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Energiekosten-Stop 2015 - Neuauflage!

, aktualisiert am

Nach dem großen Erfolg im Vorjahr konnten wir gar nicht anders: Die Aktion Energiekosten-Stop wird wiederholt.

Voriges Jahr ist der Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt so richtig in Schwung gekommen. 172.000 Haushaltskunden haben allein im ersten Halbjahr 2014 ­ihren Strom- oder Gasanbieter gewechselt – doppelt so viele wie im ganzen Jahr 2013. - Lesen Sie auch unser Energiekosten-Stop neu - Gutes soll man wiederholen

Die Aktion Energiekosten-Stop des VKI hat entscheidend zu diesem Erfolg beigetragen. 98.000 Strom- oder Gaskunden haben im Rahmen dieser Aktion gewechselt, das dadurch erweckte öffentliche Interesse hat wohl viele weitere Kunden dazu veranlasst, sich einen billigeren Anbieter zu suchen oder den bestehenden Anbieter zu einem Preisnachlass zu bewegen.

Im Rahmen der Aktion allein konnten Kosten von 12,6 Millionen Euro eingespart werden, insgesamt konnten die österrei­chischen Haushalte laut Schätzung der E-Control in diesem ­Zeitraum 66 Millionen Euro einsparen. Man sieht also, welche Macht Konsumenten ausüben können.

www.energiekosten-stop.at (Bild:VKI)

Besser gemeinsam

Der frische Wind in einem lange Jahre ­blockierten Markt soll nicht wieder zum Stillstand kommen. Deshalb wird der VKI auch heuer wieder eine Aktion Energiekosten-Stop starten. Wir entsprechen damit auch dem Wunsch von 96 Prozent der Teilnehmer an der ersten Aktion, die sich in einer ­Umfrage für neue Versteigerungsaktionen ausgesprochen haben. Das Motto heute wie damals: Gemeinsam sind wir stärker; je mehr Haushalte teilnehmen, desto größer die Ersparnis, die jeder Einzelne erzielen kann.

Startschuss: 29. Jänner 2015

Die Aktion wird vom VKI wie im Vorjahr in Kooperation mit der niederländischen Firma Pricewise durchgeführt. Am Donnerstag, 29. Jänner erfolgt der Startschuss. Ab diesem Zeitpunkt können Sie sich anmelden – online auf der WebsiteEnergiekosten-Stop: weniger zahlen für Strom und Gas; teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen Privathaushalte. Hauptzielgruppe sind Konsumenten, die noch nie gewechselt haben. Die Anmeldung ist absolut unverbindlich. Sie verpflichten sich nicht, den Strom- oder Gaslieferanten tatsächlich zu wechseln, Sie melden nur Ihr Interesse an.

Alle können wechseln

Wechseln können alle Haushalte, auch jene, die schon einmal gewechselt haben. Sie ­müssen nur die Bindefrist – meist ein Jahr – einhalten. In aller Regel kann man also ein Jahr nach einem Wechsel den nächsten Wechsel vollziehen. Für Anmeldung wie Wechsel ist grundsätzlich ein Online-Zugang erforderlich (anders könnte ein so großer Teilnehmeransturm nicht bewältigt werden).

Welche Daten wir von Ihnen brauchen

Bei der Anmeldung sind folgende Daten ­anzugeben: Name des Kunden (laut Abrechnung), E-Mail-Adresse, Postleitzahl, vor­handene Anschlüsse (Strom oder Strom/Gas), derzeitiger Energielieferant, Tarif­bezeichnung und Jahresenergieverbrauch (laut letzter Abrechnung). Das ist nötig, damit wir später möglichst genau berechnen können, wie hoch Ihre Ersparnis voraussichtlich sein wird.

Website: Energiekosten-Stop: weniger zahlen für Strom und Gas

Unverbindliche Anmeldung: 29.01.2015 bis 09.03.2015

Bekanntgabe der Bestbieter: 12.03.2015

Bekanntgabe der möglichen Ersparnis: ab Mitte April 2015

Wechsel: Mitte April bis Ende Mai 2015

Haben Sie noch Fragen?

