Was die Hersteller zu den unterschiedlichen Füllmengen ihrer Produkte sagen.
Ja! Natürlich Dinkel Vollkornmehl
An allen Ja! Natürlich Produkten werden laufend Qualitätskontrollen durchgeführt. So wird auch beim Mehl laufend kontrolliert und die Füllmenge geprüft. Ja! Natürlich verwendet moderne Abpackmaschinen, welche Pakete, die zu viel oder zu wenig Gewicht aufweisen, automatisch ausscheiden. Die Waagen werden regelmäßig geeicht und zusätzlich, wie es nach unserem Qualitätsmanagementsystem vorgeschrieben ist, täglich überprüft.
Aus produktionstechnischen Gründen wird Mehl mit 14-15 % Feuchtigkeitsgehalt abgepackt. Bis zum Verkauf werden die Mehle gelagert. Während der Lagerzeit verlieren alle Mehle (egal, von welchem Hersteller) an Feuchtigkeit – sogar, wenn sie in Folie verpackt sind. Wenn das Mehl einen Feuchtegehalt von ca. 10 % erreicht hat, trocknet es nur noch sehr langsam ab.
Die Abfüllmenge ist also korrekt. Herkömmliche Rezepte gehen in ihren Angaben von einer Mehlfeuchte von 14 % aus. Den von Ihnen angesprochenen Ja! Natürlich Dinkel Vollkornmehl-Packungen fehlt lediglich die Feuchtigkeit (=Wasser), um die entsprechenden 14 % Mehlfeuchte wieder herzustellen.
Ja! Natürlich prüft, ob im Sinne der Transparenz eine nachvollziehbare Darstellung des Wasserverlusts sowie Tipps fürs Backen in Zukunft auf der Verpackung angebracht werden können.
REWE International AG, Wiener Neudorf
31.3.2015
Farina Universal feinstes Weizenmahl
Bedingt durch Feuchtigkeitsverlust während der Lagerung kann das Nettogewicht einer Packung tatsächliche weniger als 1000 g betragen, Das das Mehl aus produktionstechnischen Gründen mit ca. 14-15 % Feuchtigkeitsgehalt abgepackt wird und bei Lagerung auf ca. 10–11 % abtrocknen kann, ist ein Gewichtsverlust von 3–4 % möglich.
Unter Berücksichtigung der vom Gesetzgeber vorgegebenen zulässigen Minusabweichungen (15 g bei einem Füllgewicht von 500–1000 g) sind die von Ihnen festgestellten Gewichte plausibel und nachvollziehbar.
Wir betonen, dass bei diesem Gewichtsverlust jedoch lediglich Waser verloren geht, das beim Anfertigen des Teiges wieder zugegeben wird. Dem Konsumenten entsteht durch das Abtrocknen des Mehls daher kein Nachteil, da die entstandenen Differenz durch die höhere Flüssigkeitszugabe wieder ausgeglichen wird und die herzustellende Teigmenge gleich bleibt.
Wir verwenden moderne Abpackmaschinen, welche Pakete, die zu viel oder zu wenig Gewicht aufweisen, automatisch ausscheiden, Die Waagen werden regelmäßig geeicht und zusätzlich, wie es nach unserem Qualitätsmanagementsystem vorgeschrieben ist, täglich überprüft. Von jeder Abfüllcharge wird ein automatisches Protokoll mit statistischer Auswertung angelegt, welches bei unangemeldeten Überprüfungen durch die Behörden auch vorzulegen ist. Diese Auswertungen werden durch Beamte im Zuge der „Verpackungsverordnungskontrolle“ kontrolliert, wobei auch die Verpackungsanlagen überprüft werden.
Wir möchten auf die Fertigpackungsverordnung (FPVO) und das Maß- und Eichgesetz hinweisen. Das angegebene Füllgewicht muss zum Zeitpunkt der Abfüllung unter Einhaltung möglicher Abweichungen (siehe § 9) erfüllt werden. Das Mittel aller Packungen darf das Nennfüllgewicht jedoch auf keinen Fall unterschreiten.
Gerne übermitteln wir Ihnen den relevanten § 25 (Abschnitt 2) aus dem Maß- und Eichgesetz sowie FPVO zu Ihrer Information.
Da das Produkt in Papiersäckchen abgefüllt wird, ist ein Gewichtsverlust durch Austrocknung bei der Lagerung leider nicht zu verhindern.
Es hängt von der Lagerdauer und auch den Lagerbedingungen ab, wie rasch das Produkt abtrocknet und dadurch Gewicht verliert.
Eine Abfüllung des Mehl zum Beispiel in luftdichte Plastiksäckchen würde das Problem der Abtrocknung eliminieren, entspricht aber nicht unseren Ansprüchen an eine nachhaltige umweltfreundliche Produktion.
