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Zwei Männer welche sich zustimmend die Hand reichen. Sie haben einen Deal geschlossen.
Preisabsprachen: Nun liegt ein rechtskräftiges Urteil gegen Rauch vor. Bild: Basicdog/Shutterstock

Preisabsprachen bei Rauch: 1,7 Millionen Euro Strafe - Kunde zahlt

, aktualisiert am BLOG

Verbotene Preisabsprachen: Das Kartellgericht verurteilte den Fruchtsafthersteller Rauch zu einer Strafe von 1,7 Millionen Euro. Wer wird sie zahlen – Eigentümer, Mitarbeiter oder Sie als Kunde?

Happy Day, Bravo, Nativa und Willi Dungl – das sind die bekannten Marken des Vorarlberger Fruchtsaftunternehmens Rauch. Schon seit längerem gab es Gerüchte, dass die Bundeswettbewerbsbehörde eine Hausdurchsuchung bei der Firma in Rankweil durchgeführt habe. Der Besuch hatte Folgen. Nun liegt wegen Preisabsprachen ein rechtskräftiges Urteil gegen Rauch vor.

Kunde zahlt höhere Preise

Die Geldbuße von 1,7 Millionen Euro wurde über Rauch wegen sogenannter vertikaler Abstimmung der Endverbrauchspreise mit Einzelhändlern verhängt.
• Vertikale Abstimmung ist der Fachausdruck dafür, dass Hersteller und Händler sich beim Preis absprechen.
• Bei Preisabsprachen zahlen Kunden im Schnitt zwanzig Prozent mehr als bei freiem Wettbewerb.
• Preisabsprachen sind ein schwerer Verstoß gegen das Kartellrecht und ein tiefer Griff in die Brieftasche der Kunden.

Erleichternd hat das Gericht angemerkt, dass auch den Handel Schuld treffe. Zudem habe Rauch „bestimmte Verhaltensweisen“ schon vor Einleitung der Ermittlungen abgestellt.

Mitschuld des Handels

Dass das Gericht die Mitschuld des Handels anspricht ist kein Zufall: Billa und vor allem Spar hatten in den letzten Jahren sehr hohe Geldstrafen wegen verbotener Preisabsprachen zahlen müssen. Lesen Sie mehr über Kartelle.

Urteil blieb geheim

Ich  wollte der Sache nachgehen und den Userinnen und Usern einen besseren Einblick in die Geschäftspraktiken von Rauch geben:
Anruf bei der Bundeswettbewerbsbehörde: „Könnten sie mir das Urteil schicken?“ Leider nein.
Anruf beim Kartellgericht: „Könnten sie mir das Urteil schicken?“ Leider nein. - Begründung: Das gehe nicht - aus "rechtlichen Gründen".

Der Hintergrund sei folgender: Unternehmen befürchten, so das häufig gehörte offizielle Argument, dass mit dem Veröffentlichen des Urteils die Konkurrenz dem Verurteilten in die Karten schauen könnte. Es gehe um das „Geschäftsgeheimnis“. Das mag, sage ich, vordergründig der Wahrheit entsprechen, aber in Wirklichkeit geht es aber um etwas Anderes: Sie als durch Preisabsprachen geschädigter Kunde haben ausschließlich die Schadenersatzklage, um wieder zu ihrem Geld zu kommen.

Wer nichts weiß, kann nicht klagen

Veröffentlicht das Gericht in erster Instanz sein Urteil nicht, dann erfährt der Kunde auch nicht, welche überteuerten Produkte Gegenstand des Prozesses waren. Dann erfahren Sie als Kundin oder Kunde auch nicht, wieviel Sie zu viel bezahlt haben. Wie sollen Sie dann Ihren Schaden feststellen? Wer nichts weiß, kann nicht klagen. Sie als Konsument haben keine Chance. Und selbst wenn Sie die Daten hätten: Würden Sie als kleiner Kunde die Fruchtsaftfirma Rauch klagen? Alles Gute. Die Firma muss nur die Strafe zahlen, erspart sich dem Konsumenten gegenüber den Schadenersatz. Das Gesetz unterstützt also Firmen, die das Gesetz brechen. Und das Gesetz behindert Konsumenten, die zuviel gezahltes Geld zurück haben wollen.
Gerechtigkeit sieht anders aus.

Noch mehr Kartelle: Pfizer, Banken, LKW

Nachtrag vom 7.12.2016: Rekordstrafe für Pfizer

Medikamentenpreis um 2.600 Prozent erhöht: Britische Wettbewerbsaufsicht brummt dem Konzern wegen drastisch gestiegener Preise für ein Medikament eine Strafe von 100 Millionen Euro auf. Mehr dazu: http://derstandard.at/2000048932805/Rekordstrafe-fuer-Pfizer-nach-Arznei-Preiserhoehung-um-2600-Prozent

Nachtrag vom 7.12.2016: Zinskartell internationaler Banken

EU verhängt eine halbe Milliarde Euro als Strafe gegen Banken. Credit Agricole, HSBC und JP Morgan Chase müssen wegen Zinsmanipulationen 485 Millionen Euro zahlen. Mehr dazu: http://derstandard.at/2000048930992/Millionenstrafen-gegen-drei-Banken-wegen-Euribor-Skandal

Nachtrag vom 12.8.2016: LKW-Kartell

1,7, Millionen Euro Strafe für Rauch? Peanuts. Im Juli hat die EU-Wettbewerbskommission das LKW-Kartell (MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF) zu einer Strafe von knapp 3 Milliarden Euro verdonnert. Mehr dazu: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2582_de.htm. Irgendwer hat in der Vergangenheit zu viel bezahlt, und irgendwer wird wohl in Zukunft mehr zahlen.

Lesen Sie mehr auf konsument.at

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