E-Mail: energiekosten-stop@konsument.at

Hotline: 0800 810 860

Montag bis Freitag 8 bis 20 Uhr

 

Preisgarantie, kein Einmalrabatt, Ökostrom

Mindeststandards gefordert

Die Anmeldefrist endet am Montag, 9. März. Danach findet die Versteigerung statt, deren Ergebnis am 12. März bekannt gegeben wird. Die Versteigerung wird über eine ­Onlineplattform abgewickelt. Dabei wird der Strom- bzw. Gaslieferant ausgewählt, der innerhalb einer bestimmten Frist das ­jeweils günstigste Tarifangebot legt. Alle ­Angebote werden anonym abgegeben. Nur die Namen der Bestbieter werden nach Abschluss des Bieterverfahrens veröffentlicht.

Die Teilnahme am Bieterverfahren steht grundsätzlich allen bundesweit tätigen ­Anbietern offen. Sie müssen allerdings ­bestimmte Kriterien erfüllen; die wichtigsten sind:

  • Preisgarantie von einem Jahr
  • kein Einmalrabatt, der nur im ersten Jahr gewährt wird und den tatsächlich zu zahlenden Tarif verschleiert
  • im Bereich Strom dürfen nur Anbieter zum Zug kommen, die ausschließlich Ökostrom liefern

Ersparnis errechnet

Nach dem Bieterverfahren benötigen wir ­etwas Zeit, um auf Grundlage der Verbrauchsdaten die Ersparnis für jeden ein­zelnen Teilnehmer zu errechnen. Ab Mitte April werden alle Teilnehmer darüber ­informiert. So können sie entscheiden, ob sich ein Wechsel aus ihrer Sicht lohnt. Sie haben dann ­mindestens vier Wochen Zeit, um tatsächlich zu wechseln. Auch diesen Wechsel – die ­Anmeldung beim neuen ­Anbieter – können Sie in wenigen Schritten online ­vollziehen.

Netzbetreiber bleibt derselbe

Sie haben dann einen neuen Energie­lieferanten – Ihr Netzbetreiber bleibt natürlich derselbe. Die Energieversorgung ist in jedem Fall gesichert, auch in der Wechselphase brauchen Sie nicht zu fürchten, dass die Belieferung unterbrochen wird. Ebenso wenig sind technische Änderungen erfor­derlich. Strom- und Gaszähler sowie alle ­Leitungen bleiben unverändert erhalten.

Genauere Berechnung, Einsparungspotential

Wärmepumpe, Photovoltaik

Sollte ein Konsument zusätzlich zum Normalstromzähler auch einen Heizstromzähler ­besitzen oder z.B. Strom aus Photovoltaik einspeisen, ist es nicht möglich, nur mit ­einem dieser Zähler zu wechseln. Heiz- und Nachtstromtarife fließen bei der Verstei­gerung in den Preis mit ein und werden bei der Ersparnisberechnung berücksichtigt. Vorausgesetzt, die Verbrauchsdaten für alle Tarife werden uns bekannt gegeben.

Zum Unterschied von Heizstromtarifen sind Photo­voltaik-(PV-)Einspeisetarife allerdings kein Kriterium für die Versteigerung. Es wird im Anmeldeformular die Möglichkeit geben, ­eine bestehende PV-Einspeisung anzu­geben. Ob es ein spezielles Angebot für ­Einspeisetarife gibt, hängt vom Ergebnis der Versteigerung ab. Alle Haushalte, die bei der Anmeldung PV-Einspeisung angeben, werden nach dem ­Bieterverfahren darüber informiert, wie sich ein Wechsel für sie ­auswirkt.

Genauere Berechnung

Die erste Aktion Energiekosten-Stop stellte für den VKI Neuland dar. Mit 260.000 Anmeldungen erwies sie sich als voller Erfolg – auch im internationalen Vergleich. In Einzelfällen kam es allerdings zu kleinen Pannen bzw. Verzögerungen. Durch Adaptierungen des Systems können solche Pannen künftig vermieden werden. Die Berechnung wird noch genauer erfolgen. So kann jetzt jedes Tarifmodell eines Anbieters, das vom Tarifkalkulator der E-Control erfasst wird, berücksichtigt werden. Außerdem wird die gesamte Aktion auch schneller abgewickelt.

