Reisemängel - Geld zurück?
Ohrenbetäubender Lärm durch eine Baustelle? Klimaanlage kaputt? Schlechtes Service? In Ihrem Urlaub hat leider nicht alles so geklappt? Wieder zu Hause stehen dann – möglicherweise mühsame – Verhandlungen mit dem Veranstalter um nachträgliche Preisminderung bevor. Wie immer um diese Zeit fragen uns auch heuer viele Konsumenten, welcher Betrag denn für welche Unzulänglichkeit angemessen wäre. Einen guten Anhaltspunkt dafür liefert die so genannte „Frankfurter Tabelle“. Sie enthält für typische, immer wieder vorkommende Reisemängel Prozentsätze, die Urlaubern in bisherigen deutschen Verfahren zugesprochen wurden. Die „Frankfurter Tabelle“ gilt auch in Österreich als Richtschnur in solchen Streitfragen. Auszüge daraus finden Sie unter Tabellen - "Frankfurter Tabelle zur Reisepreisminderung", einen entsprechenden Musterbrief unter Weitere Artikel - "Musterbrief - Reisepreisminderung" . Eine ausführlichere Fassung gibt es unter www.rechtspraxis.de (Achtung, die Kommentare dazu gehen von der deutschen Gesetzeslage aus!). Wie Sie bei Reisereklamation am besten vorgehen, können Sie auch in unserem Rechtsratgeber „Ihre Rechte als Konsument“ nachlesen (siehe dazu: Produkte - "Ihre Rechte als Konsument").