Wir legen Wert auf die Feststellung, das wir die geltenden österrreichischen und EU-Gesetze ausnahmslos respektieren und einhalten, sowie alle technisch machbaren Maßnahmen treffen, um unseren Kunden ein einwandfreies und den geltenden Gesetzen konformes Produkt anbieten zu können!
Des weiteren möchten wir auch noch auf den Bescheid des UVS (unabhängiger Verwaltungssenat für die Steiermark) aus dem Jahr 2012 hinweisen: Unserer Berufung gegen die Straferkenntnis wegen Unterlassung dafür Sorge zu tragen, dass die Bestimmungen des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes 2006 idgF nicht eingehalten wurde, wurde Folge gegeben, die Straferkenntnis behoben und das Verfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 2 VStG eingestellt.
Das eben genannte eingestellte Verwaltungsstrafverfahren wurde aufgrund eines von der „österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES)“ erstellten Gutachtens wegen eines vermeintlich gesehenen Verstoßes gegen das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz 2006 idgF, begründet durch im Vergleich zur deklarierten Nennfüllmenge abweichender Fülllmengen an die BH Graz-Umgebung zur Amtshandlung übergeben.
Wir betonen nochmals, dass dem Konsumenten durch das Abtrocknen des Produkts und dem damit verbundenen Gewichtsverlust kein Nachteil entsteht, da ausschließlich Wsser verloren geht, das bei der Teigbereitung wieder zugegeben wird.
GoodMills Österreich GmbH, Schwechat
3.4.2015
Spar geriebene Mandeln
Auf einer geeichten Kontrollwaage werden automatisch alle fertig befüllten und versiegelten Packungen gewogen und registriert. Die Tara wird davor mit 100 Leerpackungen ermittelt und eingestellt. Jene Packungen, die außerhalb der gesetzlichen Toleranz liegen, werden ausgeschossen und kommen nicht in den Verkauf. Jene Packungen, die innerhalb der Toleranz liegen, werden durchgelassen. Der gesamte Prozess ist vollautomatisch und wird zusätzlich alle 15 Minuten durch manuelle Kontrollverwiegungen des Maschinenbetreibers gegengeprüft. Es erfolgt eine Verwiegung, Kontrolle und Dokumentation von 100 % der produzierten Packungen. Alle Wiegeprotokolle entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und weisen auch keine Fehler auf.
Wir möchten in diesem Zusammenhang auch auf die gesetzlichen Bestimmungen verweisen, die ganz klar bei Verpackungen mit 200-300 Gramm eine Minusabweichung von 9 Gramm zulassen. Das heißt, dass die von Ihnen geprüfte Verpackung in jedem Fall allen gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Aufgrund der physikalischen Eigenschaften vieler Produkte, so auch der SPAR geriebenen Mandeln, ist es trotz teurer und hochwertiger Waagen und Füllmaschinen technisch nicht möglich, alle Packungen einheitlich genau mit 200 Gramm zu befüllen. Darum hat der Gesetzgeber die Grenzwerte und Bestimmungen erlassen, die unser Hersteller zu 100 % einhält und erfüllt.
SPAR Österreichische Warenhandels AG, Salzburg
1.4.2015
Farmer‘s Country Haselnüsse, gerieben, geröstet
Unser Qualitätsmanagement hat die Abpackung dieses Artikels bei der Produktion eingehend hinterfragt. Eine Abweichung von 40 g, also 20 %, ist für uns nicht nachvollziehbar. In der Produktion sind bei jeder Abpackung ständig Durchlaufwaagen in Betrieb und eine Packung mit so einer enormen Abweichung würde automatisch ausgeschieden werden. Da die Packungen weiters von Hand in die Umkartons geschlichtet werden, würde auch den Mitarbeitern an der Linie so ein gewaltig untergewichtiges Päckchen auffallen. Außerdem werden pro begonnener Palette 5 Päckchen mit einer geeichten Waage sowie der dazugehörigen Software verwogen. Diese Waage wird jährlich geeicht. Es gibt hier also ausreichend Kontrollmechanismen, die so eine große Abweichung verhindern. Unser Abpacker und wir sind IFS zertifiziert und halten entsprechend strenge Qualitätskontrollen ein.
Wir gehen daher bei der von einer Konsumentin beanstandeten Packung von einem bedauerlichen Einzelfall aus.
Ihre Überprüfung von weiteren Packungen und die dabei festgestellten Abweichungen von 4 g (2 %) liegt laut Fertigpackungsverordnung innerhalb der zulässigen Minusabweichungen der Nennfüllmengen (das wären bei 200 g Nettofüllmenge 4,5 % bzw. 9 g). Da es sich um ein Naturprodukt handelt, kann es zu solchen minimalen Abweichungen kommen, wenn die geriebenen Haselnüsse z.B. durch Wasserentzug in der Verpackung schrumpfen - dann wird auch das Gewicht ein wenig kleiner.
