10 % erreicht hat, trocknet es nur noch sehr langsam ab.
Die Abfüllmenge ist also korrekt. Herkömmliche Rezepte gehen in ihren Angaben von einer Mehlfeuchte von 14 % aus. Den von Ihnen angesprochenen Ja! Natürlich Dinkel Vollkornmehl-Packungen fehlt lediglich die Feuchtigkeit (=Wasser), um die entsprechenden 14 % Mehlfeuchte wieder herzustellen.
Ja! Natürlich prüft, ob im Sinne der Transparenz eine nachvollziehbare Darstellung des Wasserverlusts sowie Tipps fürs Backen in Zukunft auf der Verpackung angebracht werden können.

REWE International AG, Wiener Neudorf
31.3.2015

 

Farina Universal feinstes Weizenmahl

Bedingt durch Feuchtigkeitsverlust während der Lagerung kann das Nettogewicht einer Packung tatsächliche weniger als 1000 g betragen, Das das Mehl aus produktionstechnischen Gründen mit ca. 14-15 % Feuchtigkeitsgehalt abgepackt wird und bei Lagerung auf ca. 10–11 % abtrocknen kann, ist ein Gewichtsverlust von 3–4 % möglich.
Unter Berücksichtigung der vom Gesetzgeber vorgegebenen zulässigen Minusabweichungen (15 g bei einem Füllgewicht von 500–1000 g) sind die von Ihnen festgestellten Gewichte plausibel und nachvollziehbar.
Wir betonen, dass bei diesem Gewichtsverlust jedoch lediglich Waser verloren geht, das beim Anfertigen des Teiges wieder zugegeben wird. Dem Konsumenten entsteht durch das Abtrocknen des Mehls daher kein Nachteil, da die entstandenen Differenz durch die höhere Flüssigkeitszugabe wieder ausgeglichen wird und die herzustellende Teigmenge gleich bleibt.
Wir verwenden moderne Abpackmaschinen, welche Pakete, die zu viel oder zu wenig Gewicht aufweisen, automatisch ausscheiden, Die Waagen werden regelmäßig geeicht und zusätzlich, wie es nach unserem Qualitätsmanagementsystem vorgeschrieben ist, täglich überprüft. Von jeder Abfüllcharge wird ein automatisches Protokoll mit statistischer Auswertung angelegt, welches bei unangemeldeten Überprüfungen durch die Behörden auch vorzulegen ist. Diese Auswertungen werden durch Beamte im Zuge der „Verpackungsverordnungskontrolle“ kontrolliert, wobei auch die Verpackungsanlagen überprüft werden.
Wir möchten auf die Fertigpackungsverordnung (FPVO) und das Maß- und Eichgesetz hinweisen. Das angegebene Füllgewicht muss zum Zeitpunkt der Abfüllung unter Einhaltung möglicher Abweichungen (siehe § 9) erfüllt werden. Das Mittel aller Packungen darf das Nennfüllgewicht jedoch auf keinen Fall unterschreiten.
Gerne übermitteln wir Ihnen den relevanten § 25 (Abschnitt 2) aus dem Maß- und Eichgesetz sowie FPVO zu Ihrer Information.
Da das Produkt in Papiersäckchen abgefüllt wird, ist ein Gewichtsverlust durch Austrocknung bei der Lagerung leider nicht zu verhindern.
Es hängt von der Lagerdauer und auch den Lagerbedingungen ab, wie rasch das Produkt abtrocknet und dadurch Gewicht verliert.
Eine Abfüllung des Mehl zum Beispiel in luftdichte Plastiksäckchen würde das Problem der Abtrocknung eliminieren, entspricht aber nicht unseren Ansprüchen an eine nachhaltige umweltfreundliche Produktion.
Wir legen Wert auf die Feststellung, das wir die geltenden österrreichischen und EU-Gesetze ausnahmslos respektieren und einhalten, sowie alle technisch machbaren Maßnahmen treffen, um unseren Kunden ein einwandfreies und den geltenden Gesetzen konformes Produkt anbieten zu können!
Des weiteren möchten wir auch noch auf den Bescheid des UVS (unabhängiger Verwaltungssenat für die Steiermark) aus dem Jahr 2012 hinweisen: Unserer Berufung gegen die Straferkenntnis wegen Unterlassung dafür Sorge zu tragen, dass die Bestimmungen des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes 2006 idgF nicht eingehalten wurde, wurde Folge gegeben, die Straferkenntnis behoben und das Verfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 2 VStG eingestellt.
Das eben genannte eingestellte Verwaltungsstrafverfahren wurde aufgrund eines von der „österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES)“ erstellten Gutachtens wegen eines vermeintlich gesehenen Verstoßes gegen das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz 2006 idgF, begründet durch im Vergleich zur deklarierten Nennfüllmenge abweichender Fülllmengen an die BH Graz-Umgebung zur Amtshandlung übergeben.
Wir betonen nochmals, dass dem Konsumenten durch das Abtrocknen des Produkts und dem damit verbundenen Gewichtsverlust kein Nachteil entsteht, da ausschließlich Wsser verloren geht, das bei der Teigbereitung wieder zugegeben wird.