Verbrauchszahlen genau angeben!

Um einen reibungslosen Ablauf und eine genaue Berechnung zu gewährleisten, benötigen wir Ihre Mithilfe. Geben Sie daher bitte möglichst genau Ihre letzten Verbrauchs­zahlen an und achten Sie darauf, auf wessen Namen der Vertrag mit Ihrem Strom- oder Gasanbieter lautet. Anmelden können Sie auch auf fremden Namen, für den Wechsel muss jedoch die Person unterscheiben, die auf dem Vertrag eingetragen ist. Und ver­gessen Sie nicht: Sie können nur den Strom-/Gaslieferanten wechseln, der Netzbetreiber bleibt gleich. Daher ist auch nur ein Teil Ihrer Energiekosten durch einen Wechsel reduzierbar (ungefähr 40 Prozent).

Einsparungspotential

Dennoch können Sie durch einen Wechsel eine Menge Kosten sparen. Vor allem gilt dies für jene, die noch immer von ihrem ­lokalen Anbieter Strom bzw. Gas beziehen. Laut E-Control können solche Haushalte (bei durchschnittlichem Verbrauch von Strom und Gas) selbst ohne den einmalig gewährten Rabatt jedes Jahr bis zu 367 Euro sparen (Stand Dezember 2014). Die höchs­ten Einsparungen sind in Oberösterreich erzielbar, im Osten Österreichs kann man mit durchschnittlich 240 Euro rechnen. Weniger ist es im Westen, wo die Energiepreise traditionell niedriger sind als im übrigen Bundesgebiet.

Leserreaktionen

Nicht jeder kann wechseln

Vor allem durch den Konsumentenschutz wird in den Medien der Eindruck vermittelt, der Bürger kann es sich aussuchen, welchen Anbieter er beim Gas wählt. Was jedoch nicht erwähnt wird ist: Es gibt Konstruktionen in denen der Mieter einer Wohnung den Gasanbieter nicht frei wählen kann. Mein Vermieter hat eine GesmbH gegründet. Hinter dieser GesmbH versteckt sich der Vermieter als Eigentümer. Die Wohnungen, (Anzahl ca. 40) die er vermietet, werden durch eine zentrale Anlage beheizt und auch das Warmwasser aufbereitet. Der Gas-Vertrag besteht zwischen den Vermieter und Wien Energie, ein Wartungsvertrag ist mit angeschlossen. Ein Wechsel des Anbieters ist nicht möglich. Eigentlich müsste dies gegen die Richtlinien der EU sein. Und kein Schwein kümmert sich um diese Richtlinien. Denn der kleine Bürger hat weder das Geld noch andere Ressourcen, um dieses Recht einzuklagen.

Was mich eigentlich hier am meisten ärgert, ist nicht das nicht endenwollende kapitalistische Ausziehen der Massen, sondern dass auch sogenannte Institutionen unter dem Credo „Vertretung der Bürgerrechte“ ein falsches Bild in die Welt setzen. Es ist einfach nicht richtig, dass jeder seinen Anbieter frei wechseln kann.

Mit freundlichen Grüßen und dem Wissen, dass dieser Leserbrief sicherlich nicht veröffentlicht wird.

Rudolf Schwangler
Wien
(aus KONSUMENT 4/2015)

Den Gasanbieter zu wechseln setzt voraus, dass es einen Liefervertrag zwischen dem Mieter und dem Anbieter gibt. In diesem Fall ist aber der Vermieter der Vertragspartner. Dass hier der Mieter den Gaslieferanten nicht wechseln kann, verstößt gegen kein Gesetz. Konsumenten sind daher gut beraten, sich vor Eingehen eines Mietvertrages (wenn nötig unter Beiziehung einer Mieterberatungsstelle) die zentralen Vertragsbedingungen genau anzusehen – dazu gehören auch die Bedingungen und Kosten für die Energieversorgung.

Die Redaktion

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