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Facebook: 30.000€ Strafe in Frankreich - Missbräuchliche Nutzungsbedingungen

430 Facebook-Klauseln hatte die französische Konsumenten-Organisation UFC eingeklagt. Nun verurteilte ein Gericht das Social-Media-Unternehmen.

Der Grund für die Strafe: Missbräuchliche Verwendung von Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nutzer mussten sie akzeptieren, um Zugang zu ihren Social-Media-Accounts zu bekommen. Geklagt hatte die französische Données personnelles L’UFC-Que Choisir obtient la condamnation de Facebook (Union fédérale des consommateurs).

Über Datenverkauf informieren

Das Urteil verlangt unter anderem, dass Facebook dem Kunden mitteilt, dass es Kunden-Profile an Werbefirmen verkauft.

Die französische Konsumentenorganisation hatte Datenschutz-Regeln: Google, Facebook und Twitter in Frankreich von Verbraucherschützern verklagt. 430 Klauseln in Facebooks Nutzerbedingungen seien missbräuchlich, das schließe das Sammeln und Verkaufen von Daten mit ein, selbst wenn der Account geschlossen sei. Auch in der Klage: Facebook ändere seine Nutzungsbedingungen, ohne die Kunden zu informieren.

Substantiell überarbeiten

Zuvor hatte auch die Facebook ändert Nutzungsbedingungen aufgefordert, seine Nutzungsbedingungen substantiell zu überarbeiten ("significantly modify its terms of use"). Ein Facebook-Sprecher erklärte, dass sie inzwischen geändert wurden.

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