GoodMills Österreich GmbH, Schwechat
3.4.2015

 

Spar geriebene Mandeln

Auf einer geeichten Kontrollwaage werden automatisch alle fertig befüllten und versiegelten Packungen gewogen und registriert. Die Tara wird davor mit 100 Leerpackungen ermittelt und eingestellt. Jene Packungen, die außerhalb der gesetzlichen Toleranz liegen, werden ausgeschossen und kommen nicht in den Verkauf. Jene Packungen, die innerhalb der Toleranz liegen, werden durchgelassen. Der gesamte Prozess ist vollautomatisch und wird zusätzlich alle 15 Minuten durch manuelle Kontrollverwiegungen des Maschinenbetreibers gegengeprüft. Es erfolgt eine Verwiegung, Kontrolle und Dokumentation von 100 % der produzierten Packungen. Alle Wiegeprotokolle entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und weisen auch keine Fehler auf.
Wir möchten in diesem Zusammenhang auch auf die gesetzlichen Bestimmungen verweisen, die ganz klar bei Verpackungen mit 200-300 Gramm eine Minusabweichung von 9 Gramm zulassen. Das heißt, dass die von Ihnen geprüfte Verpackung in jedem Fall allen gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Aufgrund der physikalischen Eigenschaften vieler Produkte, so auch der SPAR geriebenen Mandeln, ist es trotz teurer und hochwertiger Waagen und Füllmaschinen technisch nicht möglich, alle Packungen einheitlich genau mit 200 Gramm zu befüllen. Darum hat der Gesetzgeber die Grenzwerte und Bestimmungen erlassen, die unser Hersteller zu 100 % einhält und erfüllt.

SPAR Österreichische Warenhandels AG, Salzburg
1.4.2015

 

Farmer‘s Country Haselnüsse, gerieben, geröstet

Unser Qualitätsmanagement hat die Abpackung dieses Artikels bei der Produktion eingehend hinterfragt. Eine Abweichung von 40 g, also 20 %, ist für uns nicht nachvollziehbar. In der Produktion sind bei jeder Abpackung ständig Durchlaufwaagen in Betrieb und eine Packung mit so einer enormen Abweichung würde automatisch ausgeschieden werden. Da die Packungen weiters von Hand in die Umkartons geschlichtet werden, würde auch den Mitarbeitern an der Linie so ein gewaltig untergewichtiges Päckchen auffallen. Außerdem werden pro begonnener Palette 5 Päckchen mit einer geeichten Waage sowie der dazugehörigen Software verwogen. Diese Waage wird jährlich geeicht. Es gibt hier also ausreichend Kontrollmechanismen, die so eine große Abweichung verhindern. Unser Abpacker und wir sind IFS zertifiziert und halten entsprechend strenge Qualitätskontrollen ein.
Wir gehen daher bei der von einer Konsumentin beanstandeten Packung von einem bedauerlichen Einzelfall aus.
Ihre Überprüfung von weiteren Packungen und die dabei festgestellten Abweichungen von 4 g (2 %) liegt laut Fertigpackungsverordnung innerhalb der zulässigen Minusabweichungen der Nennfüllmengen (das wären bei 200 g Nettofüllmenge 4,5 % bzw. 9 g). Da es sich um ein Naturprodukt handelt, kann es zu solchen minimalen Abweichungen kommen, wenn die geriebenen Haselnüsse z.B. durch Wasserentzug in der Verpackung schrumpfen - dann wird auch das Gewicht ein wenig kleiner.

Glatz GmbH & Co KG, Wien
7.4.2015

 

SBudget Mozzarella

Gewisse Gewichtsschwankungen sind bei Mozzarella in Lake leider vorhanden und unvermeidlich. Durch den natürlichen Stoffübergang zwischen Produkt und Lake kommt es während der Haltbarkeitsdauer zu Quell- und Kontraktionsprozessen, die sich, vor allem mit zunehmendem Käsealter, nachteilig im Gewicht des Mozzarellas widerspiegeln.Neben dem Alter hat auch die Lagertemperatur entscheidenden Einfluss auf das Abtropfgewicht.
Die oben beschriebene Problematik ist auch dem Gesetzgeber bekannt, der daher spezielle Regelungen für Lebensmittel, die in Flüssigkeiten aufbewahrt werden, vorsieht. Im Falle von Mozzarella in Lake muss dieser das deklarierte Abtropfgewicht von dem Zeitpunkt der Herstellung bis 14 Tage vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums einhalten. Bei einem für dieses Produkt üblichen Mindesthaltbarkeitszeitraum von etwa 4 Wochen, entspricht diese Vorgabe einem Käsealter von ca. 14 Tagen.

