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Maturareise buchen: nicht zum Abschluss drängen lassen - Melden Sie aggressive Werbepraktiken an schulwerbung@vki.at

Bereits zu Beginn des Schuljahres werben Unternehmen, die sich auf Maturareisen spezialisiert haben, um Kunden. Lassen Sie sich nicht zum Abschluss drängen.

Manche Anbieter von Maturareisen werben sehr eindringlich. Deswegen haben wir vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) zuletzt im Frühjahr 2016 gegen ausgewählte Veranstalter geklagt - juristische Begründung: aggressive Geschäftspraktiken.

Regelmäßig Anfragen

Auch beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ), das beim VKI untergebracht ist, steht das Thema Maturareisen in regelmäßigen Abständen auf der Tagesordnung. Andreas Herrmann, Jurist beim EVZ rät dazu, sich nicht zu einem übereilten Abschluss drängen zu lassen: „Gerade aber bei Maturareisen kann bei der Buchung großer Druck auf die Einzelnen entstehen: Sei es, dass das Angebot so verlockend präsentiert wird, sei es, dass angeblich nur noch ein knappes Buchungskontingent zur Verfügung steht.

Endlich 18, endlich buchen

Viele Jugendliche werden außerdem rund um den Zeitpunkt der Buchung der Maturareise geschäftsfähig und können damit auch weitreichendere Verträge ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten abschließen. Schülerinnen und Schülern sollte bewusst sein, dass der eine oder andere Maturareiseanbieter unter Umständen gezielt mit der magischen Zahl 18 kalkuliert.“

Informationen zum Thema Maturareisen bietet das Europäische Verbraucherzentrum unter www.europakonsument.at. Darüber hinaus nehmen das EVZ und der VKI Hinweise auf aggressive Werbepraktiken in Schulen entgegen. Schreiben Sie an schulwerbung@vki.at

Tipps zur Buchung der Maturareise

  • Nicht zum Abschluss drängen lassen: Nicht sofort unterschreiben, auch wenn Prospekte oder Videos Euphorie aufkommen lassen. Achtung auch bei einem Eintrag in eine vermeintlich unverbindliche Unterschriftenliste: Beschwerdefälle bei Konsumentenorganisationen zeigen, dass Veranstalter diese als Reservierung ansehen, zu der man oft erst Monate später eine Buchungsbestätigung erhält, die aber so kurzfristig zugesendet wird, dass eine Rücktrittsfrist kaum rechtzeitig wahr-genommen werden kann. Der VKI führt zu dieser Problematik auch Musterprozesse.
  • Stornobedingungen beachten: Wenn die Reise abgesagt werden muss, verlangt der Reiseveranstalter oft eine nicht unbeträchtliche Stornogebühr. Diese beträgt nach den üblicherweise verwendeten Allgemeinen Reisebedingungen 10 bis 85 Prozent des Reisepreises und richtet sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung. Je kurzfristiger man storniert, desto teurer wird es. Der VKI prüft aktuell Klagen zu Fällen, in denen überhöhte Stornogebühren verrechnet wurden.
  • Entfall der Stornokosten ist möglich: Ab 18 Jahren gelten Jugendliche als „voll geschäftsfähig“ und sind für die abgeschlossenen Rechtsgeschäfte selbst verantwortlich. Sie können daher eine Maturareise selbst buchen, haften aber dem Veranstalter gegenüber für die vollständige Bezahlung. Unter 18 ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten in der Regel notwendig. Die Buchung durch die Schüler selbst ist hier noch nicht bindend. Verweigern die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung zum Vertragsabschluss, dann kann der Reiseveranstalter keine Stornogebühr verrechnen. In der Praxis kommt es vor, dass Veranstalter trotz ungültigen Vertrags auf einer Stornogebühr beharren. Der VKI hat hier in der Vergangenheit immer wieder erfolgreich interveniert.
  • Unterstützung bei Rücktritt suchen: „Ein kostenloses Rücktrittsrecht ist bei regulären Reiseverträgen zwar nicht vorgesehen, bei Maturareisen können aber besondere Umstände eintreten, die sehr wohl zu einem Rücktritt berechtigen“, erklärt VKI-Juristin Ulrike Docekal, „Das ist bei sogenannten ,Haustürgeschäften‘ der Fall, wenn also etwa ein Unternehmen die Maturareise in der Schule vertreibt, ohne dass es von den Schülerinnen und Schülern auch dazu eingeladen war. Auch dazu führen wir aktuell Prozesse und bieten Unterstützung.“
  • Nicht auf einen Namen buchen (z.B. Klassensprecher/in): Manchmal kommt es vor, dass ein Schüler/eine Schülerin die Buchungen für alle übernimmt. Das kann für diese Person allerdings zum Problem werden. Denn sie haftet dann gegenüber dem Reiseveranstalter für Stornokosten oder Zahlung des Reisepreises von Mitschülern. Deshalb sollte man gleich zu Beginn mit dem Veranstalter klären, dass die Buchungen auf die Namen der einzelnen Schülerinnen und Schüler lauten und diese die Zahlscheine für die Anzahlung als auch die Restzahlung direkt erhalten.
  • Bei Reiseversicherung auf Ausschlussgründe achten: Ist der Grund für die Stornierung z.B. eine plötzliche schwere Erkrankung, so kann eine Reiserücktrittsversicherung (auch Stornoversicherung genannt) helfen. Ist der Vorfall vom Versicherungsschutz umfasst, so übernimmt die Versicherung die Stornokosten. Viele Veranstalter bieten im Paket Reisversicherungen an: Neben bestimmten Krankheitsfällen ist auch das Nichtbestehen der Matura oft versichert. Doch Achtung: Das Nichtbestehen der letzten Schulstufe – die Voraussetzung für den Antritt der Matura – ist dagegen häufig nicht von einer Stornoversicherung gedeckt.

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