Glatz GmbH & Co KG, Wien
7.4.2015
SBudget Mozzarella
Gewisse Gewichtsschwankungen sind bei Mozzarella in Lake leider vorhanden und unvermeidlich. Durch den natürlichen Stoffübergang zwischen Produkt und Lake kommt es während der Haltbarkeitsdauer zu Quell- und Kontraktionsprozessen, die sich, vor allem mit zunehmendem Käsealter, nachteilig im Gewicht des Mozzarellas widerspiegeln.Neben dem Alter hat auch die Lagertemperatur entscheidenden Einfluss auf das Abtropfgewicht.
Die oben beschriebene Problematik ist auch dem Gesetzgeber bekannt, der daher spezielle Regelungen für Lebensmittel, die in Flüssigkeiten aufbewahrt werden, vorsieht. Im Falle von Mozzarella in Lake muss dieser das deklarierte Abtropfgewicht von dem Zeitpunkt der Herstellung bis 14 Tage vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums einhalten. Bei einem für dieses Produkt üblichen Mindesthaltbarkeitszeitraum von etwa 4 Wochen, entspricht diese Vorgabe einem Käsealter von ca. 14 Tagen.
Um sicherzustellen, dass das deklarierte Abtropfgewicht im Mittel eingehalten wird, prüft unser Hersteller kontinuierlich das Gewicht unseres SBudget Mozzarellas, auch über den gesamten Zeitraum der Mindesthaltbarkeit. Dazu werden regelmäßig auch mehrere Verpackungen des SBudget Mozzarellas, die sich schon im Verkauf befinden, auf ihr Gewicht kontrolliert.
SPAR Österreichische Warenhandels AG, Salzburg
2.4.2015
Galbani Mozzarella
Je näher das Produkt an das Ende seines Mindesthaltbarkeitsdatums gelangt, desto mehr verliert es aufgrund der Aktivität der im Käse nätürlicherweise vorhandenen Mikroorganismen an Gewicht. Bei erhöhten Temperaturen und durch physische Beanspruchung tritt dieses Phänomen verstärkt auf. Dies hat zur Folge, dass sich die Oberfläche des Käses in der Aufbewahrungsflüssigkeit auflöst. Die weisse Farbe der Flüssigkeit bedeutet eine starke Auflösung des Produktes, die einer Gewichtsabnahme der Mozzarella-Kugel entspricht.
Des weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass das Herstellerwerk regelmässig von der italienischen Behörde auf die Einhaltung der Gewichtsvorgaben überprüft wird.
Lactalis Österreich GmbH, Innsbruck
2.4.2015
De Cecco Spaghetti Nr. 12
Bei diesem Produkt passte alles bzw. steckte mehr in den Verpackungen als angegeben.
Recheis bunte Dralli
Recheis als österreichisches Traditionsunternehmen setzt seit 125 Jahren auf die höchsten Qualitätsstandards bei Zutaten und Herstellung. Unser Bestreben ist es, unsere Produkte hier im Haller Teigwarenunternehmen mit größter Sorgfalt herzustellen und in höchster Qualität auszuliefern. So kontrollieren unsere MitarbeiterInnen laufend die Einhaltung der Fertigpackungsverordnung (FPVO). Jährliche Schulungen über die Vorgaben der FPVO stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorschriften bekannt sind und präzise eingehalten werden. Trotz strenger Kontrollen können Fehler aber leider nicht ganz ausgeschlossen werden. Die Investition in vollautomatische Gewichtskontrollsysteme ist noch für 2015 geplant, um dadurch lückenlos jede Packung kontrollieren zu können und mögliche Fehlerquellen auszuschließen.
Für eine genaue Bearbeitung Ihrer Reklamation durch unsere Mitarbeiterinnen der Qualitätsmanagementabteilung bitten wir Sie, uns das Produkt und die Chargennummer bekannt zu geben. Mit dieser Nummer können wir die Aufzeichnungen des Abpackprozesses für diesen Tag im Detail prüfen.
Recheis Teigwaren GmbH, Hall in Tirol
1.4.2015
Unsere Mitarbeiterinnen der Qualitätsmanagementabteilung haben die Aufzeichnungen der betroffenen Abpackprozesse mit den zuständigen Abteilungen geprüft. Wir können in unseren Protokollen keine Auffälligkeiten erkennen – die Vorgaben der FPVO wurden eingehalten und vorschriftsgemäß kontrolliert. Allerdings wird uns – wie beschrieben – eine vollautomatische, lückenlose Kontrolle jeder Packung erst im Laufe dieses Jahres möglich sein. Somit kann in diesem Fall nicht ganz ausgeschlossen werden, dass es außerhalb der von uns gezogenen Stichproben zu einer Abweichung gekommen ist.
Recheis Teigwaren GmbH, Hall in Tirol
7.4.2015