Um sicherzustellen, dass das deklarierte Abtropfgewicht im Mittel eingehalten wird, prüft unser Hersteller kontinuierlich das Gewicht unseres SBudget Mozzarellas, auch über den gesamten Zeitraum der Mindesthaltbarkeit. Dazu werden regelmäßig auch mehrere Verpackungen des SBudget Mozzarellas, die sich schon im Verkauf befinden, auf ihr Gewicht kontrolliert.

SPAR Österreichische Warenhandels AG, Salzburg
2.4.2015

 

Galbani Mozzarella

Je näher das Produkt an das Ende seines Mindesthaltbarkeitsdatums gelangt, desto mehr verliert es aufgrund der Aktivität der im Käse nätürlicherweise vorhandenen Mikroorganismen an Gewicht. Bei erhöhten Temperaturen und durch physische Beanspruchung tritt dieses Phänomen verstärkt auf. Dies hat zur Folge, dass sich die Oberfläche des Käses in der Aufbewahrungsflüssigkeit auflöst. Die weisse Farbe der Flüssigkeit bedeutet eine starke Auflösung des Produktes, die einer Gewichtsabnahme der Mozzarella-Kugel entspricht.
Des weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass das Herstellerwerk regelmässig von der italienischen Behörde auf die Einhaltung der Gewichtsvorgaben überprüft wird.

Lactalis Österreich GmbH, Innsbruck
2.4.2015

 

De Cecco Spaghetti Nr. 12

Bei diesem Produkt passte alles bzw. steckte mehr in den Verpackungen als angegeben.

 

Recheis bunte Dralli

Recheis als österreichisches Traditionsunternehmen setzt seit 125 Jahren auf die höchsten Qualitätsstandards bei Zutaten und Herstellung. Unser Bestreben ist es, unsere Produkte hier im Haller Teigwarenunternehmen mit größter Sorgfalt herzustellen und in höchster Qualität auszuliefern. So kontrollieren unsere MitarbeiterInnen laufend die Einhaltung der Fertigpackungsverordnung (FPVO). Jährliche Schulungen über die Vorgaben der FPVO stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorschriften bekannt sind und präzise eingehalten werden. Trotz strenger Kontrollen können Fehler aber leider nicht ganz ausgeschlossen werden. Die Investition in vollautomatische Gewichtskontrollsysteme ist noch für 2015 geplant, um dadurch lückenlos jede Packung kontrollieren zu können und mögliche Fehlerquellen auszuschließen.

Für eine genaue Bearbeitung Ihrer Reklamation durch unsere Mitarbeiterinnen der Qualitätsmanagementabteilung bitten wir Sie, uns das Produkt und die Chargennummer bekannt zu geben. Mit dieser Nummer können wir die Aufzeichnungen des Abpackprozesses für diesen Tag im Detail prüfen.

Recheis Teigwaren GmbH, Hall in Tirol
1.4.2015

 

Unsere Mitarbeiterinnen der Qualitätsmanagementabteilung haben die Aufzeichnungen der betroffenen Abpackprozesse mit den zuständigen Abteilungen geprüft. Wir können in unseren Protokollen keine Auffälligkeiten erkennen – die Vorgaben der FPVO wurden eingehalten und vorschriftsgemäß kontrolliert. Allerdings wird uns – wie beschrieben – eine vollautomatische, lückenlose Kontrolle jeder Packung erst im Laufe dieses Jahres möglich sein. Somit kann in diesem Fall nicht ganz ausgeschlossen werden, dass es außerhalb der von uns gezogenen Stichproben zu einer Abweichung gekommen ist.

Recheis Teigwaren GmbH, Hall in Tirol
7.4.2015

Anbieter

De Cecco: F.LLI DE CECCO di FILIPPO FARA S. MARTINO S.p.A.
Zona Industriale
I-66015  Fara San Martino
+39 085 454 865 70  
Farina: Goodmills Österreich GmbH
Schmidgasse 3-7
A-2320 Schwechat
01 707 76 91 - 0
www.farina.at
Farmer's Country: Glatz GmbH & Co KG
Johannesgasse 23
A-1010  Wien
01 515 59-0
www.glatz.co.at
Galbani: Lactalis Deutschland GmbH
Am Yachthafen 2
D-77694  Kehl/Rhein
+49 7851 94 38 0
www.galbani.de
Ja! Natürlich: Rewe International AG
IZ NÖ-Süd Straße 3,Objek 16
A-2355 Wr. Neudorf
02236 600-0
www.janatuerlich.at
Recheis Teigwaren GmbH
Fassergasse 8-10
A-6060 Hall in Tirol
05223 573 07
www.recheis.com
Spar Österreichische Warenhandels-AG
Europastraße 3
A-5015 Salzburg
0810 111 555
www.spar.at
 

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